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Sex im Auto / Outdoor .. meine Entscheidung

Sex im Auto kann eine wahnsinnig kribbelnde Erfahrung sein und Outdoor-Sex im Sommer steht ganz groß im Kurs. So geil der Kick auch ist, habe ich mich aus gegebenem Anlass entschlossen, solch Dates nicht mehr anzubieten.

Das Besondere an solchen Sex Treffen ist das eventuelle Erwischt Werden und der Reiz des Verbotenen ... aber ganz und gar nicht, wenn aufeinmal die blauen Männer an die Scheibe klopfen.

Peinlich berührt ließen wir die Standpredigt über uns ergehen und ließen uns aufklären. Das mit den Bienchen und Blümchen mussten sie uns nicht erklären, ich glaube ohne Störung hätten wir den Praxistest bestanden, aber die Rechtsgrundlage ist schon ein wenig komplizierter!

Prinzipiell ist Sex im Freien oder im Auto nicht strafbar. Vorausgesetzt, ihr belästigt niemanden, der eure liebestolle Aktivität zur Anzeige bringt. Anders sieht es aus, wenn ihr mit eurem Liebesspiel andere Leute verärgert und diese Anzeige erstatten. Das kann im Übrigen auch der Polizist sein, der euch beim Parkplatzsex erwischt und sich nicht nur mit einem Platzverweis zufrieden gibt (solch ein Exemplar wurde uns zu teil).

Euer Vergnügen könnte dann schlimmstenfalls unter dem Titel "Erregung öffentlichen Ärgernisses" vor Gericht verhandelt werden.

Oder ihr bekommt aufgrund von "Belästigung der Allgemeinheit" im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens eine Geldbuße aufgebrummt

Auch das lustvolle Outdoor Vergnügen im vermeintlich privaten Raum kann Konsequenzen nach sich ziehen, wenn sich zum Beispiel die Nachbarn von euren Aktivitäten belästigt fühlen: Habt ihr gut einsehbar Sex im Garten oder auf dem Balkon (oder seid regelmäßig zu laut), so kann dies im Falle einer Anklage als Störung des Hausfriedens bewertet werden und ihr könntet eine Abmahnung des Vermieters kassieren.

Wenn ihr euch beim Techtelmechtel vor Zuschauern schützt, ist alles paletti! Trifft man an einem öffentlichen Ort "Sicherheitsmaßnahmen", damit andere nichts wahrnehmen (etwa abgedunkelte oder verhangene Autoscheiben), liegt das Merkmal der Öffentlichkeit schon nicht mehr vor ............ Hätten wir das mal vorher gewusst

Für eine entsprechende Bestrafung unter dem Titel "Erregung öffentlichen Ärgernisses" müssen folgende Faktoren erst einmal zutreffen:

* Es muss eine sexuelle Handlung (Geschlechtsverkehr, Masturbation, Petting)

* in der Öffentlichkeit stattfinden, bei der

* absichtlich oder wissentlich in Kauf genommen wird (Vorsatz), daß

* ein anderer diese wahrnimmt und als anstößig empfindet

Ab sofort verzichte ich liebend gerne auf diesen Nervenkitzel, Standpredigten habe ich als Kind schon gehasst und eine wütende Ehefrau die mir aufgrund des Bußgeldbescheids die Hölle heiß macht, braucht auch kein Mensch! Und auf Dauer wirds dann doch teuer!

Also LIEBE MÄNNER ... bitte habt Verständnis!

Liebe Grüße Josey

Na ja ich weiß ja nicht was Du gemacht hast, aber ich hab mir noch nie blaue Flecken geholt *lach* Da meine Gäste frisch geduscht ankommen, reichen beim Quicki auch mal Feuchttücher! Aber das Bußgeld ist mir auf Dauer dann doch zu teuer, ein bissel will die Dame ja auch im Portmonaie haben *zwinker* Hab einen tollen Tag liebe Tanja

10. Feb 2016Antworten
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