Vorkasse / Anzahlung


Anonymous

Empfohlene Beiträge

@Lausbub41, was bezweckst Du eigentlich mit Deinen Ausführungen in den verschiedenen Themen hier im Forum?

Daß Du ein Problem (welcher Art auch immer) mit Maya77777 hast, ist inzwischen bekannt. Hast Du noch weitere Probleme?

  • Ich liebe es! 1
Link zu diesem Kommentar
vor 3 Minuten schrieb Anonymous:

Ich werde mich dazu nicht mehr äußern.  Das mit Maya kläre ich mit ihr vor Gericht und damit ist das Thema für mich erledigt. Sie weiß genau, worum es geht und das werde ich hier nicht mehr kundtun. 

So, enough is enough. Dein Wunsch soll Dir erfüllt werden. 

Link zu diesem Kommentar

Sooo und ab hier übernehme ich dann mal.

@Lausbub41 - das Forum ist der falsche Ort für eine persönliche Vendetta. Weitere Beiträge zu Eurem Konflikt wird unser Team verstecken. Das gilt für alle Forenbereiche. Kriegst gleich noch eine PN dazu.

Ich bitte darum, nun zum Thema zurückzukehren.

  • Ich liebe es! 1
  • Gefällt mir 2
Link zu diesem Kommentar

Vielleicht noch abschließend zur oben stehenden Diskussion: In den AGB von Kaufmich gibt es keine Regelung zu Anzahlungen. Heißt, dass KM nicht beteiligt ist und es an der Vereinbarung zwischen Escort und Kunde*in liegt, wie mit einer Anzahlung im Falle einer Absage umgegangen wird. Ein pauschales Recht auf Rückerstattung gibt es erst einmal nicht. Es empfiehlt sich daher immer, bei Anzahlungen möglichst explizit auf die Bedinungen hinzuweisen. Sollten Streitfälle entstehen, so können wir erst einmal nur an die Polizei verweisen. Es ist sicher auch ratsam, eine Beratungsstelle zu kontaktieren. Einige Beratungsstellen haben sich hier im Forum schon vorgestellt.

Link zu diesem Kommentar
vor 2 Stunden schrieb Anonymous:

Vielleicht noch abschließend zur oben stehenden Diskussion: In den AGB von Kaufmich gibt es keine Regelung zu Anzahlungen. Heißt, dass KM nicht beteiligt ist und es an der Vereinbarung zwischen Escort und Kunde*in liegt, wie mit einer Anzahlung im Falle einer Absage umgegangen wird. Ein pauschales Recht auf Rückerstattung gibt es erst einmal nicht. Es empfiehlt sich daher immer, bei Anzahlungen möglichst explizit auf die Bedinungen hinzuweisen. Sollten Streitfälle entstehen, so können wir erst einmal nur an die Polizei verweisen. Es ist sicher auch ratsam, eine Beratungsstelle zu kontaktieren. Einige Beratungsstellen haben sich hier im Forum schon vorgestellt.

Danke liebe Lea für die Klärung!

Link zu diesem Kommentar

Meine Lieben, dass ich hierzu keine weiteren Provokationen zulasse, gilt auch für außenstehende Mitglieder. Man Leute, das Forum soll ein Ort zum Informations- und Erfahrungsaustausch sein. Um von- und miteinander zu lernen. Lasst uns bitte nicht alle aufeinander herumhacken, selbst bei Meinungsverschiedenheiten.

Sorry, auch ich bin mal gefrustet.

Eingangsfrage siehe unten.

On 2/27/2022 at 9:41 PM, Anonymous said:

Von mir (Dienstleistungsempfänger) wurde und wird regelmäßig eine Anzahlung gefordert. Das war typischerweise in Form von z. B.  Amazon-Gutscheinen oder Ähnlichem. Damit wurde ich inzwischen schon mehrfach gelinkt. Die Treffen haben nicht stattgefunden. 
Wie haltet ihr denn das so? 
 

Bleibt lieb ♥️
Lea

Link zu diesem Kommentar
vor 8 Stunden schrieb Anonymous:

Meine Lieben, dass ich hierzu keine weiteren Provokationen zulasse, gilt auch für außenstehende Mitglieder.

Grundsätzlich ist das ja absolut richtig.

Ich habe hier aber nur darauf hingewiesen, dass ein Poster eine völlige falsche Behauptung aufgestellt hat was eine rechtliche Frage angeht.

Meine Kommentar dazu wurde hier gelöscht, seine nachweislich falsche Behauptung steht hier aber immer noch und kann andere Mitglieder verwirren, die rechtlich nicht so bewandert sind.

