Diesen § 29 des Schutzgesetzes sollten alle sich mal überdenken, hier wird allen Behörden ein Freibrief ausgestellt, es reicht also wenn ich jemand in Missgunst bringe, schon darf jeder dann die Wohnung durchsuchen????
§ 29 Überwachung des Prostitutionsgewerbes
(1) Die Beauftragten der zuständigen Behörde sind befugt, zum Zwecke der Überwachung
1.Grundstücke und Geschäftsräume der betroffenen Person während der für Prostitutionsgewerbe üblichen Geschäftszeiten zu betreten,
2.dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen,
3.Einsicht in die geschäftlichen Unterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen und
4. zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben an Orten, an denen Prostitution ausgeübt wird, jederzeit Personenkontrollen vorzunehmen.
(2) Zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung können die Grundstücke, Geschäftsräume und die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume auch außerhalb der für Prostitutionsgewerbe üblichen Geschäftszeiten betreten werden. Dies gilt auch dann, wenn sie zugleich Wohnzwecken dienen. Die betroffene Person oder Dritte, die Hausrecht an den jeweiligen Räumen haben, haben die Maßnahmen nach Satz 1 zu dulden; das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
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Hallo! Da bin ich voll bei Dir. Finde auch sowas geht gar nicht in der heutigen Zeit in unserem Land. Da gibt es ganz andere Sachen die überwacht werden sollten.
Na Guten Morgen, da ist wohl jemand sehr zeitig aufgewacht oder standen die Beamten schon in der Wohnung?
Wer will und soll das kontrollieren . Da fehlt doch das Personal und die geeigten Leute . Jeder hat doch die Verantwortung für die Gesundheit selbst .
“Lange Zeiten der Ruhe begünstigen gewisse optische Täuschungen. Zu ihnen gehört die Annahme, daß sich die Unverletzbarkeit der Wohnung auf die Verfassung gründe, durch sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Tür erscheint.”
Jeden Tag das bescheidene Gefühl, von Blinden geführt und von Irren belehrt zu werden. Fragt euch erst mal, was hatte ich noch mal am 24 Sept für Parteien gewählt und dann prüft, ob eure Klagen berechtigt sind!
Die Unverletzlichkeit einer Wohnung gilt nur noch bedingt wenn fuer diese Wohnung ein Gewerbe angemeldet ist. Ein Gewerbetreibender z.B Gastronomie, Friseur, Tatoo Studio etc. muss jederzeit mit einer kontrolle durch das zustaendige Ordnungs-Gesundheitsamt rechnen, die brauchen keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Eine andere Frage ist, was die da bei einer SDL konkret kontrollieren wollen und ob dies zielfuehrend ist. Die Kondompflicht kann ja wohl kaum kontrolliert werden, ausser mit einem "verdeckten" Ermittler waere ein cooler Job.-)))))))
Die schauen sich wahrscheinlich als erstes die Mülltonne an. Liegen da gebrauchte Kondome? Und zählen vielleicht sogar nach.
Klar, an den Imbissbuden neudeutsch Foodtrucks werden auch schon mal die Wurstpappen gezaehlt.-))))
es steht fest, das dieses Gesetz gegen die Grundrechte steht, ob oder wann hier jemand kontrolliert, wird noch dauern, aber dann kommt die grosse Jammerei. WElche Behörde sich letztendlich auf das Gesetz beruft, wird sich zeigen, aber jetzt ist es noch Zeit, hier auf diese Fehler aufmerksam zu machen. Die Clubbetreiber werden es als erstes merken, aber Anscheinend ist unser Gewerbe legal, aber keiner gibt hier den Behörden dies bekannt. Kein Zusammenhalt, jeder meint es wird Ihn nicht treffen, Wacht endlich auf
Gegen welche Grundrechte z.B???????
