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Kein Hurenpass zu haben ..Nur eine Ordnungswidrigkeit ?

Es ist ruhig geworden ums neue Prostitutionsschutzgesetz

Die anfängliche Aufregung und Empörung ist irgendwie verklungen-eigentlich will man von dem ganzen Unsinn eh nichts mehr wissen .

Von Dona Carmen hört man auch nichts wirklich Neues ..

Die Ruhe vor dem Sturm ?

Bekommen wir Anfang des Jahres alle einen Bußgeldbescheid weil wir keinen Hurenpass haben ?

Und wer einen hat -legt dann gegen diesen Bescheid Widerspruch ein und das wars dann ??

..und alle anderen alle müssen dann Hackengas geben und sich den Wisch ganz schnell besorgen ,weil es sonst richtig teuer werden kann ??

Denn nach dem 1 Bußgeldbescheid ..kommt dann der 2 und 3- und die dürften deutlich höher ausfallen !

,, was kann man noch tun ,wenn der besagte Bußgeldbescheid ins Haus flattert ?

Zahlen ?
ganz schnell zum Anwalt ?

Das Problem ist ,das Gesetz ist brandneu und so haben Anwälte auch nur bedingt Ahnung ,was jetzt zu tun ist ?

Zahlen -anmelden -oder klagen ..??

das wären dann die 3 Möglichkeiten.

Wer einmal zahlt -der zahlt dann irgendwie immer -ist bei Schutzgelderpressungen so -und ist bei nicht bezahlten Bußgeldbescheiden ( bzw bei Nichterfüllung der gesetzlichen Auflagen )

auch nicht viel anders :-((

Zahlen ist doof
der Hurenpass ist noch besch.... ( wer das immer noch nicht kapiert hat .-das das Ding nur Nachteile hat ,dem kann ich jetzt auch nicht mehr helfen !! )

oder klagen ?

aber mit welcher Begründung ?

Mir fällt da leider nur eine Möglichkeit ein ..und zwar dürfen bzw,müssen ALLE Bundesbürger die gleichen Rechte haben .

Wenn eine Frau aber besagten Pass hat -dann kann sie weder in die USA noch in die Emirate einreisen !!!

Also - ein Nachteil-der nicht sein darf !

Ob man evt damit durchkommt ?? Keine Ahnung ..

aber ein Versuch ist es vlt wert ?

Gute Ideen und Vorschläge werden gerne angenommen .
Es ist Zeit zusammen zuhalten .

Antigone

Nun das dieses Gesetz die Rechte und Freiheiten von SDLs beschneidet steht wohl außer Frage. Was man dagegen tun kann bleibt wie immer jedem selbst überlassen, da es recht schwierig ist in die Zukunft zu schauen. Da wird man wohl sehr vom Wohlwollen der jeweiligen Stadt und des SACHBEARBEITERS abhängig sein.

24. Nov 2017Antworten

@Antigone === Da wird man wohl sehr vom Wohlwollen der jeweiligen Stadt und des SACHBEARBEITERS abhängig sein. === Und genau DAS kann es doch eigentlich nicht sein ? Das auf den Ämtern teilweise absolute Ahnungslosigkeit herrscht habe ich schon mehrfach gehört. Da weiß die rechte Hand dann wieder nicht was die linke tut :-(( DAS KANN JA HEITER WERDEN ( Hubert & Staller als Beratungsstelle :-)))) Ich habe gerade Bilder im Kopf :-))

24. Nov 2017Antworten
Antigone

Es ist eben JEDEM egal, will niemand etwas mit zu tun haben. Wird ein ähnlich sinnvolles Projekt wie der Berliner Flughafen.

24. Nov 2017Antworten

@Antigone Wann ist der Berliner Fughafen noch mal fertig ????? 2019 vlt ..evt 2020 Jetzt gingen ja kürzlich 1500 vollautomatische Türen nicht auf :-((( Oder man regelt es wie Mario Barth es vorgeschlagen hat ..an jeder Vollautomatischen Tür ..helfen dann Flüchtlinger ..oder Langzeitarbeitslose :-)))) Einer zieht die Tür nach rechts..der andere nach linke -nächten Tag wird getauscht !! OMG

24. Nov 2017Antworten

@Entspannungs-Massage "Mir fällt da leider nur eine Möglichkeit ein ..und zwar dürfen bzw,müssen ALLE Bundesbürger die gleichen Rechte haben . Wenn eine Frau aber besagten Pass hat -dann kann sie weder in die USA noch in die Emirate einreisen !!!" Das wird kein Klagegrund sein. Denn alle Bundesbürger haben das Recht einen Hurenpass zu beantragen. Das Mann oder Frau deshalb nicht in andere Staaten einreisen darf, liegt aber im Ermessen des anderen Staates. Also musst Du die USA oder Emirate auf Einreise verklagen. Dieser Versuch wird scheitern und es damit nicht Wert sein. Das immer auf dem BER rum gehackt wird, die Kölner haben 600 Jahre für ihren Dom gebraucht.

