...fast ausgeschlossen?!
Als am 15.03. der Erlass erging, dass alle Prostitutionsbetriebe in Deutschland bis vorerst 19.04. aufgrund des COVID-19 geschlossen bleiben sollen, habe ich mich sofort auf die Jagd nach allen nötigen Informationen gemacht, die für mich als SDL und Bordellbetreiberin wichtig waren, um meinen Betrieb vor der finanziellen Pleite retten zu können.
Bekommt man finanzielle Unterstützung, Entschädigung und/oder sonstige Hilfen, um den Verdienstausfall zu kompensieren, denn die Betriebskosten wie Pacht, Personal, Strom, Haftpflicht, etc. laufen ja schließlich einfach weiter.
Und ich wurde fündig in Form von Soforthilfe, Kurzarbeitergeld, Stundung der Steuern und Sozialabgaben für die Angestellten, sowie den KfW-Kredit (Coronahilfe bzw. Hilfe zum Wiederaufbau des Betriebs zu 1-2,12% Zins).
Dieser Kredit ist für mich die hilfreichste Variante, denn mit 9.000 oder 15.000€ kommt man als Unternehmer/in leider nicht allzu weit und auch durch die anderen Maßnahmen, wird der Betrieb nicht gerettet.
Also habe ich letzte Woche den Antrag für den KfW-Kredit bei meiner Hausbank gestellt - vorab ist zu sagen, dass meine Schufa einwandfrei ist, meine Zahlen stetig steigend und ich eine wirkliche humane Summe beantragt habe - lediglich der Gewinn war 2019 etwas schwächer als 2018 und somit wurde der Antrag direkt abgelehnt.
Ich habe total perplex meinen Steuerberater angerufen und gefragt, ob es wirklich daran scheitern kann und er sagte:
"Machen wir und nichts vor, es hat einzig und allein mit Ihrer Branche zu tun."
Jetzt frage ich mich mit welchem Recht diejenigen, die jahrelang mit meinen Geldern gearbeitet haben und sehen, dass ich meinen Verpflichtungen als loyaler und fleißiger Steuerzahler nachkomme, einen Menschen (bzw. mehreren Menschen) mit einem Klick auf JA oder NEIN die Existenz sichern oder zerstören können?