Dass hier einige Mitglieder einen "Beef" haben hat mich überhaupt nicht interessiert, es ging mir lediglich darum, hier eine objektiv völlig falsche Behauptung richtig zu stellen.

Wurde diese sachliche Richtigstellung tatsächlich als "Provokation" bewertet?

  • Ich liebe es! 1
Link zu diesem Kommentar
vor 10 Minuten schrieb Anonymous:

Grundsätzlich ist das ja absolut richtig.

Ich habe hier aber nur darauf hingewiesen, dass ein Poster eine völlige falsche Behauptung aufgestellt hat was eine rechtliche Frage angeht.

Meine Kommentar dazu wurde hier gelöscht, seine nachweislich falsche Behauptung steht hier aber immer noch und kann andere Mitglieder verwirren, die rechtlich nicht so bewandert sind.

Dass hier einige Mitglieder einen "Beef" haben hat mich überhaupt nicht interessiert, es ging mir lediglich darum, hier eine objektiv völlig falsche Behauptung richtig zu stellen.

Wurde diese sachliche Richtigstellung tatsächlich als "Provokation" bewertet?

Ja tatsächlich sehe ich auch die Gefahr in dem Sinne, dass er mit seinen falschen Behauptungen andere Mitglieder verunsichert wie auch in meinem Thread, denn da machen er und eine Userin weiter und dies sollte unterbunden werden. Es geht hier schließlich um rechtlich falsche Aussagen und keine Meinung, das ist gefährlich.

https://www.kaufmich.com/community/topic/58259-dates-nur-noch-mit-anzahlung-annehmen/

 

Link zu diesem Kommentar

Mal zum Nchlesen, so sieht die genaue Gesetzeslage aus

 

So sieht die genaue Gesetzeslage aus:

 

Prinzipiell ist eine Anzahlung per Definition gemäß Paragraf 266 BGB gar nicht zulässig. Der Schuldner darf keine Teilleistung erbringen, da er gesetzlich zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises verpflichtet ist. Das Gesetz lässt jedoch auf der anderen Seite für einen individuell aufgesetzten schuldrechtlichen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer Abweichungen zu.

Diese Abweichung kann eine Anzahlung vorsehen. Im Sinne von Paragraf 336, Abs. 1 BGB kann die Anzahlung auch als Merkmal des Vertragsabschlusses eingestuft werden, darf aber nicht dem Vertragsabschluss selbst gleichgesetzt werden. Gemäß Paragraf 337, Abs. 2 BGB muss die Anzahlung zurückerstattet werden, wenn der Vertrag nachträglich doch nicht zustande kommt.

Genau genommen verstößt die Anzahlung auch gegen Paragraf 320 BGB. Dieser besagt, dass es sich bei einem Kauf um ein Zug-um-Zug Geschäft handelt, bei dem Käufer und Verkäufer praktisch gleichzeitig ihrer Vertragsschuld nachkommen. Der Verkäufer liefert die Ware oder Dienstleistung, der Käufer bezahlt diese im Gegenzug sofort.

Üblicherweise ermöglicht der Verkäufer dem Käufer die Anzahlung, übergibt die Ware aber erst, nachdem der volle Kaufpreis entrichtet wurde. Der Käufer hat mit der Anzahlung die Option, sich die Abnahme der Ware zu einem späteren Zeitpunkt zu sichern.

Da nützt es auch nichts wenn es in den AGB´steht, dass die Anzahlung verfällt.

  • Gefällt mir 1
Link zu diesem Kommentar
vor 1 Stunde schrieb Anonymous:

Ja tatsächlich sehe ich auch die Gefahr in dem Sinne, dass er mit seinen falschen Behauptungen andere Mitglieder verunsichert wie auch in meinem Thread, denn da machen er und eine Userin weiter und dies sollte unterbunden werden. Es geht hier schließlich um rechtlich falsche Aussagen und keine Meinung, das ist gefährlich.

https://www.kaufmich.com/community/topic/58259-dates-nur-noch-mit-anzahlung-annehmen/

 

Danke für deinen Hinweis zum Google , habe ich glatt beherzigt.

Link zu diesem Kommentar
vor 5 Minuten schrieb Anonymous:

Danke für deinen Hinweis zum Google , habe ich glatt beherzigt.

Eine Anzahlung ist daher nur gesetzlich erlaubt, wenn sie mit dem Kunden individuell ausgehandelt wird. Standardvereinbarungen, beispielsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sind nicht zulässig, da diese einseitig sind und der Kunde damit jedes Druckmittel verlieren würde.

