AO - Wer zahlt für die Gefahr?

Obwohl Kondome ein wirksamer Schutz gegen die Übertragung von HIV und anderen sexuell übertragenen Krankheiten sind, verwenden viele Escorts und Kunden sie dennoch nicht. Warum ist das so?? Wie wir alle wissen, gibt es einige Sexarbeitende, die bereit sind, das Risiko einzugehen, weil die Kunden bereit sind, mehr zu zahlen, um die Benutzung von Kondomen zu vermeiden.

Escorts und Kunden sind sich der Risiken von ungeschütztem Sex sehr wohl bewusst und bestätigen in Profilen oft, dass sie kein AO anbieten. Dennoch wünschen sich sehr viele Kunden ungeschützten Sex, bieten sogar weitaus mehr Geld an und setzen die Escorts so unter Druck, doch eine Ausnahme zu machen. Geld lockt und scheinbar blenden einige Escorts dann die gesundheitliche Gefahr aus. 

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Ausreden

“Es fühlt sich einfach besser an” - “Ich zahle Dir mehr Kohle” - “Blasen ist ja nicht Sex”

Das sind Sätze, die Escorts jeden Tag lesen müssen. Eine Studie aus dem Jahre 2017 gab an, dass neun von zehn befragten Sexarbeitende wissen, dass Kondome das HIV-Risiko senken kann

Acht von zehn sind sich bewusst, dass auch ein gesunder Kunde Träger des Virus sein kann. Und dennoch: Aus verschiedenen Gründen schützen sich Escorts nicht immer.

34% der Befragten gaben an, schon ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, weil der Kunde hierfür mehr bezahle. 23% sagten, ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, weil der Kunde sich geweigert habe, ein Kondom zu benutzen. Und 21,5% der Befragten verzichten auf den Schutz, wenn sie ihrem Kunden vertrauen.

 

Kaufmich steht für Safer-Sex

Wir möchten mit diesem Artikel noch einmal klar und deutlich machen, dass es nicht nur laut Prostituiertenschutzgesetz verboten ist, nach AO zu fragen oder es anzubieten, sondern dass Kaufmich für Safer-Sex steht! Safer-Sex bedeutet, dass es zu keinerlei ungeschützten Austausch von Körperflüssigkeiten kommt. Dies betrifft Geschlechtsverkehr, Oral- und Analverkehr sowie alle Praktiken, die den direkten Austausch von Sperma, Urin, Kot, Muttermilch und Blut beinhalten.

 

Ausreden und deren Konsequenzen

Gründe, warum kein Kondom gebraucht wird - Statistik in % gesehen

Kaufmich Ausreden für AO.png

 

Wie man sieht: viele verzichten auf Kondome dem Geschäft zuliebe. Aber was geschieht mit der Gesundheit? Ist Geld mehr wert als das Wohlergehen aller?

Die Liste von sexuell übertragenen Krankheiten ist lang. Die wohl bekanntesten sind:

  • Chlamydien
  • Gonorrhoe (auch Tripper genannt) 
  • Hepatitis B
  • Hepatitis
  • Herpes genitalis
  • HIV/Aids
  • HPV/Papillomavirus
  • Syphilis (auch Lues genannt)
  • ….uvm 

 

Du willst auch klar ein Zeichen setzen? Dann hole Dir jetzt den Safer-Sex Button!

 

Obwohl heute jeder Kondome kaufen kann und diese auch schon so gut sind, dass man Ausreden wie “fühlt sich besser ohne an” nicht mehr für voll nehmen kann, müssen wir doch immer wieder die Aufmerksamkeit darauf lenken, wie wichtig es ist, ein Gummi zu benutzen.

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Blog-Gewinnspiel zum Thema Anti AO

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Viel Erfolg und bleibt gesund!! 

 

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Was ist eigentlich die Sexdating Community Kaufmich?

Kaufmich.com ist ein kostenloses soziales Netzwerk für Dienstleister und Kunden aus der Escort-Branche. Sexkontakte mit Hobby-Huren, Studentinnen für Girlfriendsex, leidenschaftlichen Typen und Trans* Personen für heiße Abenteuer, Escort-Agenturen, Bordelle und Kunden - hier findet jeder, wen er sucht und kann jeden direkt kontaktieren, egal ob hetero, bi oder schwul. Mit dieser Community bringen wir das älteste Gewerbe der Welt ins 21. Jahrhundert!

Bei Kaufmich hat jeder die freie Auswahl: In vier Ländern stehen für jeden Anlass und Geschmack passende Escorts bereit – auch außerhalb der Großstädte! Egal ob BDSM, Rimming, Cuckold, Gruppensex oder einfach eine schlichte Abendbegleitung – Kaufmich bietet das All-Round-Paket!

