Ich begreife es nicht
Da wir ja alle wegen Corona Einschränkungen haben, lese ich regelmäßig, was auf der Website meines Bundeslandes steht.
Und ziemlich zum Ende lese ich da regelmäßig, dass wir zwar tätig sein dürfen, aber eben nicht in der freien Natur.
Dazu nun meine Frage an Euch: wer kann das mir bitte erklären?
Ich dachte immer, dass sich Viren outdoor schwerer tun, jemanden zu infizieren, als in dem kleinen Schlafzimmer.


Mit Logik braucht man sich dem Corona-Thema nicht zu nähern. Da scheitert man. Im Grunde gibt es nur jede Menge Widersprüche bei den Regelungen, welche allerdings die große Masse nicht bemerkt oder es ist ihnen egal. Es hat eher etwas mit und Gängelei zu tun!
Also ich empfange Besucher und wenn einer bei mir raus möchte, mache ich es. Denn wir sind die einzigen Menschen... vielleicht sollte ich mal "meinen" Zuständigen, also Günther, anschreiben, was für einen Blödsinn verzapft wird ;)
Also Sex im Freien ist ohnehin so eine Sache. Solange sich kein anderer daran stört ist es zwar nicht verboten, aber auch nicht grundsätzlich erlaubt. Bei P6 gibt es da vielleicht noch eine weitere Hürde, weil viele Städte und Gemeinden P6 ja räumlich beschränken. Was Corona betrifft, gab es Ausgangsbeschränkung die Sex im Freien mit Fremden und Prostituierten verboten haben. Da die einzelnen Bundesländer ja fast alle ihr eigenes Corona-Süppchen kochen, wird es da wohl auch einige Unterschiede geben. Ob diese Unterschiede auch rechtlich immer bindend sind, ist in unserem Rechtsstaat inzwischen öfter mal extrem unklar. Es gibt einige Verordnungen die von Gerichten gekippt wurden, dann macht das Bundesland schnell eine neue Verordnung. Diese Verordnung wird aber nicht dem Gerichtsurteil angepasst, sondern ist oft ganz ähnlich wie die letzte Verordnung. Der Trick dabei: jetzt gilt trotz des Gerichtsurteils wieder die Verordnung, solange bis wieder jemand erfolgreich dagegen klagt. Gerade was P6 betrifft, hat es in einigen Bundesländern Verordnungen gegeben, die nüchtern betrachtet, für einen großen Teil der Politiker, längere Freiheitsstrafen zur Folge haben müssten.
Was den eigenen Garten, oder auch ein eigenes Grundstück betrifft, dürfte die Rechtslage nochmal etwas anders sein. Aber auch hier könnte verboten sein was andere stört. Wobei der Sex im Freien, wegen der frischen Luft, definitiv nicht gefährlicher sein kann als Sex in der Wohnung. Am besten im Dunkeln, mit runtergelassenen Sichtschutzvorhängen und Doppelknebel.
@Rodekamp - heute um 13.00 Uhr ist Presekonferenz in Niedersachsen, da wird die neue Verordnung vorgestellt. Diese soll sich nicht mehr nur an den Inzidenzwerten orientieren. Man darf gespannt sein.
@Tagträumer... lach, stimmt. Eine Anzeige habe ich noch nie bekommen. Allerdings hatte man mir einmal auf einem Portal ein Video nicht veröffentlichen wollen, weil ja Tiere zu sehen waren: meine Bullen auf der Koppel schauten neugierig zu, wie ich einen Herrn Darsteller als Fußbank benutzte.... Fakt: gebe Menschen irgendwelche Macht und sie nutzen sie schamlos aus ;)
Das Handwaschbecken fehlt in der freien Natur.
Sex ist die beste Medizin ;-)
@bigfoot: selbst da habe ich schon lange Abhilfe getroffen und mir einen Duschsack besorgt ;)