Anonymous Geschrieben 11. Mai 2025 Share Geschrieben 11. Mai 2025 Ich kann ja verstehen, dass Escort Damen eine Anzahlung wünschen. Allerdings merke ich, dass das Thema Anzahlung auch sehr gerne über Gutscheine geregelt wird. Damit sind wir bei einem Problem, welches schon unethtisich ist, weil sie gerne als Steuerhinterziehung genutzt wird. Eien Anzahlung per Gutschein kann das Finanzamt nicht wirklich nachvollziehen. Anzahlung ja, dann aber nur per Paypal oder auf von der Dame eigens eingerichtetet Bankkonto. Auch eine Anzahlung per Bitcions lehne ich ab. Leider ist das mit Anzeigen von einer Escort Dame leider auch nicht. Klar, eine Anzeige kann auf Unbekannt gestellt werden, ob aber auch wirklich ermittelt wird, ist eine ganz andere Sache. Damit bekommt man aber immer noch sein Geld zurück. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der Klagewege sehr kostspielig wird. Da sag ich mir dann, einmal gelernt und Anzahlungen per Gutschein oder Bitcoin, ablehen. Anzahlungen per Paypal akzeptiere ich nur, wenn dies nicht als als Familie oder Freund gesendet wird. 1 Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 6. August 2025 Share Geschrieben 6. August 2025 Am 11.5.2025 um 17:38 schrieb Anonymous: Ich kann ja verstehen, dass Escort Damen eine Anzahlung wünschen. Allerdings merke ich, dass das Thema Anzahlung auch sehr gerne über Gutscheine geregelt wird. Damit sind wir bei einem Problem, welches schon unethtisich ist, weil sie gerne als Steuerhinterziehung genutzt wird. Eien Anzahlung per Gutschein kann das Finanzamt nicht wirklich nachvollziehen. Anzahlung ja, dann aber nur per Paypal oder auf von der Dame eigens eingerichtetet Bankkonto. Auch eine Anzahlung per Bitcions lehne ich ab. Leider ist das mit Anzeigen von einer Escort Dame leider auch nicht. Klar, eine Anzeige kann auf Unbekannt gestellt werden, ob aber auch wirklich ermittelt wird, ist eine ganz andere Sache. Damit bekommt man aber immer noch sein Geld zurück. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der Klagewege sehr kostspielig wird. Da sag ich mir dann, einmal gelernt und Anzahlungen per Gutschein oder Bitcoin, ablehen. Anzahlungen per Paypal akzeptiere ich nur, wenn dies nicht als als Familie oder Freund gesendet wird. Bei PayPal hast du ja dann zumindest eine identifizierende E-Mail-Adresse (manchmal mit Bild sogar), ebenso vielleicht bei Amazon (z. B. Wunschliste), sodass man dann schon eine bestimmte Person anzeigen kann, bei der es nicht sehr schwierig sein sollte, diese zu ermitteln. Ich hatte mal eine die sich in Leonberg aufhielt wegen Beleidigung (eventuell auch Volksverhetzung) angezeigt, die jedoch leider eine Schweizer SIM-Karte benutzte, da sie sich teilweise in Winterthur aufhielt. Als sie dann wieder in Deutschland war, was ich bei Ladys.de gesehen hatte, habe ich das der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, diese haben es jedoch dennoch nicht auf die Reihe bekommen die Anzeige wieder zu aktivieren (nachdem es wegen dem Aufwand eingestellt wurde). Link zu diesem Kommentar
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