Dies gilt auch dann, wenn sie zugleich Wohnzwecken dienen. Die betroffene Person oder Dritte, die Hausrecht an den jeweiligen Räumen haben, haben die Maßnahmen nach Satz 1 zu dulden; das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. Dieser Satz hebelt das Grundrecht Art 13 aus Betonung liegt auf Wohnzwecken, ein Mädel wohnt alleine, geht dort keinem Gewerbe nach, aber, der Nachbar stört sich an den Besuchern oder Freunden??? zeigt hier Anonym dies an, schon wäre eine Behörde befugt, die Wohnung zu betreten, sicherlich wird sich das klären, aber der erste Umstand zeigt, was ist dann????????
Nur weil eine alleinstehende Frau oefter Besuch auch von Maennern hat wird keine Behoerde Einlass in ihre Wohnung verlangen .Gehen bei Dir aber jeden Tag ein Dutzend Maenner ein und aus, besteht der Verdacht, dass Du in Deiner Wohnung einem Gewerbe nachgehst, und in diesem Fall koennten Behoerden auf die Idee kommen dieser Sache nachzugehen, der Vermieter uebrigens auch! Jeder Gewerbetreibende in Deutschland muss sich mit Gesetzen und Vorschriften herumschlagen, eventuelle Kontrollen erdulden, Bussgelder zahlen in letzter Konsequenz sein Lizenz verlieren, warum sollte das Rotlichtgewerbe hier von ausgenommen werden???? Ueber einige Punkte des Gesetzes kann man ruhig geteilter Meinung sein, aber ein Verstoss gegen Grundrechte nein!!!
Das neue Gesetz heißt meines Wissens "Prostituiertenschutzgesetz", hat also vor allem das Ziel, Prostituierte zu schützen. Ein Ziel, dass es mit ziemlicher Sicherheit nicht erreichen wird. Schon allein, weil es von Verhältnissen bzw. Zuständen ausgeht, für die es keine auch nur halbwegs gesicherte Datenbasis gibt. Vornehmlich die schönen Themen Menschenhandel und Zwangsprostition existieren mehr in den Köpfen als in irgendwelchen belastbaren Fakten; gäbe es viel Gewalt in der Prostitution: wieso gibt es so wenige Kronzeugen? Darüber hinaus: woran will man das Vorliegen von Zwang erkennen bei Handlungen, die i.d.R. unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden? Das ist ganz grundsätzlich schwierig, denn Zwang ist definiert als "durch Gewalt ausgeübter Druck auf jmd., diesen dazu zu bewegen, etwas gegen seinen Willen zu tun". Folglich fällt es schwer, das Gewaltverhätlnis bei regelmäßiger Abwesenheit des (angeblich) den Zwang Ausübenden nachzuweisen (da Gewalt ja nunmal eine sehr persönliche, direkte Angelegenheit ist). - Andere Länder gehen dann auch folgerichtig den Weg, den Empfänger der Dienstleistung (also den Freier) unter Strafe zu stellen, weil in ihm der die Gewalt ausübende gesehen wird - . Aber zurück nach Deutschland: Ganz besonders schwierig wird der Nachweis von Zwang dann, wenn die (angeblich) Gezwungenen (regelmäßig bzw. sehr häufig) angeben, nicht unter Zwang, sondern freiwillig und sogar bisweilen mit Lust und Freude die Handlungen auszuführen.... Deshalb ist es folgerichtig (wenn man das Vorurteil nicht korrigieren möchte, dass sehr häufig persönlich ausgeübter Zwang, also Gewalt die Voraussetzungen für sexuelle Dienstleistungen schafft), diesen sich als psychischen Druck vorzustellen und den Frauen zu unterstellen, ihnen fehle häufig die Reife, Handlungen im eigenen Interesse von denen unter Zwang und im fremden Interesse zu unterscheiden, also die Einsicht zu gewinnen, sie handelten unter Zwang. Folgerichtig sieht das Gesetz deshalb Befragungen (bei der Anmeldung) vor, die auf so etwas wie einen Persönlichkeitstest hinauslaufen.... Die Finanzbehörden