In zwei Bundesländern (Bayern und Saarland) gibt es schon seit Jahren eine Kondompflicht im Rotlicht-Gewerbe. Nun hat die Bundesregierung die Kondompflicht auch ins neue Bundesgesetz geschrieben! – Doch bei Handhabung und Bußgeldern gibt es erhebliche Diskrepanzen! – Kommt jetzt die Kondom-Polizei? – Was kosten Verstösse und wie will man Beweise sichern? – Alles nur heiße Luft?
Kundinnen und Kunden von Prostituierten sowie Prostituierte selbst, haben beim Geschlechtsverkehr (egal ob vaginal, anal oder oral) Kondome zu verwenden!
Allerdings werden bei Verstößen gegen die Kondompflicht überraschenderweise dann ausschließlich die Freier (also die Kundinnen und Kunden) direkt mit „Bußgeld bedroht“. Aber sicher geht es doch eh nur um 10 oder 20 € wie bei einem simplen Parkvergehen, wird der unbedarfte Bürger jetzt vermutlich denken? – Weit gefehlt, denn die amtliche Buße für den Kondom-Verstoß des Kunden beziffert der vorliegende Bußgeldkatalog auf sage und schreibe „bis zu 50.000 €“. Ja, da muss der Freier erst mal kräftig schlucken! – Diese Bußgeldsumme ist die mit Abstand höchste im gesamten Gesetz und soll wohl eine überaus plakative Wirkung entfalten. Zum Glück gilt sie ja nun nicht für die Prostituierten, die sich bei diesem Thema ganz entspannt zurück lehnen können.


Ich vermute es wird neue Abkürzel geben und versteckte Internetseiten wo nur Insider wissen so ähnlich wie D.net