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Hallo ihr Bekannten und Unbekannten,

der heutige Blog passt ganz bestimmt irgenwie hier nicht her, aber schlussendlich ist es ja so das wir nicht nur über das eine Thema reden dürfen, will ich jedenfalls mal hoffen.

Worum dreht es sich also heute, eine liebe Kollegin von mir ist nicht von dem Gedanken abzubringen einen Laden für Strickzubehör zu eröffnen.
Nun haben wir uns so schon mal aus Neugierde ein paar Läden angeschaut und eines ist uns immer sauer aufgestoßen.
bei allen treffen mit Maklern wurde uns freudig eröffnet das der Makler eine Provision verlangt und zwar von uns!!!
Wir reden nicht von der üblichen dreimonatigen Kaution, nein wir sollen auch noch den Makler bezahlen.

Dieses ist ja soweit ich richtig informiert bin seit 2015 verboten für Wohnungen.
Weiß zufällig jemand, möglichst fundiert evtl. mit Paragraphen ob dieses auch für den gewerblichen Bereich Gültigkeit hat??

lieber gruß

Lara

Hallo Lara, bei gewerblichen Vermietungen kann immer noch der Makler vom Mieter eine Provision verlangen. Das Bestellerprinzip gilt nur bei privaten Vermietungen. Auch beim Kauf wird oftmals die Provision von den Käufern verlangt. Hoffe ich konnte dir helfen, habe leider keinen Paragraphen zur Hand. LG Julia

26. Nov 2018Antworten

Hallo Sarah, danke für den Hinweiß der erst einmal hilft, lg Lara

26. Nov 2018Antworten

Ich kenne das nur so, dass seriöse Makler vom Verkäufer bzw. Vermieter eine pauschale Provision im Jahr bekommen, damit der Vermieter geeignete Mieter bekommt. Es gibt jedoch neuerdings die Formulare im Internet, dass man sozusagen als Interessent einen Makler per Vertrag beauftragt, Daten zu einer Wohnung bzw. eine Besichtigung zu erhalten, dafür muss man komplett den Bogen mit Adresse, Tel. etc. ausfüllen; wenn man den Vertrag unterschrieben hat, wird es schwierig. Und hinsichtlich Datenschutz finde ich das sehr fragwürdig; mir persönlich gefällt es nicht, dass man alle Daten preisgeben soll für die evtl. Adresse bzw. für einen Besichtigungstermin. Ich wäre also vorsichtig, wenn jemand mir einen Bogen vorlegt oder was unterschrieben haben möchte.

26. Nov 2018Antworten

Hallo Lara, da ich selber Vermieter bin bekomme ich auch entsprechende Informationen aus dem Vermieterrecht. Hier nun die entsprechende Information die ich dazu habe: "Für gewerbliche Räume (Büros, Läden, Arztpraxen, Lagerhallen usw.) gilt weiterhin die alte Rechtslage. Der Makler kann vom Mieter die Provision verlangen - auch ohne schriftlichen Vertrag. Allerdings sollte sich der gewerbliche Mieter über seine Stellung bewusst sein. Es ist alles andere als einfach, eine Gewerbeeinheit zu vermieten. Es stehen in vielen Städten sehr viele Gewerbeeinheiten leer. Von Ausnahmefällen abgesehen wird dem gewerblichen Mieter der "rote Teppich" ausgerollt, insbesondere wenn er einen Zehnjahresvertrag abschließt. Auch mietfreie Monate zu Vertragsbeginn, Übernahme der Umzugskosten usw. sind als "Incentive" für gewerbliche Mieter durchaus marktüblich. Wenn die fragliche Praxis freilich sich in der absoluten Top-1a-Lage der Stadt befindet, mag es anders sein. Aber das muss man im Einzelfall beurteilen. Makler bluffen gern - und Ärzte gelten in wirtschaftlichen Dingen vielfach unbedarft. Also nur Mut: einfach mal rundweg die Provisionszahlung ablehnen. Das soll der Vermieter übernehmen. Und dann abwarten, was passiert. Aus meinem Vermieterrecht" Ich hoffe das ihr damit nun genügend Information habt. LG

26. Nov 2018Antworten

Danke dir lloyd aber leider ist die Realität in Berlin eher so das man sich als Bittsteller vorkommt

26. Nov 2018Antworten

Das ist leider in vielen Gegenden so. Selbst in meiner Nachbarstadt Hamburg kannst du diesen Vorschlag aus dem Vermieterrecht in vielen Stadtteilen vergessen. Liegt aber auch gerade in den Ballungscentren wie Berlin und Hamburg daran das viele Geschäfte von Ausländern gemietet werden, um darin Produkte aus der Heimat zu verkaufen. Da hast du keine Chance.

26. Nov 2018Antworten

... und ich bin selbst Ausländerin :-) und meine Kollegin auch

26. Nov 2018Antworten

Ich würde sagen, wenn der Vermieter für die Gewerbeimmobilie problemlos einen Mieter findet, wäre es sehr einfach die Provision dem Interessenten aufzudrücken. Ansonsten käme es auf das Geschick und die Sachkenntnis des potentiellen Mieters an, sich zumindest die Kosten des Maklers mit dem Vermieter zu teilen. Bei solchen Besichtigungen würde ich mich vorab möglichst umfassend informieren über Qualität der Lage usw. Kann nicht verkehrt sein bei der Besichtigung ein wenig zu pokern und eventuell vorhandene negative Aspekte des Objekts auch zu thematisieren. Hilft vielleicht einen Kompromiss im Bezug auf die Maklerkosten zu erreichen. Letztendlich vieles eine Frage von Cleverness und umfassendem Informationsstand.

26. Nov 2018Antworten

Ich weiß. Wollte Dir auch keine Vorwürfe machen. Da stehen andere Strukturen hinter.

26. Nov 2018Antworten
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