unterstellen übrigens das Vorliegen von Zwang(sprostitution), wenn in einem Bordell bspw. etwa 50% des Entgelts für sexuelle Dienstleistungen als Zimmer- oder Wohnugsmiete an den Bordellbetreiber abgegeben werden. --- Aber auch das eine ziemlich zahnlose, weil leicht zu unterlaufene Vorstellung, auf diesem Wege "Zwang" - also Gewalt - nachzuweisen oder gar (durch Kontrollen) zu unterbinden: zahlt der Gast jeweils in 2 Tranchen, eine an die SDL, eine an den Bordellbetreiber, bricht dieser "Zwangsnachweis" in sich zusammen. Insofern: das Protituiertenschutzgesetz ist schon allein deshalb ein zahnloser Tiger, weil es ein Problem zu bekämpfen versucht, dass im behaupteten Ausmaß nicht existiert. Dass Menschen in unwürdige Arbeitsbedingungen einwilligen: dazu braucht es in unserer Gesellschaft keine körperliche Gewalt. Sehr ungleich verteilter Reichtum in Verbindung mit ungleicher Rechtsstellung reichen m.E. vollkommen aus, Menschen dazu zu bringen, sehr "freiwillig" Dinge zu tun, die sie nicht täten, wären sie nicht bspw. so arm und rechtlos wie sie nunmal oft sind. Dazu braucht es eben keinen "Ronny". M.E. "verdankt" sich vieles von dem, was unappetittlich ist im Paysex dem ganz schlichten Umstand, dass es ein heimlich ausgeübtes Gewerbe ist, dass nur geringes Ansehen genießt. Würden sich Gemeinden freuen, besonders schöne Bordelle zu haben und die Freier sich offen zu ihren Besuchen bekennen: niemand käme (mehr) auf die Idee, es geschähen schlimme Dinge im Bordell. Schließlich wüsste unsereins ja auch eine ganze Menge positiver Erfahrungen zu berichten, die kaum Rückschlüsse auf Zwang und Gewalt zulassen.... Klar kann man auch immer weiter so tun, als wären Männer im allgemeinen und Freier im besonderen weder Willens noch in der Lage zu erfassen, was in den ja ach so hochkomplexen und bemitleidenswerten Frauenseelen und -körpern vorgeht. Außerdem wäre es ihnen egal, da es ja kein größeres Vergnügen gibt, als jemanden mit den Exaltationen der eigenen sexuellen Persönlichkeit zu beglücken, der sich davon nicht nur nicht beglückt, sondern beschmutzt und erniedrigt fühlt. Männer sind eben Schweine. Irgendwie seltsam, wie viele Männer (auch hier), glauben dieses Negativurteil bestätigen zu sollen (und können), auch wenn sie meistens die anderen meinen. Ob und inwieweit es gelingt, aus der Prostitution ein normales Gewerbe zu machen, das Steuern- und Sozialabgaben zahlt sowie übliche Gesundheits- und sozialstandards einhält (hierfür sind ja die Kontrollen auch da): das hängt m.E. eben nicht von der Gesetzgebung ab, sondern von seiner Stellung in der Gesellschaft....
Eben nicht, denn die haben sich dem einfach entzogen. Schilder in die Räumlichkeiten, die Mädels sind nicht angestellt, sondern selbständig. Also, an wem bleibt es hängen, an den Mädels. Da täuscht du dich gewaltig, diese Texte-Schilder werden ignoriert, der Club wo ich am Tresen gearbeitet hatte , hat diese Schilder auch überall ersichtlich?? bereits vor diesen neuen Gesetz wurde hier die steuerliche Zuordnung und die gesamte Verantwortung auf den Betreiber gelegt. "Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die weiblichen Gäste nicht als Mitarbeiterinnen der Felsenburg, sondern als selbstständige Unternehmerinnen, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig sind. Sämtliche angebotenen und kostenpflichtigen Dienstleistungen werden als Geschäftsbeziehung ausschließlich zwischen diesen Unternehmerinnen und den männlichen Gästen eingegangen."