Die Anzahlung sollte außerdem immer schriftlich festgehalten werden, um die Vereinbarung im Falle eines Disputs nachweisen zu können. Allerdings gilt auch hier, dass die gewählte Formulierung nicht vorgefertigt klingen oder erscheinen darf, da diese von einem Gericht gekippt werden würde. Eine Standardformulierung in gedruckter Form ist daher nicht zu empfehlen.

Link zu diesem Kommentar

Na dann viel Spaß etwas ohne Anzahlung zu bekommen, Hotel, Reise, Flüge und alle möglichen Dienstleistungen wie auch Güter. Ach und vergiss nicht Deine Ausführungen dem Anwalt zu erklären, der einen Vorschuss für seine Arbeit nimmt, er wird sich freuen!

Tschüssi 👋🏽

Link zu diesem Kommentar
vor 2 Stunden schrieb Anonymous:

Ja tatsächlich sehe ich auch die Gefahr in dem Sinne, dass er mit seinen falschen Behauptungen andere Mitglieder verunsichert wie auch in meinem Thread, denn da machen er und eine Userin weiter und dies sollte unterbunden werden. Es geht hier schließlich um rechtlich falsche Aussagen und keine Meinung, das ist gefährlich.

https://www.kaufmich.com/community/topic/58259-dates-nur-noch-mit-anzahlung-annehmen/

 

Wenn du schon auf Anzahlungen bestehst, dann empfehle ich dir, dass du mit jeden deiner Kunden schriftlich zu vereinbaren. Damit meine ich nicht , per SMS oder WhatsApp , wirklich per Mail. Nur dass wollte dir Stella  sagen .

  • Gefällt mir 1
Link zu diesem Kommentar
vor 2 Minuten schrieb Anonymous:

Na dann viel Spaß etwas ohne Anzahlung zu bekommen, Hotel, Reise, Flüge und alle möglichen Dienstleistungen wie auch Güter. Ach und vergiss nicht Deine Ausführungen dem Anwalt zu erklären, der einen Vorschuss für seine Arbeit nimmt, er wird sich freuen!

Tschüssi 👋🏽

Der entscheidende Punkt ist, dass ein Anwalt alles schriftlich mit dem Klienten vereinbart. Du schreibst es lediglich in deinem Profil . Du kannst ja Anzahlungen verabreden , dann musst du das alles schriftlich mit deinen Kunden vereinbaren . Die Mühe musst du dir dann machen .

Link zu diesem Kommentar
vor 9 Stunden schrieb Anonymous:

Der entscheidende Punkt ist, dass ein Anwalt alles schriftlich mit dem Klienten vereinbart. Du schreibst es lediglich in deinem Profil . Du kannst ja Anzahlungen verabreden , dann musst du das alles schriftlich mit deinen Kunden vereinbaren . Die Mühe musst du dir dann machen .

Ich verstehe Dein Problem nicht. Wenn Du meinst Sie verklagen zu müssen, dann mach es doch. Lege Deine ganze Energie in die Klage. Also, gehe zu einem Anwalt, der wird Dir sicherlich helfen.

Link zu diesem Kommentar
37 minutes ago, Anonymous said:

Ich verstehe Dein Problem nicht. Wenn Du meinst Sie verklagen zu müssen, dann mach es doch. Lege Deine ganze Energie in die Klage. Hier weiter mit Halbwahrheiten zu glänzen ist kontraproduktiv. Also, gehe zu einem Anwalt, der wird Dir sicherlich helfen.

Sorry, wenn meine Ansichten Halbwahrheiten sind, dann darfst du gerne [EDIT BY MOD] mal zu diesem Thema befragen . Sie musste wirklich Lehrgeld bezahlen .

Link zu diesem Kommentar

Liebe alle, Thema wird nun geschlossen. Das Forum ist nicht der Ort um Euren persönlichen Konflikt auszutragen und dabei bleibt es. Tut mir leid für diejenigen, die hier noch etwas beizutragen hätten.

Ich muss auch daran erinnern dass ich als CM nicht jede einzelne Position hier von unserer Rechtsabteilung prüfen lassen kann. Wenn ihr Beratng braucht, dann holt Euch diese bitte bei einer Beratungsstelle oder einem Anwalt.

12 hours ago, Anonymous said:

Wurde diese sachliche Richtigstellung tatsächlich als "Provokation" bewertet?

@Depechie Mag ein schmaler Grat sein, aber die Entscheidung habe ich getroffen, da die Aussage "Auf Wish bestellt" meines Erachtens nach nicht sachlich ist, sondern darauf abzielt, den Gegenüber bloßzustellen.

Link zu diesem Kommentar
Anonymous
Dieses Thema wurde für weitere Antworten geschlossen.
×
×
  • Neu erstellen...