Ladies
Wir haben ein Geschenk für Dich
Hallo Username! Wir sind nun seit über 9 Jahren zusammen
Wir schätzen, dass Du so lange auf Kaufmich bist, und möchten Dir etwas Besonderes schenken...
Über den/die Autor*in
Mitglied seit 1. May 2015
Veröffentlichte Blogs (11)
48 Jahre, Frau, Bisexuell
Mollig, 190cm, 99kg
Deutschland (Mitteleuropäisch)
Kontakt
Meine Gedanken zu den Neuen (Schutz)Gesetz .

Bald ist es soweit , und das Gesetz ( Prostitutionsschutzgesetz )
tritt in Kraft .
Wie auch viele andere , habe ich mir meine Gedanken dazu gemacht und festgestellt das ich gemischte Gefühle und Fragen dazu habe .
( Wobei ich keinen Anspruch für absolute Kenntnis und Wissen habe )
Was ich gut finde ist das es für die Anbietenden die Möglichkeit der Auf/Erklärung gibt durch Ämter .

so wie ich es verstanden habe , soll es ja zum schutz der Damen gelten und die Zwangsprostition gelten !?
Aber dazu frage ich mich wäre es dann nicht besser gewesen andere schwerpunkte zu setzen ???
Denn ab dann ist es ja wohl untersagt zb den Bj ohne Gummi zu verichten .
Aber wird es wirklich dann dazu führen das es auch eingehalten wird ???
Und wie kommt es dann bei den Männern an ??? Ist es nicht auch so das einige Männer dann schwierigkeiten haben werden ihn zu geniesen ?? ( Ich bin mir schon bewußt das es extra Dünne Kondome gibt aber Gummi ist Gummi )
Und sollte man dann nicht auch den Ungeschützten Oral verkehr generell unterbinden ?
Und wo wir schon dabei sind nicht auch das Küssen auch unterbinden ????
Schließlich kann man sich auch dabei " Anstecken "
Und ist es nicht auch so das die Anbieterinen sich schon bewußt sind das es Krankheiten gibt die man bekommen kann ??
Und auch wissen wie man sich informieren kann ???

Und mal weitergesponnen , ist es nicht so das mansche Männer bestimmte Dinge zu Hause nicht bekommen und deshalb ihren Hunger woanders holen müssen ?

Richtig SO IST ES !

Aber ist nicht der Umkehrschluß das durch das neue Gesetz einige die Lust verlieren durch die neuen Auflagen !?

Sprich sich die Angebote Dezimieren ?????
Und was dann ??????

Ist es nicht so das sich jeder selbst seine Gedanken machen sollte wie er/sie sich schützt ?

Auch stellt sich mir die Frage wie soll das Gesetz eingehalten werden ??
Klar das mit Unsafe ( welcher Form auch immer nicht werden darf ist gut )
Aber wie wird es sich dann in trauter zweisamkeit überprüfen lassen ?

Für MICH klingt das Gesetz nicht als Schutz sondern eher als Kontroll versuch und auch als Möglichkeit das " Böse " ( Kauflicher Sex ) einzudämmen .

Mir ist bewußt das MEINE Gedanken einigen sauer aufstoßen werden .
Aber das ist mir egal da wir zum Glück in einem Land leben wo wir Kundtun dürfen was man denkt .
Auch soll dies KEIN Aufruf zum Unsafe sein !!!!
Denn DAS sollte meiner Meinung nach jeder Handhaben wie er/sie es möchte .
Denoch stößt es mir Sauer auf das ich den Eindruck habe gegängelt bzw beleehrt zu werden .
Das brauche ich nicht da ich noch meine Sinne zusammen habe .

@ trier789 : Stimmt und die 3te Person wird dann immer die Laterne halten damit man nicht doch im Eifer ausversehen die Falsche Stelle berührt . ;-) Ja der Hurenpass ich vergass . Besser als einen Aufnäher fände ich ein Tatoo auf der Stirn ( In Rot ist ja eine sündige Farbe gg ). Denn die Klamotten zieht man ja aus ;-) Schmunzel

20. Mar 2017Antworten

@ trier Richtig und mit einem Hocherotischen Langen Nachthemd .....