@Rosi. Stimmt. In meinem sicherlich für dieses Forum zu langem Beitrag fehlen ein paar Zeilenumbrüche bzw. Absatzmarken.... Aber Gedankenfehler sehe ich (jedenfalls bis heute) noch keine großen, wäre für Hinweise aber dankbar. @Felsenburg: Nein. Ein Bordellbetreiber ist (als Bordellbetreiber) nicht aus dem Schneider (und mutiert zum harmlosen Vermieter), wenn er (angeblich) lauter Freiberufler bei sich arbeiten lässt und so tut, als stelle er lediglich eine Betriebsstätte für die Erbringung sexueller Dienstleistungen zur Verfügung. Er bleibt in jedem Fall Gewerbetreibender, und zwar nicht nur im Sinne von Gewerbeordnungen u.ä. sondern im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes. Gleich in § 1 (Begriffsbestimmungen) wird das m.E. eindeutig geklärt. Der Bordellbetreiber befreit sich mit derartigen Schildern (oder versucht es) vom Vorwurf der Zwangsprostitution, denn, wie gesagt, gehen staatliche Stellen von Zwang(sprostitution) aus, wenn etwa 50% des Entgelts an den "Vermieter" abzuführen sind. So horrende Abtretungen werden nun mal in Verbindung gebracht mit ausbeuterischen Verhältnissen, als deren Grundlage man sich Zwang und Gewalt vorstellt..... Dass ganz allgemein bspw. in der Leih- und Schwarzarbeit - insbesondere in der mit Illegalen - ähnliche Zustände wie in Bordellen anzutreffen sind, wird dabei ausgeblendet. Ich finde es bemerkenswert, dass im herrschenden Bewußtsein Geld als Zwangsmittel (bzw. Armut als Motiv, sich auch sehr abträglichen "Verträgen" zu fügen) (fast) nur in der Prostitution vorkommt..... Dass, was Unapettitlichkeiten fördert, sind m.E. Illegalität, Armut, soziale Ausgrenzung und eben nicht unmittelbare Gewalt. Die mag es auch bisweilen, gewissermassen on top, geben. Aber doch nur, weil bspw. Schamgrenzen ausgenutzt werden können. Die Drohung, die Familie über die Tätigkeit der hübschen Tochter/Enkelin/Nichte etc. zu informieren, ist m.E. sehr viel wirksamer als die mit Schlägen. Anders gesagt: solange sich Frauen für ihre Tätigkeit schämen müssen, haben die berühmten Ronnys leichtes Spiel. Sie sind aber nicht die Ursache sondern Folge bigotter Gesellschaften. Und wenn das so ist, helfen auch keine Gesetze, die sich lediglich gegen deren Folgen richten. Außerdem: gegen (die Furcht vor) Ausgrenzung infolge sozialer Ächtung helfen keine Gesetze sondern Maßnahmen, die die gesellschaftliche Akzeptanz von Prostitution erhöhen. Und da gibt es Hierzulande noch eine ganze Menge zu tun. Erst Recht in den Herkunftsländern vieler Prostituierter.
Es ist schön das hier doch überraschender Weise einige eine Diskussion anstreben, aber festzustellen, alle Betreffenden die von diesen Gesetz betroffen sind, nehmen es einfach hin. Es wird bald wieder wie in den 70-80 Jahren laufen, geheime Bordelle, alles nur verdeckt per Mundpropaganda, die Anzeigen der Mädels werden verschwinden. Die Zwangsprostitution wird erst recht angekurbelt. Ein Lob dem Unterwürfigen Volke
schaut hier mal http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/09/29/neue-verfassungsbeschwerde-gegen-die-kondompflicht-in-vorbereitung/ http://www.gegen-kondompflicht.de/ Interessengemeinschaft gegen das Prostitutiertensschutzgesetz Rechtsanwalt Dr. Stephan Brinkmeier Königstraße 7 / Königsallee D-40212 Düsseldorf Telefon: +49 (0)211 / 86 22 06 - 0 Telefax: +49 (0)211 / 86 22 06 - 10 E-Mail: [email protected] Web: http://www.dr-brinkmeier.com Fragt hier doch mal zur Verfassungsbeschwerde nach, wäre ein Schritt, trag diesen Verweis an die Club- Vermieter etc weiter, auch die sind bald stark betroffen