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Auf Kaufmich wird Sexarbeit als eine sehr persönliche Dienstleistung verstanden und Anbieter*innen, Kund*innen und Gewerbe als anerkannte Mitglieder unserer Gemeinschaft gesehen. Bei Kaufmich gilt die gesetzliche Kondompflicht und das Werbeverbot für sexuelle Dienste ohne Schutz.
 
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31 Kommentare



Anonymous

Geschrieben

Hallo,

habe mir das ganze jetzt ertsmal ausführlich durchgelesen. Ich vertrete auch die Meinung das der Schutz sehr wichtig ist. Zudem sollte Mann auch darauf verzichten eine ihm nicht näher bekannte Frau oral zu befriedigen, auch wenn es verlockend und schön ist. Aber auch so kann man sich einiges einfangen. was ich leider immer wieder erlebe ist, das Damen sich schön in die Hände spucken und dann zum Handjob ansetzten. Auch hierbei kann man sich einiges einfangen (ist mir leider schon passiert). Also generell sollte man aufpassen. Was mir allerdings auch schon passiert ist, dass eine Dame bewusst versuchte sich meinen Liebesstab ohne Schutz einzuführen und dann angepisst war als ich sie deutlich darauf hingewiesen habe, dass OHNE gar nicht geht.

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Anonymous

Geschrieben (bearbeitet)

vor 10 Stunden schrieb Anonymous:

Also oral bei der Frau ist nicht erlaubt, ebenso in den Mund abspritzen, Natursekt und KV in den Mund... etc

Wieso oral bei der Frau?

bearbeitet von LilliaRubin

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Anonymous

Geschrieben

Oh sorry Leute, so sehr ich euer Anliegen unterstütze aber unter "Ausreden für AO" den Punkt "wurde von Kunde bedroht" aufzuführen ist hoffentlich nicht euer Ernst??? Auch die Punkte "Kondome waren zu teuer" oder "nicht da" finde ich grenzwertig. Fakt ist einfach nicht jede Sexarbeiterin kann sich jederzeit leisten einen Kunden abzulehnen und wenn Kondome schon als zu teurer angegeben werden deutet das ja sehr darauf hin. Fakt ist auch, auch Kondome schützen nur zu 50% vor STI und man sollte einfach auf sich achten. Auch PeP und PreP sind mittlerweile Möglichkeiten sich unabhängig von Kondomen und unabhängig vom Kunden zumindest vor HIV schützen. Sexarbeitende verzichten in der Regel nicht gedanken- und grundlos auf Kondome. Die Verantwortung sehe ich da definitiv mehr auf Kundenseite, denn mit Werbung dazu verführt werden können sie ja nicht. Es gibt Foren, in denen Männer sich darüber austauschen, wie man welche Sexarbeiterin in Sex ohne Gummi hinein tricksen kann oder so etwas wie stealthing, das könnte man in dem Kontext auch mal thematisieren. Consent da auch wieder ganz groß...

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Anonymous

Geschrieben

Hallo Peter Pan,

Fakt ist: Das Gesetz sagt "Ohne Kondom is nicht" und wir legen es genau so aus: Frag nicht, mach nicht, biete nicht an und verlang nicht nach AO!! Punkt!

Es muss nicht im Gesetzbuch stehen dass ich etwas explizit nicht fragen darf, wenn das Gesetz klar auslegt, dass der eigentliche Akt strafbar ist.

Allein die Diskussion darüber hier ist müßig und impliziert nur, dass Du gerne danach fragen möchtest.... ich wiederhole: es impliziert es!

Wir legen das Gesetz genau so aus wie es ausgelegt werden sollte und wissen somit "auch das Fragen danach ist nicht erlaubt", wie ich es im letzten Kommentar an Dich geschrieben habe mit diesem Satz aus dem Gesetzbuch: "Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden" - dafür Sorge tragen bedeutet: NICHT danach zu fragen. Denn wer dafür Sorge trägt, würde nicht nach AO fragen!

Und nun - stay safe und auf bald

Beste Grüße

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Anonymous

Geschrieben

vor 2 Stunden schrieb Anonymous:

Hey @Peter-Pan

danke für die Frage. Lass mich das in zwei Punkten beantworten, da neben dem von Dir angesprochenen rechtlichen Standpunkt auch der von uns zu berücksichtigen ist.

Wie schon im Artikel geschrieben, tolerieren wir von Kaufmich.com das Anbieten und auch das Anfragen nach ungeschütztem Verkehr nicht. Escorts wie auch Kunden werden hier gleichbehandelt. Dies ist ein Teil unserer Regeln, die Du in unseren Community-Spielregeln (https://www.kaufmich.com/about/rules) nachlesen kannst. Der Verstoß gegen diese Regeln kann durch Sanktionen durch uns geahndet werden. Zum Beispiel mit Verwarnungen oder einer temporären Account-Sperre.

