Anonymous Geschrieben 21. Mai 2024 Share Geschrieben 21. Mai 2024 vor 2 Minuten schrieb Anonymous: Übrigens hast Du den Text von myhammer.de https://www.my-hammer.de/blog/vorsicht-bei-anzahlungsvereinbarungen-mit-dem-kunden Ich dachte das wäre Dein Rechtsurteil den Du zitierst. Anzahlungen und deren Höhe dürfen niemals in den AGBs festgehalten sein. Ebenso vorgefertigte Textbausteine zur Anzahlung im Vertrag, selbst wenn der Betrag prozentual dort handschriftlich eingetragen wird. Jede gedruckte Formulierung ist hier gefährlich, weil das von den Gerichten schnell als Teil der AGBs ausgelegt wird. Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 21. Mai 2024 Share Geschrieben 21. Mai 2024 liebe Kollegin, wo habe ich gesagt das ich ein Urteil zitiert habe? Bitte um ein Zitat wo ich dies gesagt habe. Alles andere wäre mir Worte in den Mund legen. Wir wollen doch mit Anstand und Niveau im Forum disskutieren. 2 Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 21. Mai 2024 Share Geschrieben 21. Mai 2024 Ich würde gerne auf das Thema ansich zurück kommen. Anzahlungen wenn ja --- dann sollte man darauf achten das diese klar in einer Art Vertag formuliert ist. Kann auch über einen Nachrichtenaustausch erfolgen. Anzahlung nein --- wenn mann unsicher ist, der Kunde/die Escort einem beim Schreiben schon Bauchschmerzen verursacht. Beachten das die Anzahlungsforderung keine 50% der Komplettsumme überschreitet. Das wäre wieder verboten. Übrigens , kann die Anzahlung, wenn eine Escort das Date storniert, komplett zurück verlangt werden. 1 Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 21. Mai 2024 Share Geschrieben 21. Mai 2024 vor 16 Minuten schrieb Anonymous: liebe Kollegin, wo habe ich gesagt das ich ein Urteil zitiert habe? Bitte um ein Zitat wo ich dies gesagt habe. Alles andere wäre mir Worte in den Mund legen. Wir wollen doch mit Anstand und Niveau im Forum disskutieren. Na ich hatte Dich doch darum gebeten… Ich diskutiere mit Anstand (ein Synonym für Niveau). Aber ich habe eher das Gefühl, Du bist wenig an einer fruchtbaren Diskussion interessiert. Dennoch einen schönen Tag! Ich muss jetzt zum Date (mit Anzahlung). Tschüssi Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 21. Mai 2024 Share Geschrieben 21. Mai 2024 Na , stimmt, du hast mich draum gebeten da hast du vollkommen recht. Aber ich hatte trotzdem nirgendwo erwähnt das ich mich auf ein Urteil beziehe. Das war deine alleinige Interpretation, dafür kann ich nun wirklich nichts. Da gebe ich dir zu 100% recht, Anstand ist ein Synonym für Niveau .Chapeau liebe Kollegin , treffende Worte.Aber Anstand hakka Niveu bedeutet auch das ich Texte so lese wie sie vom Verfasser geschrieben wurden. Ich wünsche dir viel Spass bei deinem Date. Ob mit oder ohne Anzahlung. Lächel 1 1 Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 21. Mai 2024 Share Geschrieben 21. Mai 2024 vor 1 Stunde schrieb Anonymous: Auch ein Anwalt kann die AGBs für die eigene Seite so gestalten, dass sie rechtswirksam sind. Ich kenne keinen solchen Fall, weder einen für Escort erfolgreichen, noch einen semierfolgreichen, daher hatte ich ja auf Dich gehofft, Du hast ja anscheinend einen oder nicht? Die Begründung daraus wäre nämlich interessant und die von Dir aufgeführte erscheint mir wenig plausibel, da mündliche Verträge ja dennoch in der BRD rechtskräftig sind. Das ist im Gesetz nachzulesen. Da aber jeder Fall anders ist, ist hierzu eine pauschale Aussage eher schwierig zu treffen ob was geht oder nicht. Daher eben die Frage ob dieser Fall irgendwo nachzulesen wäre. Entschuldige wo bleiben meine Manieren, bin auf Deine Frage nicht