25. Nov 2017Antworten

@Andreas was sollen denn bitte ALLE Bundesbürger mit einem Hurenpass ?? das ist doch Quatsch -das Ding bringt nur Nachteile !! Wer weiß wo unsere Daten wirklich landen...??

25. Nov 2017Antworten

Das wird teuer Laut Bundesfamilienministerium kostet das Gesetz allein im Jahr 2017 knapp 65 Millionen Euro. Danach entstehen den Behörden jedes Jahr Kosten von etwa 13,4 Millionen Euro, schreibt das Ministerium auf Anfrage von BuzzFeed News. Diese Kosten entfallen vollständig auf die Länder und Kommunen. Darunter fallen auch die Kosten für die verpflichtende Gesundheitsberatung. Für die gesundheitliche Beratung werden im Gesetzesentwurf 5,6 Millionen Euro eingeplant. BuzzFeed News liegt jedoch eine Stellungnahme der Großgesundheitsämter vor, in dem die Kosten für die gesundheitliche Beratung diese Summe um mehr als das Vierfache übersteigen: 24 Millionen Euro mindestens wird diese Beratung kosten, rechnen die Großstadtgesundheitsämter vor. Allein die Stadt München rechnet mit Kosten von 1,5 Millionen Euro im Jahr. „Selbst bei einer vorsichtigen Schätzung ist von etwa 25 Millionen Euro tatsächlicher zusätzlicher Kosten auszugehen“, heißt es in dem Schreiben. „Die aufgeführte Kostenkalkulation [in dem Gesetzesentwurf] ist nicht fundiert.“ Auf Rückfrage beim Bundesfamilienministerium heißt es in einer Antwort an BuzzFeed News lediglich, die Zahlen basierten auf Schätzungen, da keine verlässlichen Grunddaten verfügbar seien. So sträuben sich die Gesundheitsämter Ohnehin wollten viele der Gesundheitsämter von Anfang an nicht mitmachen. Das zeigt ein Brief der Großstadtgesundheitsämter vom August 2015, der BuzzFeed News vorliegt. Darin heißt es: „Die vorgesehene Anmelde- und Beratungspflicht für Prostituierte stellt einen erheblichen Eingriff in Persönlichkeitsrechte dar. [...] Eine Mitwirkung von Gesundheitsämtern bei der Umsetzung des Entwurfs stimmt nicht mit den geltenden Rechtsnormen überein, da sie im Widerspruch zum bewährten IfSG [Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen] steht.“ Die Stellungnahme der Großstadtgesundheitsämter

25. Nov 2017Antworten

@Entspannungs-Massage "@Andreas was sollen denn bitte ALLE Bundesbürger mit einem Hurenpass ??" Den soll meinetwegen ja niemand bekommen müssen! oder auch die Freier und die Frauen die auf kosten eines Ehemannes leben und die Männer die ihre Frauen arbeiten gehen lassen und ... Da ihn ja alle beantragen können, sind alle Bundesbürger vor dem Gesetz gleich. Soviel zu deinem Versuch einen Grund zur Klage zu finden.

26. Nov 2017Antworten

@Andreas_68 Andreas ganz ehrlich -das ist doch hanebüchen und bringt uns doch hier auch nicht weiter.. Jeder der einen Hurenpass beantragt gibt seine Rechte ab !! Zum Beispiel auf die UNVERLETZLICHKEIT DER WOHNUNG! Die Polizei darf JEDERZEIT eine Kontrolle machen !

