Wusstet Ihr schon? Von einem Anwalt namens Solmecke gibt es ein informatives Video, in der er zu dem unlängst veröffentlichten Fall ausführlich Stellung nimmt, inwieweit ein Kunde, der sich geprellt fühlt, Anspruch auf Rückzahlung des Hurenlohns hat. Gute Unterhaltung!

 

Written by Kaufmich Team


1 Kommentar

Anonymous

Geschrieben

Die Frage ist hier, ob sie eine Stunde miteinander verbrachten oder ob sie nach 10 Minuten das Zimmer verließ. Denn dann würde die Sache noch schwieriger, ob es sich um einen Werkvertrag (nach Ergebnis) oder um einen Dienstvertrag (nach Zeitdauer) handelt. Letztlich verlieren in so einem Falle beide: Er gibt eine schlechte Kritik ab und sie bricht das Date ab. Meist kommt es nie so - es wird immer noch ein Ausweg gesucht. Der Fall ist somit konstruiert.

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