Anonymous Geschrieben 3. September 2024 Share Geschrieben 3. September 2024 Liebe Community, Vielleicht wart Ihr schon einmal in einer brenzligen Situation, bei der Ihr gern rechtliche Hilfe gehabt hättet. Oder Ihr dachtet z.B.: “Hmm, was passiert eigentlich, wenn ich mich nicht ans ProstSchGesetz halte?" oder "Muss ich einem Freier meinen Hurenpass vorlegen?" oder "Mache ich mich beim Sexkauf strafbar?” ?! Hier ist Eure Chance, Antworten zu bekommen! In den kommenden Wochen könnt Ihr Eure Fragen und Fälle in diesem Thread teilen. Unser Rechtsexperte Johannes wird hier im Thread direkt auf Eure Fragen eingehen und die häufigsten und drängendsten Themen bestmöglich beantworten. Ablauf: Postet Eure Fragen unter diesem Beitrag. In den nächsten Wochen ist Johannes dann hier im Forum unterwegs und antwortet Euch - bitte bringt aber ein wenig Geduld mit. Wenn Ihr wünscht, dass ein Beitrag anonymisiert veröffentlicht wird, dann meldet Euch gern per PN bei mir. Wir freuen uns auf Eure Beiträge! Alles Gute, Lea & Community Team 1 Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 7. September 2024 Share Geschrieben 7. September 2024 Sonst hört man ja nur in den Medien von Razzien, die weit weg sind, aber im Mai, im Vorfeld der EM, hat es ein auch Laufhaus getroffen, in dem ich regelmäßig verkehre (in jedem Sinn des Wortes), die [EDIT BY MOD Lea_CM] in Frankfurt/Main. Die Nachricht habe ich in zwei Foren gelesen, bestätigt wurde das durch Meldungen auf den Webseiten vom hessischen Innenministerium und der Polizei. Auch wenn ich an diesem Tag nicht dort war, hätte es mich auch treffen können. Daher meine Frage: Was dürfen Polizei und Zoll bei einer Razzia im Bordell, was nicht? Es gibt in Deutschland ja keine Mitführungspflicht von Ausweisen. Was passiert, wenn man keinen Ausweis oder Reisepass dabei hat? Dürfen Polizei und Zoll einfach hereinplatzen, wenn man mitten im Sex ist? Muss man dann unverrichteter Dinge das Bordell verlassen, auch wenn man schon bezahlt hat, aber noch nicht fertig war? Ein Kunde hat von meiner Lieblingsdienstleisterin erfahren, dass alle Sexarbeiterinnen dem Zoll ein Bußgeld von ca. 60 € zahlen mussten, weil sie irgendwelche praktisch unerfüllbare Vorschriften nicht eingehalten haben sollen. Bei jeder weiteren Kontrolle wäre dann demnach wieder ein Bußgeld fällig. Ich vermute mal, dass es um die Dokumentation der Einnahmen geht. Mir gegenüber war diese Sexarbeiterin nicht so gesprächig, als ich sie darauf angesprochen habe, was sonst gar nicht ihre Art ist. Ich weiß nur, dass sie angemeldet ist und auch Steuern zahlt. Wie genau müssen denn die Einnahmen dokumentiert werden? Mir kam das schon so vor, als wollte der hessische Innenmister mal ein Exempel statuieren und demonstrieren, dass er für „Ordnung“ sorgt. Eine Sexarbeiterin war nach dieser Razzia dann nicht mehr in diesem Haus anzutreffen. Keine Ahnung, ob sie nicht mehr arbeiten durfte oder, was ich eher vermute, sie die Schnauze davon voll hatte, wie man hier als Sexarbeiterin behandelt wird. Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 9. September 2024 Share Geschrieben 9. September 2024 Hallo @BlondJohn, lass mich versuchen auf Deine Fragen so gut es geht einzugehen. Bitte beachte, dass das keine Rechtsberatung darstellt, sondern eine allgemeine Information zu den gestellten Fragen ist. Lass uns mit den Kontrollen anfangen. Ja, unangemeldete Kontrollen in Bordellen sind in Deutschland erlaubt und werden von der Polizei, dem Zoll und teilweise den Ordnungsämtern durchgeführt. Der Zweck dieser Kontrollen liegt meist darin, Straftaten wie Menschenhandel, Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung zu verhindern und den Schutz der Sexarbeiter*innen sicherzustellen. Die Polizei sorgt dabei für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und geht insbesondere gegen Straftaten wie Zwangsprostitution oder