Immer wieder kommen bei mir ähnliche Fragen rein. Hier geht es nicht um die Leiden der Escorts, sondern um schlechte Erfahrungen von Kunden. Kaufmich Mitglied psychonaut hat uns im Rahmen meiner Kolumne seine Sorgen mitgeteilt. Was tun, wenn Escorts Kunden verarschen? Verarsche im Sinne von Abzocke, Diebstahl oder Betrug.
Hi, Ich würde gerne mal wissen, wie man sich als "Kunde" richtig verhält, wenn die Dienstleisterin ihren vorher vereinbarten Service schlecht bis garnicht einhält. Immer wieder liest man in Foren, in den Berichten, dass einige Frauen, gerade in den festen Häusern, schlecht gelaunt sind, aggressiv werden, oder den Kunden ganz offen über den Tisch ziehen. Nun würde ich gerne wissen, wie man sich als Kunde dabei verhalten sollte? Ich weiß, dass Sexarbeit mittlerweile ein richtiger Berufsstand ist und auch hier mittlerweile Rechte und Pflichten zur Erfüllung des "Dienstleistungsvertrages" gelten. Aber ich denke mal, niemand wird den Rechtsweg gehen, da es doch unangenehm werden könnte. Liebe Grüße, Pascal
Eine SDL hat das Recht jederzeit ihre Meinung zum Service zu ändern und nach Tagesform zu entscheiden, ob und welchen Sex sie haben will. Sexuelle Selbstbestimmung ist hier das Schlüsselwort. Allerdings sollte man dies vor Ort beim Termin direkt den Kunden mitteilen. Jeder sollte das Date abbrechen können, wenn die Chemie nicht stimmt. Der Kunde sollte auch nicht für einen nicht erbrachten Service zahlen müssen.
Alles andere ist Betrug. Ähnlich wie bei dem sogenannten Beischlafdiebstahl, kann man diese Abzocke zur Anzeige bringen. Und wird auch von einigen Kunden praktiziert.
Kunden können kein Honorar für eine "schlechte Leistung" einklagen, da Sexarbeit eine höchstpersönliche Dienstleistung ist und von jeder SDL auch unterschiedlich ausgeführt wird. Escorts nach Prostitutionsgesetz von 2001 allerdings schon. Wenn der Kunde sich weigert zu zahlen, kann eine Sexarbeiterin ihn verklagen.
Dies gilt nicht nur für eine bereits erbrachte Dienstleistung, sondern bereits für vereinbarte Termine, die Fake Kunden nicht einhalten. Viele Sexdienstleisterinnen wissen nichts von dieser Möglichkeit. Deshalb ist es auch Usus in der Prostitution, sich das Geld vorab vom Kunden auszahlen zu lassen und nicht hinterher. Viel zu häufig kommt es vor, dass Kunden sich nach dem Sex weigern zu bezahlen.
Ein Kunde machte einen Fall von vermeintlicher Abzocke öffentlich. 18 Jähriger zeigt Prostituierte an, weil er zu früh gekommen war. Der Fall wurde von Rechtsanwalt Solmeke auf YouTube besprochen. Ein weiterer Fall, wo ein Kunde eine Prostituierte verklagt, weil er keinen Orgasmus hatte, ist hier zu finden.
Ähnliche Themen wurden bereits hier im Magazin besprochen. Hier eine Auswahl.
https://www.kaufmich.com/magazin/gastautor-vorsicht-betrugsmasche/
https://www.kaufmich.com/magazin/warum-muss-ich-vor-einem-date-bezahlen/
https://www.kaufmich.com/magazin/eine-warnung-an-die-kunden/
Wenn Ihr auch Fragen rund um Sexarbeit und Prostitution habt, dann fragt Susi und schickt Eure Fragen an Betreff: Frag Kaufmich per [email protected]. Auf Wunsch kannst Du anonym bleiben.
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