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Damit hatte ich nicht gerechnet

Ich muss jetzt auch mal was los werden:
Ich hatte letzte Woche einen Gast der eine Quittung haben wollte. Da es ja jetzt Gesetz ist, für alles Rechnungen auszustellen, hatte ich mir vorsichtshalber einen Quittungsblock eingesteckt.
Er hat diese also erhalten von mir.
Sagt mal, was macht er damit ? Wollte nicht unhöflich sein und nach fragen. Absetzen von der Steuer kommt ja wohl nicht in Frage ? Oder was meint Ihr ? Mir gehen da viele Dinge im Kopf herum.. Vielleicht will er mich melden ? Mh kann er ja ruhig. Bin ja angemeldet. Als Alibi ? Keine Ahnung

Hoffe hast plus 19% MWSt gerechnet. Deine Umsatzsteuer ID muss ebenfalls auf der Rechnung vermerkt sein.

25. Jan 2020Antworten

Ja. Was es nicht alles so gibt!!!

25. Jan 2020Antworten

Möglicherweise möchte er wissen, was er im Monat ausgegeben hat und führt Buch .. das machen viele ..

25. Jan 2020Antworten

Vielleicht wollte er dich in Verlegenheit bringen und hat nicht damit gerechnet das du einen Quittungsblock hast. Somit hast du ihn von vornherein den Wind aus den Segeln genommen....

25. Jan 2020Antworten
LoveChocolateLady

Schmunzeln musste ich gerade, als ich diesen Blog gelesen habe. Allerdings wirft dieses Thema doch ernst zu nehmende Fragen auf. Fakt ist, dass eine Bon-Pflicht für Gewerbebetreibende besteht. Das heißt, ich als Dienstleisterin müsste eine Quittung ausstellen, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, sie an sich zu nehmen oder auch nicht. Ausstellen müsste ich sie aber.... Die Frage wäre dann.... eine Quittung beinhaltet die Zeile "erhalten von". Da müsste ich den Kunden vermerken. Nur.... was schreibe ich da rein? Sein Pseudonym? Seinen korrekten Nachnamen? Oder nur seinen Vornamen? Wer möchte schon namentlich auf einem Schriftstück benannt werden, wenn seine Aktion bei mir niemand erfahren soll und ist das noch diskret? Vielleicht weiß von euch jemand mehr darüber und kann es hier mitteilen. Sicher gibt es noch andere Damen und Herren, die das gerne etwas genauer wissen möchten. Übrigens, gut gekontert @EngelchenMarie, glaube nicht, dass er damit gerechnet hatte, eine Quittung zu bekommen :-)

25. Jan 2020Antworten

Man sollte alle Quittungen sammeln und als Paket zum Bundeskanzleramt z.Hd. Frau Bundeskanzlerin Dr. A. Merkel versenden .. mal sehen wie lange diese Pflicht aufrecht erhalten wird..

25. Jan 2020Antworten

@Netter Er86 Da stimme ich dir voll und ganz zu. Gerade heute fragte mich eine Verkäuferin,ob ich die Quittung haben wolle, sagte ich ihr,schick sie der Kanzlerin die sammelt solche Dinger.... Nee mal im Ernst:Ein Alibi kanns nicht sein,sonst bekommt er von seiner Holden Backpfeifen oder Bettverbot,ich denke das war nur ein Scherz.Und das man für so einen Blödsinn bestraft wird,denke ich auch nicht

25. Jan 2020Antworten

Ich weiß nicht was der Blog hier soll. Bereits seit Herbst 2019 bekomme ich unaufgefordert Quittungen von den SDL, aufgeschlüsselt nach Dienstleistung und Mehrwertsteuersatz. Nimm SDL illegalweise Sperma auf, gilt nur der Mehrwertsteuersatz von 7%

25. Jan 2020Antworten

Leute, das war jetzt verarsche.. Man, ich kann die Schockstarre förmlich riechen.. :-)

25. Jan 2020Antworten

@Drallebiene74 "Hoffe hast plus 19% MWSt gerechnet." Da ihr euch mit euren Preisen an den Endverbraucher richtet muss die Umsatzsteuer in dem genannten Preis bereits enthalten sein und darf nicht noch darauf (plus) gerechnet werden. Sie sollten aber extra ausgewiesen werden. z.B. 150 €/h = 126,05 € Netto + 23,95 USt Wobei ja bei Frauen das Gewicht immer Netto und bei Männern immer Brutto angegeben wird.

25. Jan 2020Antworten

Vielleicht bekommt er das Geld von seiner Frau ersetzt und braucht deshalb einen schriftlichen Nachweis wofür er es ausgegeben hat.

26. Jan 2020Antworten

Wahrscheinlich wollte er mal den Herrn Wichtig raushängen.

26. Jan 2020Antworten

naja Nachtfuchs, also bei Aldi oder Lidl ist jeder Kauf- und Bezahlvorgang eh im System gespeichert. Somit müssen die Firmen auch nicht die Bons abheften. Das geht im Jahr 2020 doch schon elektronisch. Es muß lediglich dem Kunden ein Beleg angeboten werden. Wenn er den nicht will, wird der weggeschmissen udn nicht vom Verkäufer aufbewahrt.Erzähl halt einfach keinen Müll oder gefährliches Halbwissen

26. Jan 2020Antworten

Wenn der Bäcker jeden Bon nachweisen muss wie Machen es dann erst SDL? die müssten dann ja auch alles vermerken nach dem neunen Gesetz zur Bon Pflicht.

26. Jan 2020Antworten

Vielen lieben Dank für Eure Kommentare. :-)

26. Jan 2020Antworten

Nix 7% , Kollege ares41! "Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung" - also insgesamt 19% Mehrwertsteuer. Und: wenn das Honorar über 250 € beträgt, dann ist es keine Kleinbetragsrechnung mehr, dann gibt es zusätzliche Vorschriften :) Als Leistungsbeschreibung macht Sinn "sexuelle Dienstleistungen lt. Servicebeschreibung". Wenn es mehr sein darf bzw. muß dann einen Vordruck erstellen z.B. mit einer Auflistung wie bei sexxxgirls.com wo dann Häkchen gemacht werden können

26. Jan 2020Antworten

@hausl.. Hast recht, war ja auch ne Verarschung :-)

26. Jan 2020Antworten

Eine Bonpflicht besteht, wenn man eine Registrierkasse hat. Bei einer "offenen Ladenkasse" gilt dieses Gesetz nicht. Eigentlich ganz logisch, oder ist Pay6 neuerdings im Einzelhandel gelandet?

27. Jan 2020Antworten

Danke für Eure interessanten Hinweise und Hilfestellungen Kussi Marie

27. Jan 2020Antworten

Ich hoffe ja nur, dass alle Sdl hier schön brav ihre Steuererklärung machen und auch alle Einnahmen akkurat angeben, so wie sich das in Deutschland gehört... und was die Umsatzsteuer angeht,kommt darauf an ob die Sdl noch unter die kleingewerbe Grenze fällt und somit pauschalisieren kann oder die Umsatzsteuer mit dem Finanzamt abrechnet,dann muss sie diese nämlich abführen, kann aber dafür vorsteuer geltend machen für Ausgaben die sie hat...

27. Jan 2020Antworten
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