Gewaltverbrechen vor. Der Zoll wiederum kontrolliert die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften und verfolgt Schwarzarbeit und Steuervergehen. Die Ordnungsämter überwachen ordnungsrechtliche Bestimmungen wie die Anmeldepflicht nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Im Rahmen einer Razzia dürfen Polizei und Zoll in ein Bordell eintreten und dort Kontrollen durchführen. Sie haben das Recht, Deine Identität zu überprüfen und können Dich auffordern, Deinen Ausweis zu zeigen. Zudem dürfen sie Räume durchsuchen, wenn es Hinweise auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gibt, und gegebenenfalls Gegenstände wie Buchführungsunterlagen, Geld oder Elektronik beschlagnahmen. Was sie jedoch nicht dürfen, ist grundlos Personen festzuhalten oder private Bereiche zu durchsuchen, wenn kein konkreter Verdacht besteht. Eine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss darf nur erfolgen, wenn ausreichende Gründe vorliegen, beispielsweise der Verdacht auf eine Straftat. Solltest Du keinen Ausweis oder Reisepass dabeihaben, besteht zwar keine allgemeine Mitführungspflicht, aber Du bist verpflichtet, Deine Identität auf Verlangen der Behörden nachzuweisen. Falls Du keinen Ausweis vorzeigen kannst, kann die Polizei Dich vorübergehend festhalten, bis Deine Identität geklärt ist. Es ist daher ratsam, einen Ausweis dabei zu haben, um unnötige Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Es ist auch möglich, dass die Polizei und der Zoll mitten im sexuellen Kontakt eine Kontrolle durchführen. In diesem Fall wird Deine Privatsphäre zwar beeinträchtigt, aber die behördlichen Maßnahmen haben Vorrang. Es mag unangenehm sein, aber die Beamten dürfen die Situation unterbrechen, um die Identitätskontrolle vorzunehmen. Falls Du schon für eine Dienstleistung bezahlt hast, aber aufgrund einer Razzia das Bordell verlassen musst, könnte das Bordell unter Umständen geschlossen werden oder die behördliche Kontrolle dauert länger. In solch einem Fall hättest Du möglicherweise einen Anspruch darauf, später die nicht erbrachte Dienstleistung einzufordern, da ein vertragliches Verhältnis zwischen Dir und der Sexarbeiterin oder dem Bordell besteht. Ob Du das Bordell unverzüglich verlassen musst, hängt von den Anweisungen der Beamten ab und den spezifischen Umständen der Razzia. Die erwähnten Bußgelder für Sexarbeiter*innen könnten verschiedene Ursachen haben, etwa das Fehlen von Anmeldebescheinigungen oder unzureichende Dokumentation der Einnahmen. Die Sexarbeiter*innen sind verpflichtet, ihre Einnahmen korrekt zu dokumentieren, um Schwarzarbeit zu vermeiden und steuerrechtlichen Pflichten nachzukommen. Die Nachweispflicht ergibt sich zum Beispiel aus den Einnahmen, die versteuert werden müssen. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen können wiederholte Bußgelder verhängt werden. Viele Grüße, Johannes 1 1 Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 9. September 2024 Share Geschrieben 9. September 2024 Welche Verantwortung hat die Plattform, wenn User nachweislich Straftaten begehen, zum Beispiel unerwünscht in einer Nachricht ein Schwanzfoto zusenden, was dem Support mittels Screenshot gemeldet wird? Muss die Plattform Strafanzeige stellen oder obliegt dies der vom Straftäter geschädigten Person? Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 12. September 2024 Share Geschrieben 12. September 2024 Hallo @Ponyo, Wenn es um Straftaten geht, wie das unaufgeforderte Zusenden von anstößigen oder obszönen Bildern, sind wir als Plattform in der Verantwortung, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit unserer Nutzer zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere die Prüfung der gemeldeten Inhalte und das Ergreifen von Sanktionen gegen den betreffenden Nutzer. Was die rechtliche Seite betrifft, liegt es im Allgemeinen in der Verantwortung der