eingegangen. Also meine Frage und Deine Antwort (leider nicht als Zitat Deines Urteils wie erwartet, sondern als Kopie aus Seite myhammer.de Also halten wir kurz fest, Du hast leider entweder keine Erfahrung mit dem Thema oder Du magst sie mit uns nicht teilen, was aber hier vielleicht rechtlich relevant wäre für Deine Kolleginnen. Das ist schade. Wahllos kopierte Texte aus irgendwelchen Seite helfen da wenig. Daher danke für Deinen Beitrag, aber ich vertraue dann doch lieber auf meine RAin. Nicht böse gemeint! vor einer Stunde schrieb Anonymous: nein? du kennst keinen ,das ist schade . ich war der Meinung du kennst dich da aus, bis in das Detail. Zitiere: Anzahlungen müssen immer individuell mit dem Auftraggeber vereinbart werden. Standardregeln sind hier tabu, der Kunde muss die Möglichkeit haben, zu verhandeln sonst ist die Vereinbarung ungültig. Handschriftliche Vereinbarungen sind ideal. Es ist sinnvoll schon im Angebot deutlich zu schreiben, dass beide Seite die Anzahlung akzeptieren. Wenn das Verhandlungsergebnis notiert und von beiden Seiten abgesegnet wurde, kann man im Zweifelsfalle vor Gericht als Beweis deinen. Es darf sich niemals um eine handschriftliche Standardformulierung handeln darf. Diese hat im Zweifelsfall vor Gericht keinen Bestand. Viel Spaß noch, ich muss jetzt Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 22. Mai 2024 Share Geschrieben 22. Mai 2024 so irgendwie habe ich den Verdacht du lässt keine andere Meinung neben dir gelten.@ Kollegin Maya7777. Da legst anderen was in den Mund, was so nie gesagt wurde. Sowas tut man nicht. Selbst wenn etwas schwarz auf weiß vor deinen Augen ist, blendest du das aus um allen deine Sicht aufzuzwingen. Das ist nicht nur hier der Fall, du bist in dieser Art , überall omnipräsent. SO macht das im Forum keinen Spaß mehr. 1 Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 22. Mai 2024 Share Geschrieben 22. Mai 2024 vor 27 Minuten schrieb Anonymous: so irgendwie habe ich den Verdacht du lässt keine andere Meinung neben dir gelten.@ Kollegin Maya7777. Da legst anderen was in den Mund, was so nie gesagt wurde. Sowas tut man nicht. Selbst wenn etwas schwarz auf weiß vor deinen Augen ist, blendest du das aus um allen deine Sicht aufzuzwingen. Das ist nicht nur hier der Fall, du bist in dieser Art , überall omnipräsent. SO macht das im Forum keinen Spaß mehr. Wenn die Meinung der Wahrheit entspricht schon. Wenn es sich um eine falsche rechtliche Beratung handelt die andere verunsichert und das von einem Kunden kommt, der ein anderes Ziel verfolgt, dann wehre ich mich. Period. Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 22. Mai 2024 Share Geschrieben 22. Mai 2024 vor 6 Minuten schrieb Anonymous: Wenn die Meinung der Wahrheit entspricht schon. Wenn es sich um eine falsche rechtliche Beratung handelt die andere verunsichert und das von einem Kunden kommt, der ein anderes Ziel verfolgt, dann wehre ich mich. Period. Ich denke , das Thema Anzahlung ist jetzt wirklich geklärt . Du kennst jetzt die rechtliche Lage. Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 22. Mai 2024 Share Geschrieben 22. Mai 2024 Liebe alle, Thema wird nun geschlossen. Das Forum ist nicht der Ort um Euren persönlichen Konflikt auszutragen und dabei bleibt es. Tut mir leid für diejenigen, die hier noch etwas beizutragen hätten. Ich muss auch daran erinnern dass ich als CM nicht jede einzelne Position hier von unserer Rechtsabteilung prüfen lassen kann. Wenn ihr Beratng braucht, dann holt Euch diese bitte bei einer Beratungsstelle oder einem Anwalt. Link zu diesem Kommentar
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