Kondome – Helden des Business-Alltags
Im Prostituiertenschutzgesetz § 32 ist gesetzlich geregelt, daß Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte dafür Sorge zu tragen haben, daß beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.
Es ist ja schon traurig, dass es einen Paragraphen zur Kondompflicht im Prostituiertenschutzgesetz geben muß, denn das Kondome die Gesundheit und vor Schwangerschaften schützen, das weiß jeder, der in der keine Kreide holen war.
Ich kenne auch keine Gründe die gegen die Verwendung von Kondomen sprechen könnten, denn mittlerweile gibt es schon Kondome in sämtlichen Größen und Farben, mit unterschiedlich starken Beschichtungen und Dicke des Materials, aber auch mit echt sinnvollen und richtig tollen Features, wie Geschmack für Blowjobs, von feucht bis extrafeucht bei Trockenheit der Frau, mit Betäubungsgel für´s Glied, damit Mann auch länger kann.
Wir haben sogar während unserer Ehe immer Kondome benutzt, damit meine Frau nicht täglich die Pille sclucken mußte.
Ich selber benutze am liebsten die gerippten und perlgenoppten Sorten, denn mit denen werden die Frauen besonders gut stimuliert und sie kommen intensiver zum Orgasmus.
Ich selber halte länger durch, habe mehr Spaß und kann die Frauen länger verwöhnen und genießen.
Für unbelehrbare und ignorante Personen muß es daher wohl gesetzlich geregelt sein, für mich sind Kondome selbstverständlich.
Wünsche allen viel Spaß, tolle Dates und bleibt gesund.