20. Mar 2017Antworten

Ich frage mich, warum in einer Beziehung (von One-Night-Stand bis Ehe) „oral ohne“ legal ist, im Zusammenhang mit einem Escort-Date künftig aber illegal sein soll. Verstößt das nicht gegen das Diskriminierungsverbot? Und wie will man das abgrenzen? Wohnt nicht jedem Anfang ein Zauber (und Zaudern) inne? Und wechselt nicht in jeder Beziehung Geld den Besitzer? Entscheidend dürfte sein, was im Mittelpunkt steht. Fremdenführung (Kuba) und gemeinsam (k)ommen sollte ok sein, „deine blauen Augen machen mich so sentimental“ mag als Hypnosestunde durchgehen. In Köln kann „Brötchen & Sex“ vielleicht den Arbeitsplatz gefährden, ich gehe aber nicht davon aus, daß das sogenannte Prostitutionsschutzgesetz greift. http://www.express.de/koeln/im-baeckerei-hinterzimmer-sex-mit-kunden--wegen-dieses-videos-wurde-die-verkaeuferin-gefeuert-366062 Ein Grund mehr für spannende, ergebnisoffene Dates. Nichts muß, alles kann.

21. Mar 2017Antworten

Jetzt wird doch bald alles besser. Der neue Messias der SPD wurde mit 100 Prozent der Stimmen zum Kanzlerkandidaten gekürt. Selbst bei der SED waren es immer nur 99,94 Prozent. Kim Jong Un soll schon gratuliert haben. Wobei eigentlich 120 Prozent korrekt wären. Denn total überzeugte Genossen haben bestimmt zwei Stimmzettel abgegeben. Also gab es vermutlich doch 20 Prozent Gegenstimmen. Aber ich schweife ab ...

21. Mar 2017Antworten

@HaseD Wird es eigentlich auch eine Lecktuchpflicht geben? *** Da wirft bestimmt der ein oder andere das Hand- bzw. Lecktuch. "Leck' mich in de Täsch", wie der Kölner sagt. *** Zum sogenannten Schutzgesetz gibt es eine schöne differenzierte Betrachtung unter: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-08/prostitution-justiz-fischer-im-recht/komplettansicht Fazit: „Die geplanten Gesetzesverschärfungen sind vor allem eines: Placebos in einer unausgereiften politischen Diskussion, die sich nicht entscheiden kann zwischen moralischer Entrüstung und vernünftigem Rechtsgüterschutz. Maßnahmen wie eine Strafbarkeit von Freiern sind unmittelbar kontraproduktiv. Die Kampagne zur umfassenden Kriminalisierung und Ausgrenzung von (freiwilliger) Prostitution ist ein polizeistaatliches Konzept, das nicht die Prostitution abschafft, sondern Prostituierte unsichtbar und rechtlos macht. Der Ansatz von Amnesty International ist rational und an den Menschenrechten der Betroffenen orientiert. Er sollte umgesetzt werden.“

21. Mar 2017Antworten
Antigone

Also als Mindestschutz würde ich ja jetzt einen staatlich anerkannten Pflichtsecurity vor meiner Wohnung erwarten, der kann dem Kunden dann auch gleich nen Flyer mit dem klein gedruckten in die Hand geben und die Umsatzsteuer einkassieren.