26. Nov 2017Antworten

Hier mal ein kleiner Auszug vor 1 Monat / Okt 2017 Christine Rotraut, die seit zehn Jahren die Beratungsstelle Pia für Sexarbeiterinnen in Salzburg leitet, bestätigt diese Sorgen. Sie weiß von von mehreren Frauen, das diese ihren Betrieb jetzt auflösen werden – zum Beispiel Personen aus dem Süden Deutschlands, die nun illegal in Hotels in Österreich arbeiten. „Das ist eine Welle“, sagt Rotraut, die zusammen mit 23 anderen Menschen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hat. Rotrauts Anwalt Meinhard Starostik sieht in dem Gesetz eine „unmittelbare Diskriminierung“. Als besonders problematisch stuft er die Registrierung der Sexarbeiter*innen, die Missachtung des Datenschutzrechts und die sogenannten Betretungsrechte ein. Denn: mit dem neuen Gesetz ist die Polizei jederzeit berechtigt, Arbeitsorte von Sexarbeiter*innen zu durchsuchen. Die Klage von Starostik und seinen 23 Mandanten wird zumindest kurzfristig jedoch nichts ändern können. Das Bundesverfassungsgericht muss die Beschwerde zunächst einmal annehmen. Allein das könne ein Jahr dauern, sagt Starostik. Kaum jemand meldet sich bei den Behörden an In Schleswig-Holstein haben sich bislang 100 Sexarbeiter*innen bei den Behörden gemeldet. Das zuständige Justizministeriums schätzt jedoch, das von dem Gesetz 8.000 bis 14.000 Personen betroffen sind.

26. Nov 2017Antworten

Die Behörden haben gar nicht die Mittel um alle nicht angemeldeten Prostituierten aufzuspüren. Man wird Kontrollen an den bisherigen bekannten Adressen durchführen und das wars. Die Kommunen haben kein Interesse einzelne Prostituierte zu "jagen". Jahrzehntelang war in D Prostitution sittenwidrig und damit zugleich eine Ordnungswidrigkeit. Also wenn der Staat da wieder hinwill bitteschön. Prostituierte werden Wege finden ohne Anmeldung weiterzuarbeiten. Wer unbedingt auf den Pass besteht, aber von der Kommune nicht bekommt, weil die Infrastruktur nicht besteht (wie in Berlin), vor dem Verwaltungsgericht eine Verpflichtungsklage gegen das Land Berlin einreichen.Vielleicht strengen die Verwaltungsgerichte eine konkrete Normenkontrolle vor dem BVerfG an und setzen die Ausführung des Gesetzes außer Vollzug!

26. Nov 2017Antworten

@sexyjuliana Ja genau ..informieren ist immer gut,,dann lies doch bitte mal ! ============= Auch Heike Müller vom Zentrum für sexuelle Gesundheit aus Berlin fürchtet, dass sich viele Sexarbeiter*innen nicht anmelden werden. „Sie haben Angst vor einem Zwangsouting.“ Und auch sie erwartet, dass viele Personen entweder ihren Beruf aufgeben werden „oder sie gehen irgendwo hin, wo sich noch ungeschützter sind.“ „Da tun sich illegale Märkte auf“, warnt auch Marianne Rademacher von der Deutschen Aidshilfe im Gespräch mit BuzzFeed News. Sie arbeitet seit Jahrzehnten zu Prostitution und berät in einer Arbeitsgruppe die Berliner Gesundheits- und die Senatsverwaltung. Christine Rotraut, die seit zehn Jahren die Beratungsstelle Pia für Sexarbeiterinnen in Salzburg leitet, bestätigt diese Sorgen. Sie weiß von von mehreren Frauen, das diese ihren Betrieb jetzt auflösen werden – zum Beispiel Personen aus dem Süden Deutschlands, die nun illegal in Hotels in Österreich arbeiten. „Das ist eine Welle“, sagt Rotraut, die zusammen mit 23 anderen Menschen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hat. Rotrauts Anwalt Meinhard Starostik sieht in dem Gesetz eine „unmittelbare Diskriminierung“. Als besonders problematisch stuft er die Registrierung der Sexarbeiter*innen, die Missachtung des Datenschutzrechts und die sogenannten Betretungsrechte ein. Denn: mit dem neuen Gesetz ist die Polizei jederzeit berechtigt, Arbeitsorte von Sexarbeiter*innen zu durchsuchen. Die Klage von Starostik und seinen 23 Mandanten wird zumindest kurzfristig jedoch nichts ändern können. Das Bundesverfassungsgericht muss die Beschwerde zunächst einmal annehmen. Allein das könne ein Jahr dauern, sagt Starostik.

30. Nov 2017Antworten
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