Hallo Susi, ich bin Pornodarstellerin und mache seit langem auch Escort. Meine Frage ist: Was muss ich tun oder gesetzlich erfüllen, wenn ich mir ein Apartment mieten oder kaufen möchte, um dort meiner Tätigkeit nachzugehen. Kann ich das Apartment oder die Wohnung privat nutzen und auch dort meiner Tätigkeit nachgehen? An welchen Orten darf so ein Apartment sein, oder wo darf es nicht sein? Ich bin in XXX, es kann aber auch XXX sein. Muss ich mich bei der Polizei melden und um eine Genehmigung nachfragen? Ich danke im voraus. Will anonym bleiben.  viele Gruesse

 


 

 

Liebe Escort X,

 

Dein erwähnter Ort hat mehr als 30.000-35.000 Einwohner (BW); das ist schon mal gut, weil in Orten mit weniger Einwohnern (Wohnungs-) Prostitution üblicherweise nicht gestattet ist. Nun musst du bei der Stadtverwaltung (Ordnungsamt, manchmal Polizeibehörde) prüfen, welche Bezirke und Strassen unter die dort geltende Sperrbezirksordnung fallen und welche nicht. Dies musst Du Dir schriftlich geben lassen. Das gleiche gilt für ein anderes Bundesland bzw. Stadt. Fast jede Stadt in Deutschland hat einen Sperrbezirk ausser Berlin und Rostock.
Ausserdem sollte man sich beim Baurechtsamt erkundigen, wo genau Wohnungsprostitution ausgeübt werden darf und wo nicht. Und das Bauamt entscheidet, ob eine Wohnung zum Zwecke der Wohnungsprostitution im Wohngebiet oder Mischgebiet ist. Im sog. Kerngebiet oder Gewerbegebiet/ Industriegebiet ist es meist erlaubt, aber das musst du dort selbst erfragen und dir ebenfalls schriftlich geben lassen. Ist ein wenig mühsam, aber die Arbeit lohnt sich. Denn Du willst ja legal und längerfristig in einer Wohnung arbeiten und Dich nicht erpressbar machen. Wohnungsprostitution ist in Wohngebieten häufig verboten, insbesondere in der Nähe von Kindergärten und Schulen.
Wenn Du eine Wohnung mieten willst, dort wohnen und ein Gewerbe legal ausüben möchtest, brauchst du zudem die schriftliche Genehmigung des Vermieters, der über das Gewerbe im Bilde sein muss. Wenn diese nicht vorliegt, kann dir jederzeit gekündigt werden, sobald Deine Tätigkeit auffliegt. Im Falle eines Wohnungskaufs bin ich etwas überfragt. Wenn Du Eigentümerin bist, musst Du ebenfalls auf die anderen Hausbewohner Rücksicht nehmen. Im Idealfall weiss es die Hausgemeinschaft und ist einverstanden, bevor man die Wohnung kauft. Allerdings erwischt Du mich hier auf dem falschen Fuss, was eine Eigentumswohnung betrifft. Da würde ich vorsichtshalber mal beim Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen anfragen und mich zusätzlich im Sexworker Forum www.sexworker.at nach der Rechtslage erkundigen. Mir sind zwar Escorts bekannt, die in ihrer Eigentumswohnung leben und arbeiten, aber dort weiss es die Eigentümergemeinschaft nicht. Unabhängiger wärst Du natürlich in einem Einfamilienhaus, wenn es denn gemäss Sperrbezirks- und Baurechtsordnung akzeptiert ist.
Selbständiges Arbeiten alleine in einer Privatwohnung soll auch in Zukunft möglich sein. Das neue Prostituiertenschutzgesetz ab 2017 sieht allerdings vor, dass Wohnungen, die sich mehrere Kolleginnen teilen, bestimmte Auflagen erfüllen müssen. Dazu gibt es bislang einen Gesetzentwurf.
Folgender Artikel ist zum Thema ebenfalls lesenswert: hier geht es zwar um die Eröffnung eines Domina-Studios in Berlin, aber es zeigt, mit welchen bürokratischen Hürden man es zu tun bekommt.

 

Viele Grüsse

 

Susi

 


Susi berät das Kaufmich Team mit ihren Szene-Kenntnissen aus der grossen weiten Welt des Rotlichts, sie hat auch lange als Escort und Sex Coach gearbeitet. Hinzu kommt, dass sie mit fundierten Kenntnissen über Recht und Gesetz rund um Sexarbeit aufwarten kann.

 

Wenn auch Du eine Frage rund um Sex und Paysex, also bezahlten Sex, hast, dann schicke Susi eine Email an [email protected]. Auf Wunsch kann Deine Frage oder das geschilderte Problem anonym beantwortet werden.

 

Written by Susi


0 comments

There are no comments to display.

YOU MAY ALSO LIKE

×