Hier passiert nicht viel . Liegt das an der Dörflichen Gegend.??


Anonymous

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guten Morgen ,

ich fürchte  liebe Kollegin, da liegst du falsch. Du mußt dich anmelden, das ist richtig. Aber diese Anmeldung  setzt auf keinen Fall das Sperrbezirksverbot ausser Kraft.

Wende dich doch bitte an  Donna Carmen oder Hydra, die erläutern dir die gesetzliche Grundlage in Bezug auf die Sperrbezirtksverordnung  genau. Im Moment arbeitest du  im Sperrbezirk  und dort wirst du mit Sicherhait kurz oder lang, Probleme bekommen.

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vor einer Stunde schrieb Anonymous:

 Meldet ein Gewerbe bzw Kleingewerbe an. Man zahlt seine Steuern und seine Versicherung

du verwechselst da was:

Gewerbeanmeldung ist nicht nötig

Infos für SexarbeiterInnen - Fragen & Antworten Prostituiertenschutzgesetz

Auszug:

Ganz klar: Nein.

(Wenn du bereits beim Gewerbeamt als Prostituierte gemeldet warst/bist, so kannst/solltest du diesen Eintrag löschen.)

 

vor einer Stunde schrieb Anonymous:

aber als Escort meldet man sich beim Gesundheitsamt

dort bekommst du die Gesundheitsberatung,sonst nichts, vor allem  keinen Freischein der den Sperrbezirk aufhebt.

Benötigte Unterlagen:
Ausweisdokument, z.B. Personalausweis, Führerschein, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung

Empfohlen:
Die Vorlage eines Impfausweises wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Bei der Beratung werden neben den sexuell übertragbaren Krankheiten auch die impfpräventablen Erkrankungen angesprochen und ggf. eine Impfung angeboten bzw. empfohlen. Dabei ist der Impfausweis hilfreich.

 

 

vor einer Stunde schrieb Anonymous:

Man zahlt seine Steuern und seine Versicherung. Meldet den Platz an dem man sich trifft bei der Polizei an und plötzlich handelt es sich um legale Prostitution 🤷

 Ja, ist klar das du Steuern zahlen mußt.

Auch klar ist das du deine Prostitutionsstätte/en  angeben mußt, Das müßen aber Stätten ausserhalb des Sperrbezikes sein.

Aber  aus einem Sperrbezirk wird  niemals , unter keinen Umständen,  PLÖTZLICH EIN LEGALER SPERRBEZIRK nur wiel du das bei der Polizei so meldest. Das stimmt einfach nicht  nicht.

Außer du hast bei der  Anmeldung  einen  " erlaubten Ort" angegeben. Aber wirst du dann in einem Sperrbezirk erwischt, dann wird es  doppelt so teuer bis hin zum Verbot das du als Prostituierte arbeiten darfst.

 

Besser du informierst dich schnell damit du keine  probleme bekommst.

 

Sperrbezirk – BesD e. V. | Berufsverband Sexarbeit (berufsverband-sexarbeit.de)

Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V. (bsd-ev.info)

Kassandra e.V. – Beratungsstelle für Prostituierte (kassandra-nbg.de)

 

Sperrbezirk Was ist das?

So nennt man ein Gebiet, in dem man nur eingeschränkt oder gar nicht der Prostitution nachgehen darf. In Deutschland ist die Prostitution grundsätzlich erlaubt, allerdings ist sie durch viele regionale Vorschriften eingeschränkt und so letztlich doch in großen Bereichen des Landes ganz oder teilweise verboten. Jedes Bundesland darf die Prostitution in bestimmten Gebieten verbieten: Art 297, EGStGB .

Die Verordnung zum jeweiligen Sperrbezirk kann dabei Verbotszonen und Toleranzzonen unterscheiden und Einschränkungen enthalten, die eventuell nur zu bestimmten Uhrzeiten gelten.

In Bayern und Thüringen ist die Ausübung der Prostitution in Gemeinden bis 30.000 Einwohnern, in Baden Württemberg sogar bis 35.000 Einwohnern grundsätzlich verboten, die Gemeinden können sich aber unter Umständen von diesem Verbot ausnehmen lassen.

 

bitte lese das genau , besonders zu Baden Würtemberg. Hol dir eine Beratung  bei den Vereinen. Die erklären dir alles ganz genau. LG

 

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vor 1 Stunde schrieb Anonymous:

du verwechselst da was:

Gewerbeanmeldung ist nicht nötig

Infos für SexarbeiterInnen - Fragen & Antworten Prostituiertenschutzgesetz

Auszug:

Ganz klar: Nein.