Das Prostitutionsgesetz ist anzuwenden auf die Ausübung der Prostitution durch Personen über 18 Jahre sowie auf das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes. Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich mit der Frage beschäftigt an wen sich die Regelung, besonders bzgl. der Kondompflicht richtet.

Unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/prostituiertenschutzgesetz/prostituiertenschutzgesetz-fragen-und-antworten steht dazu folgendes geschrieben: "Neben Prostituierten und Gewerbetreibenden betrifft das Prostituiertenschutzgesetz mit der Kondompflicht auch die Kundschaft von Prostituierten."

Weiter findest Du unter § 32 Absatz 1 ProstSchG (https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__32.html) folgendes: "Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden."

Aus den genannten Gründen, ist auch das Anfragen von AO an Escorts verboten.

 

Beste Grüße !

Hallo BeXx,

 

erst einmal vielen Dank für deine Mühe und die bereitgestellten Informationen. 

 

Jedoch widerlegen diese nicht meine Aussage und haben nicht die Wirksamkeit mir mein Gott gegebenes Recht auf freie Meinungsäußerung zu beschneiden. Sicherlich ist es ein häufig verwendetes Mittel Fakten und Situationen zu überspitzen. Dies wird dann auch Propaganda genannt. 

 

In meinem Beitrag geht es lediglich um die Falschaussage, das es per Gesetz verboten ist nach AO zu fragen. Das schließt im Vorfeld die Spielregeln von Foren und Portalen aus, da Gesetze darüber stehen.

 

Sowohl ProstSchG (Gesetz) als auch das Empfinden vom BMFSFJ (kein Gesetz) schränken meine Redefreiheit ein, noch hätten Sie die Befugnis dazu. Wer sich wundert, soll nachlesen in welchem Gesetz unsere freie Meinungsäußerung gewahrt wird und wo in der Hierarchie der Gesetzgebung das Gesetz im Vergleich zum ProstSchG steht.

 

De facto ist mein Anliegen einer sofortigen Korrektur rechtens, unabhängig welche Regeln irgendwer für sich aufgestellt hat. 

Ich bin verpflichtet dafür sorge zu tragen, das ein Kondom verwendet wird. 

ABER ICH KANN FRAGEN WEN, WO, WANN UND WAS IMMER ICH MÖCHTE.

 

Viele Grüße

 

P.S. Es könnte ja auch sein, das die Frage gestellt wird um evtl. erkrankte DL im Vorfeld auszuschließen.🤦‍♂️

Denn wer sich wirklich mit der Materie des Safersex beschäftigt, stellt schnell fest, dass einzige wogegen Kondome sehr gut helfen, ist die Empfängnis. Sofern es korrekt verwendet wird und nicht Platz, Reißt.

Wie gesagt, bevor man schreit, informieren. Hautschuppen entstehen überall am Körper, nicht nur am Penis und wenn die Dame der Wahl erkrankt ist, könnt ihr euch 5 Kondome übergestülpt haben, sobald sie niest oder hustet habt ihr trotzdem mit hoher Wahrscheinlichkeit Herpes. Naja und über die restlichen Krankheiten könnt ihr euch mal selbst informieren. 

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Anonymous

Geschrieben

Ich weiß gar nicht wieso man hier alles doppelt u drei fach erklären und belegen muss. Fragt doch einach nicht nach sex ohne Gummi was ist daran so schwer zu kapieren!!!! Wir wollen es nicht und ihr macht euch strafbar.

Wenn man ein Problem mit dem Gesetz hat, dann geht doch zum Gesetzgeber. Oder besucht eine AO seite. Aber lasst uns hier zufrieden damit.

 

 
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Anonymous

Geschrieben

@pussyeater77

Ich zitiere mal folgendes:

https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/kondompflicht-werbeverbot/

Fakt ist: Es besteht die Kondompflicht per Gesetz!

Ob das noch ausgeweitet werden soll/kann auf ein Lecktuch, kann ich Dir nicht sagen. Solltest Du eins benutzen beim Oralverkehr bist Du sehr vorbildlich!

 

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Anonymous

Geschrieben

Dies betrifft Geschlechtsverkehr, Oral- und Analverkehr sowie alle Praktiken, die den direkten Austausch von Sperma, Urin, Kot, Muttermilch und Blut beinhalten.

Also oral bei der Frau ist nicht erlaubt, ebenso in den Mund abspritzen, Natursekt und KV in den Mund... etc

Warum werden dann diese Praktiken, die in vielen Profilen im Text stehen, toleriert? 

