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Interessantes Recht ..Prostitutionsgesetz von2002

Wozu schlaflose Nächte doch manchmal gut sind ?!

Nachts hat man endlich mal Ruhe ..Kein Telefon-Keine SMS ( meistens jedenfalls )

Nein es geht nicht um das Prosti Schutzgesetz ..sondern um das Prostitutionsgesetz von 2002 !

Ich habe hier im Magazin folgenden Beitrag gefunden :
Fundstück zu früh gekommen vom 21.8.2017
Video mit einem Anwalt

Ein junger Mann bucht das volle Programm ( 1 Std 160 Euro )

Die junge Dame ist aber viel früher fertig -obwohl er eine kleine Pause wollte ,damit er eben nicht zu früh kommt.

Sie hat sich aber lt seinen Angaben aber nicht dran gehalten -daher hat er sie verklagt !!

WER HAT RECHT ?

Der Kunde hat zwar Anspruch auf eine sexuelle Dienstleistung -nicht aber auf der Art und Weise der Erfüllung ( vonwegen-Pause -ich will noch nicht kommen und so )

..oder eben div Extra Wünsche / Stellungswechsel-dann wieder Handjob..oder das er ggf sogar mehrfach kommen möchte !

Schön wenn sie es macht -aber lt Gesetz ist sie eben nicht dazu verpflichtet !

Die Rechte sind da fast ausschliesslich auf der Seite der SDL !

Was sagt uns das ?

Jeder Kunde der eine liebevolle freundliche und zuvorkommende SDL findet ,die sich auch wirklich an die gebuchte Zeit hält -hat richtig Glück ,denn hier ist das Gesetz mit der Erfüllung der Pflichten ganz klar auf der Seite der SDL.

Eine SDL daher zu bedrohen ,erpressen oder wie hier sogar zu verklagen -läuft also ins Leere .

Geben und Nehmen also auf beiden Seiten..oder wie es in den Wald ruft..so schallt es heraus .

Wenn also ein Freier auf dem Kiez zur Davidswache turnt um Chantalle anzuzeigen ,weil sie ihn quasi " abgezockt hat -so kann er sich diesen Weg sparen .

Nicht nur die Damen sollten ihre Gäste vorher etwas auf den Zahn fühlen auch die Herren bezahlen das eine oder andere "Schnäppchen "dann vielleicht zu teuer ?!

@SG-Sabrina Das ein Kunde der so " ver... " wurde nicht wieder kommt -dürfte wohl klar sein . Aber ich kann da der Rechtsprechung auch nicht ganz folgen ..????? > Er hat immerhin ja das volle Programm gebucht und auch da eben eine gewisse Zeit .. nämlich 1 Std das volle Programm und dann für 160 Euro. Dann kann nach meinem Rechtsempfinden die Dame nach 10-15 min nicht sagen . ICH HABE FERTIG !! oder..?? Es gibt ja noch andere schöne Dinge ...?? Aber eine Std ist eine Std ?? ( Ausnahme Fahrschule und 1 Std beim Therapeuten..da ist eine Std immer nur 45 min )

16. Nov 2017Antworten

@SG-Sabrina Die Menschheit klagt ja gerne ,wenn man meint ,man befindet sich im RECHT ! Wobei Recht haben und Recht bekommen oft 2 völlig unterschiedliche Baustellen sind . > Vor Gericht und auf hoher See befindet man sich ja bekanntlich in Gottes Hand . Wem das nicht passt ..der kann gutes Geld schlechtem hinterherwerfen und sich bis zum OLG hochklagen. Kostet teilweise viel Geld -Zeit und viele Nerven . Für 160 Euro ? Das sollte man lieber als LEHRGELD verbuchen. > Aber das kommt dabei raus -wenn Mann die Profile nicht liest - und das Kopfkino und besonders tiefer liegende Körperegionen die Führung übernehmen . Das ein vlt 18-20 J Girlie weder besonders viel Erfahrung noch besonders viel Lust auf diesen Job hat ,das ist manchmal einfach so.

16. Nov 2017Antworten
Antigone

Er turnt auf die Davidswache um Chantalle anzuzeigen :-))))) geil.

16. Nov 2017Antworten

@Antigone Ob dieser 18 J aus dem KM Magazin das getan hat entzieht sich meiner Kenntnis . Aber das jedes We dutzende Männer so einen " Betrug " anzeigen ,das ist bekannt !!! Dat Chantalle hat mich beschissen :-))) Chantalle hat gutes deutsches Recht für sich ausgenutzt und für 15-20 min locker 140 Tacken kassiert. > Anmerkung : Chantalle ist hier als geflügeltes Wort gemeint und bezieht sich nicht auf irgendeine Chantalle die es hier evt geben könnte !