(Wenn du bereits beim Gewerbeamt als Prostituierte gemeldet warst/bist, so kannst/solltest du diesen Eintrag löschen.)

 

dort bekommst du die Gesundheitsberatung,sonst nichts, vor allem  keinen Freischein der den Sperrbezirk aufhebt.

Benötigte Unterlagen:
Ausweisdokument, z.B. Personalausweis, Führerschein, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung

Empfohlen:
Die Vorlage eines Impfausweises wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Bei der Beratung werden neben den sexuell übertragbaren Krankheiten auch die impfpräventablen Erkrankungen angesprochen und ggf. eine Impfung angeboten bzw. empfohlen. Dabei ist der Impfausweis hilfreich.

 

 

 Ja, ist klar das du Steuern zahlen mußt.

Auch klar ist das du deine Prostitutionsstätte/en  angeben mußt, Das müßen aber Stätten ausserhalb des Sperrbezikes sein.

Aber  aus einem Sperrbezirk wird  niemals , unter keinen Umständen,  PLÖTZLICH EIN LEGALER SPERRBEZIRK nur wiel du das bei der Polizei so meldest. Das stimmt einfach nicht  nicht.

Außer du hast bei der  Anmeldung  einen  " erlaubten Ort" angegeben. Aber wirst du dann in einem Sperrbezirk erwischt, dann wird es  doppelt so teuer bis hin zum Verbot das du als Prostituierte arbeiten darfst.

 

Besser du informierst dich schnell damit du keine  probleme bekommst.

 

Sperrbezirk – BesD e. V. | Berufsverband Sexarbeit (berufsverband-sexarbeit.de)

Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V. (bsd-ev.info)

Kassandra e.V. – Beratungsstelle für Prostituierte (kassandra-nbg.de)

 

Sperrbezirk Was ist das?

So nennt man ein Gebiet, in dem man nur eingeschränkt oder gar nicht der Prostitution nachgehen darf. In Deutschland ist die Prostitution grundsätzlich erlaubt, allerdings ist sie durch viele regionale Vorschriften eingeschränkt und so letztlich doch in großen Bereichen des Landes ganz oder teilweise verboten. Jedes Bundesland darf die Prostitution in bestimmten Gebieten verbieten: Art 297, EGStGB .

Die Verordnung zum jeweiligen Sperrbezirk kann dabei Verbotszonen und Toleranzzonen unterscheiden und Einschränkungen enthalten, die eventuell nur zu bestimmten Uhrzeiten gelten.

In Bayern und Thüringen ist die Ausübung der Prostitution in Gemeinden bis 30.000 Einwohnern, in Baden Württemberg sogar bis 35.000 Einwohnern grundsätzlich verboten, die Gemeinden können sich aber unter Umständen von diesem Verbot ausnehmen lassen.

 

bitte lese das genau , besonders zu Baden Würtemberg. Hol dir eine Beratung  bei den Vereinen. Die erklären dir alles ganz genau. LG

 

297 befasst sich mit Prostitutionsstätten . Es stimmt ,das nicht uberall Erlaubnis  ist möglich.  Auch fur Prostitutions Fahrzeuge.  Hausbesuche kann dieses Paragraph nicht verbieten.  In Süddeutschland mach ich einfach,  wenn ich Wohnung anmiete, frage ich nach Bewilligung oder versuche Anzeige mit Adresse auf bestimmte Seiten anschalten.  Die haben Liste mit Bewilligungen und sagen dir sofort ob Adresse legal ist.  

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Am 15.2.2023 um 19:29 schrieb Anonymous:

Es ist ja sehr nett, dass ihr auf Sperrgebiet etc. hinweist, aber es gehört trotzdem nicht zum Ursprungsthema. Also bitte wieder zurück zu diesem.

Liebe Grüße,

MOD_Angel 

Stimmt auch  . Hab jetzt gesehen,  wir sind sowas an Thema vorbei 🙂 😀 

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Am 12.1.2023 um 16:53 schrieb Anonymous:

Hallo, 

seit meinem Login, ist es hier sehr Ruhig. Frauen sind Mangelware oder antworten erst gar nicht. 

Liegt das an der Dörflichen Gegend?? Den wenn ich in einer Stadt leben würde, bräuchte ich das Forum ihr nicht.

 

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