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Anonymous

Geschrieben

vor einer Stunde schrieb Anonymous:

Hallo zusammen, 

 

könntet ihr mir sagen, wo genau im  ProstSchG steht, dass das Fragen nach AO bereits verboten ist?

Ich habe als erstes den Gesetzestext gelesen und dann längere Zeit recherchiert. Das einzige was mir eingefallen ist, wie diese Aussage zustandegekommen sein kann ist § 32 Abs. 3 Satz 1 ProstSchG.

"(3) Es ist verboten, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches) Gelegenheit zu sexuellen Dienstleistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu geben

1.

unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt,"

 

Wenn ein Kunde lediglich bei der Dienstleisterin fragt, ob AO angeboten wird, ist dies jedoch keine "Verbreitung" im Sinne des Gesetzes, da diese Frage lediglich an die Dienstleisterin gestellt wird. 

 

Sollte es durch diesen Umstand, zu dieser Falschaussage gekommen sein, dass bereits das Fragen nach AO ein Gesetzesverstoß ist, sollte dies schnellst möglich korrigiert werden und ein öffentlicher Widerruf erfolgen.

Da diese Plattform öffentlich zugänglich ist, ist KaufMich als öffentliches Medium des Internets verpflichtet den verantwortlichen Redakteur dieses Artikels aufzufordern diesen Widerruf zu veröffentlichen. 

https___www.gesetze-im-internet.de_prostschg_BJNR237210016.PDF 178 kB · 0 downloads

Hey @Peter-Pan

danke für die Frage. Lass mich das in zwei Punkten beantworten, da neben dem von Dir angesprochenen rechtlichen Standpunkt auch der von uns zu berücksichtigen ist.

Wie schon im Artikel geschrieben, tolerieren wir von Kaufmich.com das Anbieten und auch das Anfragen nach ungeschütztem Verkehr nicht. Escorts wie auch Kunden werden hier gleichbehandelt. Dies ist ein Teil unserer Regeln, die Du in unseren Community-Spielregeln (https://www.kaufmich.com/about/rules) nachlesen kannst. Der Verstoß gegen diese Regeln kann durch Sanktionen durch uns geahndet werden. Zum Beispiel mit Verwarnungen oder einer temporären Account-Sperre.

Das Prostitutionsgesetz ist anzuwenden auf die Ausübung der Prostitution durch Personen über 18 Jahre sowie auf das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes. Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat sich mit der Frage beschäftigt an wen sich die Regelung, besonders bzgl. der Kondompflicht richtet.

Unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/prostituiertenschutzgesetz/prostituiertenschutzgesetz-fragen-und-antworten steht dazu folgendes geschrieben: "Neben Prostituierten und Gewerbetreibenden betrifft das Prostituiertenschutzgesetz mit der Kondompflicht auch die Kundschaft von Prostituierten."

Weiter findest Du unter § 32 Absatz 1 ProstSchG (https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__32.html) folgendes: "Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden."

Aus den genannten Gründen, ist auch das Anfragen von AO an Escorts verboten.

 

Beste Grüße !

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Anonymous

Geschrieben

Versteh nicht, wie manche Männer das so leichtfertig riskieren wollen. Wenn man ungeschützten Sex mit ner Frau hat die schon 1000 Kunden hatte dann ist die Chance gar nicht mal so niedrig 

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Anonymous

Geschrieben

Hallo zusammen, 

 

könntet ihr mir sagen, wo genau im  ProstSchG steht, dass das Fragen nach AO bereits verboten ist?

Ich habe als erstes den Gesetzestext gelesen und dann längere Zeit recherchiert. Das einzige was mir eingefallen ist, wie diese Aussage zustandegekommen sein kann ist § 32 Abs. 3 Satz 1 ProstSchG.

"(3) Es ist verboten, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches) Gelegenheit zu sexuellen Dienstleistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu geben

1.

unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt,"

 

Wenn ein Kunde lediglich bei der Dienstleisterin fragt, ob AO angeboten wird, ist dies jedoch keine "Verbreitung" im Sinne des Gesetzes, da diese Frage lediglich an die Dienstleisterin gestellt wird. 

 

Sollte es durch diesen Umstand, zu dieser Falschaussage gekommen sein, dass bereits das Fragen nach AO ein Gesetzesverstoß ist, sollte dies schnellst möglich korrigiert werden und ein öffentlicher Widerruf erfolgen.

Da diese Plattform öffentlich zugänglich ist, ist KaufMich als öffentliches Medium des Internets verpflichtet den verantwortlichen Redakteur dieses Artikels aufzufordern diesen Widerruf zu veröffentlichen. 

https___www.gesetze-im-internet.de_prostschg_BJNR237210016.PDF

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