geschädigten Person, eine Strafanzeige zu stellen. Wir als Plattform sind nicht dazu verpflichtet, selbst Strafanzeige zu erstatten. Allerdings gibt es bestimmte Straftaten, bei denen wir gesetzlich verpflichtet sind, eine Meldung an die zuständigen Behörden zu machen. Dies betrifft insbesondere schwerwiegendere Vergehen wie: Anstiftung zu Straftaten oder Terrorismus (§ 111, § 129a StGB) Volksverhetzung (§ 130 StGB) Bedrohungen, die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit gefährden (§ 241 StGB) Hasskriminalität oder Aufrufe zu Gewalt (§ 130 StGB) In solchen Fällen sind wir als Plattformbetreiber verpflichtet, die entsprechenden Behörden zu informieren und gegebenenfalls Beweismaterial zur Verfügung zu stellen. Bitte beachte, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt. Für eine fundierte rechtliche Einschätzung solltest Du einen qualifizierten Anwalt konsultieren. Viele Grüße, Johannes 2 Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 20. September 2024 Share Geschrieben 20. September 2024 Es gibt ein Forum auf dem sich Freier "untereinander" austauschen, was die Dienstleistungen der Sexworker betrifft. Dabei wird kein Blatt vor den Mund genommen und auch gern übertrieben. Viel schlimmer ist jedoch, dass ungefragt Bilder hochgeladen und auch teils detaillierte Angaben zum "Arbeitsort" gemacht werden. Diese Informationen haben dort nichts verloren, in meinen Augen, und es ist auch kein geschützter Raum, weil jeder, ob Mitglied oder nicht, die Einträge sehen kann. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, den Betreiber zur Löschung der Beiträge zu bewegen? Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 20. September 2024 Share Geschrieben 20. September 2024 Hallo @ManjasLust, Deine Frage ist wichtig und ich bin sicher, dass auch andere davon betroffen sind. Die kurze Antwort: Das, was Du beschreibst, ist nicht nur unangemessen, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sowohl zivil- als auch strafrechtlich. Zum Beispiel: Wenn jemand ohne Deine Zustimmung Bilder von Dir veröffentlicht, greift das in Dein Recht am eigenen Bild ein. Besonders dann, wenn diese Bilder Dich in einem privaten oder intimen Kontext zeigen, könnte das unter § 201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen fallen. Das bedeutet, dass die unbefugte Verbreitung solcher Bilder strafbar ist. Zusätzlich verstößt die Veröffentlichung von persönlichen Daten, wie Deinem Arbeitsort, gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es ist unzulässig, solche Informationen ohne Deine Zustimmung zu veröffentlichen. Du hast also das Recht, den Betreiber aufzufordern, die Beiträge zu löschen. Vielleicht verstoßen die Beiträge sogar gegen die Forenregeln, wenn diese den Schutz der Privatsphäre betonen. Du könntest den Betreiber direkt darauf hinweisen oder die Beiträge über eine Meldefunktion melden, falls so etwas im Forum vorhanden ist. Falls der Betreiber nicht reagiert, kannst Du einen Rechtsanwalt aufsuchen, der den Fall individuell prüfen kann. Eine rechtliche Beratung ist wichtig, um Deine persönliche Situation korrekt einzuschätzen und die bestmöglichen Schritte einzuleiten. Auch eine Strafanzeige bei der Polizei könnte eine Option sein, wenn Du rechtlich gegen die Verantwortlichen vorgehen möchtest. Schöne Grüße, Johannes 2 Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 4. Oktober 2024 Share Geschrieben 4. Oktober 2024 Wenn die escort Vorauszahlung verlangt, man so bloed war und keine Leistung kriegt. was tun? Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 4. Oktober 2024 Share Geschrieben 4. Oktober 2024 Hier ein Beitrag von einem Mitglied, das anonym bleiben möchte: Hallo Lea, Zum Thema Rechtsexperten. Was mach ich mit jemanden bei dem ich im voraus bezahlt habe und der bestellte Ware nicht liefert, wie zum Beispiel Fotos oder Videos? Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 4. Oktober 2024 Share Geschrieben 4. Oktober 2024 Hallo @Eldiademisuerte und Anonym, wenn ein Escort im Voraus eine Zahlung verlangt und dann keine Leistung erbringt oder den Betrag nicht erstattet, handelt es sich um Betrug. Dieser kann gemäß § 263 StGB bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden. Die Strafverfolgungsbehörden können uns für weitere Informationen unter den folgenden Kontaktdaten erreichen: Ideawise Limited Room 604, Alliance Building 133 Connaught Road, Central Hong Kong [email protected] Bitte beachtet, dass Kaufmich.com nicht die Rolle eines Richters übernimmt und daher nicht entscheidet, was rechtens ist oder nicht. Es ist die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, den Sachverhalt zu klären. Euch ein gutes Wochenende, Johannes Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 4. Oktober 2024 Share Geschrieben 4. Oktober 2024 vor 13 Minuten schrieb Anonymous: Hier wurde uns Johannes von kaufmich Team noch nicht vorgestellt, aber über die Anzahlung denn ich glaube nicht das viel Kunden hier eine Anzeigen machen können da alle zu 75% verheiratet oder vergeben sind. Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 4. Oktober 2024 Share Geschrieben 4. Oktober 2024 Hallo Johannes, aber ihr lenkt mich doch schon in die richtige Richtung! danke für die schnelle Antwort Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 4. Oktober 2024 Share Geschrieben 4. Oktober 2024 Das Problem ist doch, dass wenn man das hier meldet (mit Screenshots) es niemanden interessiert. Es gibt hier ein aktives Escort, die die Masche professionalisiert hat, indem sie ein Foto von ihrem Ausweis mitgeschickt und bei Zweifeln sogar ein Foto mit Ausweis und einem vorher gewünschten Zeichen macht (fakecheck) und trotzdem die Vorauszahlung einbehält. Die Gründe für die Vorauszahlung mit BITSA sind immer, dass sie angeblich Geld für einen Babysitter braucht. Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 9. Oktober 2024 Share Geschrieben 9. Oktober 2024 Am 4.10.2024 um 18:45 schrieb Anonymous: Das Problem ist doch, dass wenn man das hier meldet (mit Screenshots) es niemanden interessiert. Es gibt hier ein aktives Escort, die die Masche professionalisiert hat, indem sie ein Foto von ihrem Ausweis mitgeschickt und bei Zweifeln sogar ein Foto mit Ausweis und einem vorher gewünschten Zeichen macht (fakecheck) und trotzdem die Vorauszahlung einbehält. Die Gründe für die Vorauszahlung mit BITSA sind immer, dass sie angeblich Geld für einen Babysitter braucht. @atvob Wie bereits erwähnt ist bei einem Betrug immer eine Anzeige zu empfehlen. Solltest Du ein Mitglied melden, wirst Du nicht immer mitbekommen, welche Strafe dem Mitglied von Kaufmich erteilt wurde. Hier kommt es auf den konkreten Fall an, und nicht jede Meldung wird von unserem Support schriftlich beantwortet. Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 12. Oktober 2024 Share Geschrieben 12. Oktober 2024 Lieber Johannes, liebe Community, ich möchte einen für mich absolut schockierenden Vorfall von heute hier mitteilen und dich/euch um Rat fragen. Irgendjemand hat hier heute mein Profil in Kaufmich gehackt. Derjenige hat meine Texte entfernt und fremde Texte reingesetzt, die mir offensichtlich schaden sollten. Des Weiteren hat derjenige zwei Rise ups von meinem Profil gemacht - anscheinend damit die mögliche Rufschädigung noch größer ist, durch viele Besucher auf meinem Profil. Direkt vorher haben mir zwei unbekannte Benutzer KM$ gesendet. Ohne diese wäre der zweite Rise up nicht möglich gewesen. Es steckte also bei all dem System dahinter. Ich gehe immer sehr achtsam mit Passwörtern und Zugangsdaten um. Noch nie wurde vorher irgendein Profil oder sonstiger Zugang von mir im Internet gehackt (und ich war und bin viel im Internet unterwegs, zu unterschiedlichsten Themen). Bisher habe ich mich hier "sicher" gefühlt. Was kann ich nun tun? Selbstverständlich habe ich sofort nachdem ich es bemerkt habe mein Passwort geändert, die Texte entfernt und meine Texte wieder veröffentlicht. Aber der Schaden ist entstanden. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten herauszufinden, wer dahinter steckt? Die beiden erwähnten Benutzer, die mir direkt vorher KM$ gesendet haben, stecken da scheinbar mit drin, so meine Vermutung. Liebe Grüße Luxenia Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 12. Oktober 2024 Share Geschrieben 12. Oktober 2024 PS. Nachtrag: Bei den zwei Rise ups handelt es sich um globale und mir wurden exakt so viele KM$ wie notwendig gesendet, um den zweiten Rise up zu ermöglichen (ich hatte sonst kein Guthaben mehr). Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 16. Oktober 2024 Share Geschrieben 16. Oktober 2024 Hallo @Luxenia, es tut mir sehr leid, dass Dir das widerfahren ist. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir generell keinerlei Informationen über Accounts an Dritte weitergeben. Daher müssen wir bei der Aufklärung des Sachverhaltes auf die Polizei verweisen, die als Ermittlungsbehörde gesetzlich ermächtigt und verpflichtet ist, bei uns Informationen über Dritte anzufordern, um den Tatbestand zu ermitteln. Daher können wir in solchen Fällen nur die Opfer eines solchen Angriffs, wenn sie an Aufklärung interessiert sind, dazu ermutigen Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Wenn dann die Ermittlungsbehörden mit einem entsprechenden Auskunftsersuchen an uns herantreten, können und dürfen wir die entsprechenden Informationen, sofern sie vorhanden sind, übermitteln und so dazu beitragen, dass die Urheber der Straftat identifiziert werden können. Das regelmäßige Ändern von sicheren Passwörtern ist generell eine gute Methode, um das Risiko eines gehackten Accounts zu minimieren. Auch wenn es in diesem Fall leider nicht geholfen hat. Schöne Grüße, Johannes Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 21. Oktober 2024 Share Geschrieben 21. Oktober 2024 Am 12.10.2024 um 22:28 schrieb Anonymous: Gibt es irgendwelche Möglichkeiten herauszufinden, wer dahinter steckt? Die beiden erwähnten Benutzer, die mir direkt vorher KM$ gesendet haben, stecken da scheinbar mit drin, so meine Vermutung. Technisch möglich ist es. Jeder Zugriff auf die Adresse kaufmich.com wird protokolliert, dabei wird u.a. die IP-Nummer, die genaue Uhrzeit und die aufgerufene Seite gespeichert. Ein Admin kann das Protokoll durchsuchen und feststellen, welche IP-Nummer deine Seite verändert hat. Anhand der IP-Nummer kann man den jeweiligen Vertragspartner herausfinden (also z.B. Vodafone oder Telekom oder...) und dort nachfragen, welche Person diese IP-Nummer zu dieser Uhrzeit benutzte. Ein Problem ist, dass kaufmich.com diesen Aufwand nur auf Anforderung durch die Polizei durchführt. Das zweite Problem ist, dass diese Protokolle nur eine gewisse Zeit (je nachdem wie der Server konfiguriert ist) gespeichert bleiben, anschließend werden sie automatisch gelöscht. Die Polizei muss also schnell genug reagieren. Ein drittes Problem ist, dass man mit einigem Aufwand seine IP-Nummer verfälschen kann und somit unauffindbar bleibt. Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 22. Oktober 2024 Share Geschrieben 22. Oktober 2024 vor 15 Stunden schrieb Anonymous: Anhand der IP-Nummer kann man den jeweiligen Vertragspartner herausfinden (also z.B. Vodafone oder Telekom oder...) und dort nachfragen, welche Person diese IP-Nummer zu dieser Uhrzeit benutzte. Den Standort des Rechners kann man herausfinden. Welche Person ihn benutzt hat eher nicht. Link zu diesem Kommentar
Anonymous Geschrieben 27. November 2024 Share Geschrieben 27. November 2024 Hallo Johannes, Buschbub und Himmmbaer, danke für eure Antworten. VG Luxenia Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge