Prostitution in Deutschland
Anders als in vielen Staaten der Welt ist die Prostitution in Deutschland weder sittenwidrig noch verboten. Der KOK begrüßt dies sehr, da die Stigmatisierung und Veurteilung der Prostitution besonders die Frauen trifft, welche sie selbstbewusst ausüben.
Aber auch in Deutschland hat es sehr lange gedauert, bis eine eher anerkennende Haltung zur Prostitution sich auch
im Gesetz niedergeschlagen hat.
Erst mit der Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 erhielten Prostitutierte per Gesetz Rechte, die der Sittenwidrigkeit entgegenstehen.
Der KOK e.V. legt besonderen Wert darauf, dass sorgsam zwischen Prostitution und Frauenhandel unterschieden wird. Frauen, die sich freiwillig prostituieren, treten wir mit Respekt und Achtung entgegen, wir stigmatisieren sie nicht und wollen, dass die freiwillige Prostitution als persönliche Entscheidung einer jeden Prostituierten anerkannt wird. Prostituierten per sé das Recht abzusprechen, freiwillig zu arbeiten, missachtet ihre Selbstbestimmung und eigene Verantwortung.
Deutlich möchten wir darauf hinweisen, dass nicht jede Prostituierte, nicht jede Migrantin in der Prostitution Opfer von Frauenhandel ist!
Frauenhandel liegt erst dann vor, wenn Frauen sexuell oder zum Zweck der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft instrumentalisiert und missbraucht werden.