16. Nov 2017Antworten
Antigone

Ja das mit der SCHANTALLE als Metapher ist schon klar ;-) Das das mit der Davidswache und der Anzeige stimmt wusste ich nicht.

16. Nov 2017Antworten

Wenn die die Gesetzeslage wirklich so ist, dh. die Dame aus der vereinbarten Stunde, auch eine Viertelstunde machen kann, dann sollte Mann es sich zweimal, nein, dreimal, viermal ... überlegen, die Dienstlistung der favorisierten Dame in Anspruch zu nehmen. Denn bezogen auf die vereinbarte Zeit ist er rechtlich Freiwild. Ich kann auch dann nicht verstehen, warum Stundenpreise angeben werden, z.B. Stunde 160. Rechtlich korrekt müsste ausgezeichnet werden: Dienstleistung 160. Im übrigen gibt es noch den allgemeinen Rechtsgrundsatz "Auf Treu und Glauben" eben die persönliche Absprache mit Vertragscharakter. Aber offenbar ist dieser in diesem Zusammenhang außer Kraft gesetzt. Da aber Vertrauen gerade in diesen "Geschäft" so grundlegend ist, erweist man sich als sog. SDL einen Bärendienst, sich damit zu brüsten:" 160, die Stunde, aber ich kann dich auch schon nach 10 Minuten rausschmeißen, ich bin im Recht!"

17. Nov 2017Antworten

@peterfritz Die Rechtsprechung ist eine bodenlose Unverschämtheit und es ist schade das viele Damen ,die ihren Job wirklich gut und seriös ausüben somit immer damit reingezogen werden ,weil einige " Schuddeltrullas " ihre Kunden abzocken . Kein Wunder das der Job einen so schlechten Ruf hat . Einige müssen es immer versauen :-(((((

17. Nov 2017Antworten

@SG-Sabrina ich habe hier neulich mal eine sehr " drollige " Bewertung gelesen Text in etwa > die SDL ging zielorientiert ans Werk ( auch das" volle Programm ) Buchungsdauer 30min !!!!! > Ich würde sagen -bei einer Buchungsdauer von nur 30 min und dann all incl..da macht es durchaus Sinn etwas ZIELORIENTIERT zu sein :-)))

18. Nov 2017Antworten

Den will ich sehen der vor Gericht geht weil die Hure nicht gut ihre Beine aufgemacht hat. Ich denke man kann es übertreiben oder hier schreiben um Aufmerksamkeit zu erringen. Besser sich organisieren und die Preise stabil zu halten weil so hier nett und Freundin spielen und dann für 80€ Stunde sich her geben das ist für die meisten hier das Ende . Denken organisieren und gewinnen.

18. Nov 2017Antworten

@Jolande Lach :-)) Recht hast Du meine Liebe > Ich habe mich da gar nicht angesprochen gefühlt ,wenn ich ehrlich bin > Bei der Zeile " Beine breit machen " war ich eh draussen ( ich mag solche prolligen Äusserungen irgendwie nicht ) da deklassiert man sich doch nur selber mit .

18. Nov 2017Antworten

Wenn es also um den Preis der Erfüllung einer Dienstleistung geht, welche sich wohl über den Orgasmus des Herrn definiert, stellt sich mir die Frage, ob es denn andersrum auch in Ordnung wäre. Darf die SDL das Treffen nach einer Stunde abbrechen oder müsste sie auch zwei oder drei Stunden investieren, um die Dienstleistung zu erfüllen?

18. Nov 2017Antworten

Der Preis bliebe natürlich der Selbe... sollte klar sein...

18. Nov 2017Antworten

@mrxxl72 gute Frage > ich definiere meine Dienstleistung über die Zeit dann kann sich jeder Kunde sein Päckchen selber zusammenschnüren > Kunde 1 braucht nur 20 min Kunde 2 braucht vlt 45 ..oder 60 min > Ich finde klare Absprachen einfach wichtig -so weiß jeder was er bekommt und wie lange fairer geht es nicht . > Mit einer " Orgasmusgarantie" wäre ich immer vorsichtig !! Das kann schwer nach hinten losgehen ! > Entweder kann sich derjenige super beherrschen ..oder hat zu hause schon 3-5 mal Hand angelegt..oder er ist sogar impotent ..oder hat ein paar Pillen ..oder ein paar Nasen Koks genommen -SUPER ..STUNDEN SPÄTER ....

18. Nov 2017Antworten
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