21. Mar 2017Antworten

Ja , so sehe iches auch es geht nicht um den Schutz sondern Tranzparenz sprich der gläsernde Mensch . Und auch mir geht das gegen den Strich !! ;-) Auch dieses " Dumm verkaufen " wollen . Es wäre einfacher bzw ehrlicher , wenn die wirklichen Beweggründe für dieses Gesetz dargelegt worden wären . Ich für meinen Teil habe mit Doppelmoral generell ein Problem . Wie kann ein Staat und oder Behörde Tranzparenz/Ehrlichkeit VERLANGEN und aber selber nicht mit guten Beispiel vorangehen ??? ( Und ja einer muß das Vorbild sein) Und wie gesagt es geht mir nicht um die Versteuerung o.Ä .... Sondern das ein weiterer Eingriff in die Privatsphäre statt findet . Und ich bin mir sicher dasdie ein oder andere Dame darüber nach denken wird aufzuuhören . Und nicht wegen Legalität sondern wie Rosie schon geschrieben hat wegen der Diskreminiersierung bzw Stigmatisierung . Und dazu frage ich mich auch was pasiert dann ?????? Muß Frau dann im Dunklen ein mulmiges Gefühl haben ?? Bitte nicht falsch verstehenliebe Männer !!! Auch wenn 99,9 % der Männer noch nicht mal an sowas im Traum denken würden .... Dennoch gibt es noch 0,1 % ! Und dann wird es wieder Probleme geben inder Politik , Wirtschaft und durch Kosten die der Krankenkasse zusätslich entstehen . Natürlich sind das bzw wären das dann " NUR " einzelfälle . Aber jeder fall ist TOO MUCH ! Und wenn jemand ( Der Staat ) die Möglichkeit hatdas Risiko ( was trozdem allgegenwärtig ist ) zu Dezimieren bzw nicht noch weiter zu erhöhen dann MUSS ALLES dafür getan werden !!! Mir geht das eh tierisch auf die Nerven das ich zb ein Geheimniss um meine Lust ( hier und oder auch Privat ) ein Schweigegelübte ablegen muss . Weil eine Frau oder Mann der anders tickt sexuell ( darunter fällt auch Kaufliche Liebe ) Verheimlichen muss gesellschaftlich gesehen . Aber nun gut bin schon wieder abgeschweift . Denke der Konsens ist das das Gesetz nicht gut durchdacht ist ! Oder ?

21. Mar 2017Antworten

HaseD „Wo steht in dem Gesetz, daß ALLE sexuellen Handlungen nur geschützt stattfinden dürfen?“ *** Sinnverwandt mit §1 der Strassenverkehrsordnung „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr (hier Geschlechtsverkehr einsetzen) erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ gibt es ein wolkiges „(2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, auf eine Verringerung des Übertragungsrisikos sexuell übertragbarer Infektionen hinzuwirken; insbesondere hat er auf die Einhaltung der Kondompflicht durch Kunden und Kundinnen und Prostituierte hinzuwirken. Der Betreiber einer Prostitutionsstätte, eines Prostitutionsfahrzeugs oder einer Prostitutionsveranstaltung hat dafür Sorge zu tragen, dass in den für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räumen während der Betriebszeiten eine angemessene Ausstattung mit Kondomen, Gleitmitteln und Hygieneartikeln jederzeit bereitsteht.“ Bei enger Auslegung könnte das auch für mögliche Zigarrenspiele (Clinton & Lewinsky) anwendbar sein.

22. Mar 2017Antworten

Der Deutsche Juristinnenbund sieht noch eine gravierende Regelungslücke: „Die Kunden, die sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen, bleiben von Anmelde-, Gesundheits- und Beratungspflichten (abgesehen von der Kondompflicht) unbehelligt.“ Wohlan, da weiß man, wohin die Reise geht (Freier-Pass aber bitte mit Alias: Krull, Felix Krull). *** @Rosi: Das mit dem Parkplatz kannst Du dann vergessen: Freier Platz für Freier! *** Aber quatsch, zu kurz gesprungen; Freier gibt’s ja gar nicht (und wir kommen künftig auf anderen Wegen zusammen).

22. Mar 2017Antworten
Senden
Verstoß melden
Wähle einen Grund
Date-Anfrage
undefined, undefined
Dieses Bild freischalten
Du hast zur Zeit 0 KM$ als Tip verfügbar.
Anzeigen
KM$ aufladen
Zugriff verweigert
Top Platzierung weltweit!

Du bist jetzt ganz oben in den Top Escorts globalundSuchergebnissen für Kund*innen in der Nähe!

Bleibe aktiv für die besten Ergebnisse!