Für uns bei Kaufmich sind frivole Weihnachten nicht bloß ein Wort, sondern ein Versprechen. Schließlich weiß unser heutiges Kalendergirl Escort Lara.21J ganz genau, wo es lang geht. Den ganzen Dezember verwöhnen wir Euch mit coolen Gewinnspielen und verführerischen Escorts. Auch heute geht es wieder heiß her!   

 

Lara.21J sorgt für frivole Weihnachten
Das Bild vom unschuldigen Weihnachtsengel täuscht, denn Lara.21J kennt Eure dunklen Fantasien und Abgründe. Schließlich ist sie auch gewissen Fetischen sehr zugetan, wozu auch heisse Fußerotik in zarten Damenstrümpfen gehört. Lara bieten in Heilbronn einen ganz individuellen Begleitservice. Wenn sie nicht gerade einen Haus- oder Hotelbesuch macht, bietet sie sogar ein Autodate an. Für die schnelle Nummer in der Mittagspause eine perfekte Gelegenheit. Frivole Weihnachten sind also das passende Motto bei dieser hübschen Blondine.

 

escort lara.21j wünscht frivole weihnachten  

 

Unser heutiges Gewinnspiel für extra frivole Weihnachten
Heute wollen wir Euch noch einmal herausfordern. Wir haben eine Frage für Euch vorbereitet, die sich um das seit 2017 geltende Prostituiertenschutzgesetz dreht. Jeder, der aufmerksam unser Magazin gelesen hat, wird folgende Frage leicht beantworten können: Was hat sich für Escorts seit Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes geändert? Welche Pflichten müssen Escorts nun erfüllen? Teilt uns die richtige Antwort im Kommentarteil zusammen mit Eurem Kaufmich Benutzernamen mit. Das Los entscheidet über die Gewinner, die wir selbstverständlich persönlich benachrichtigen. Wir sind gespannt!

 

Und das Wichtigste: die Gewinne
Es sind ja nur einmal im Jahr frivole Weihnachten! Deshalb gibt es heute für alle mit der richtigen Antwort die Chance auf folgende Gewinne:

 

  • 1 Woche Plus-Mitgliedschaft
  • 3 x 200 Kaufmich-Dollars
 

 

Na, wenn das kein Anreiz ist?! Dann steht dieser kniffeligen Aufgabe ja nichts mehr im Wege. Selbstverständlich drücken wir Euch wie immer die Daumen.

 

 

 

 

 

Dank Euch haben wir die Adventszeit in frivole Weihnachten verwandelt! Ihr habt Euch täglich bei Kaufmich.com eingeloggt und im Magazin unseren Adventskalender besucht. Ihr habt mit uns gespielt und etliche von Euch haben fette Gewinne eingestrichen. Weiter so, denn bis einschließlich dem 24. Dezember gibt es dazu Gelegenheit.  

 

 

 

Written by Kaufmich Team


91 comments



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Mit dem neuen Gesetz sind nun alle auch gelegentlich als SDL tätigen zur Anmeldung verpflichtet und müssen Beratungsgespräch und gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Es besteht Kondompflicht. Andreas_68

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Seit dem 1. Juli 2017 müssen sich Sexworker, inklusive Hobbyhuren, Tantra Masseusen, Escort Damen und Dominas als „Prostituierte“ im Rahmen einer Anmeldung registrieren lassen und sich zuvor einer verpflichtenden Gesundheitsberatung unterziehen. Zusätzlich gilt seitdem für jede Form von gewerblichem Verkehr (Oral-, Vaginal- oder Analverkehr) eine bundesweite Kondompflicht.

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Anmeldungspflicht und Kondompflicht!

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Anmeldepflicht und Kondompflicht

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Gesundheitsberatung und Anmeldepflicht sowie Kondompflicht

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verpflichtende Gesundheitsberatung Anmeldepflicht Mitführen der Anmeldebescheinigung Kondompflicht Verbot der Werbung für bestimmte sexuelle Leistungen

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Joe4380 Anmeldepflicht und Kondompflicht schöne grüße.

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Das Gesetz ist seit 1. Juli 2017 in Kraft . Kern Elemente sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe und einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte (Hurenpaß). Damit sollen Prostituierte besser geschützt und Kriminalität bekämpft werden. Es besteht Kondompflicht. Werbung für beispielsweise Geschlechtsverkehr ohne Kondom oder mit Schwangeren, ist verboten.

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Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich Sexworker, inklusive Hobbyhuren, Tantra Masseusen, Escort Damen und Dominas als „Prostituierte“ im Rahmen einer Anmeldung registrieren lassen! Zudem besteht Kondompflicht!

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bei Einstieg Anmeldung und Gesundheitsberatung erledigen. Keine Werbung für FO, FT, AO etc. und schwangere Frauen. Geschützter sex Verpflichtig und die Erhebung sämtlicher Daten soll in eine Datenbank einfließen,

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Anmeldepflicht und Kondompflicht

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Durch das Gesetz sind Escorts verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzumelden und sich zuvor einer verpflichtenden Gesundheitsberatung zu unterziehen. Es wird dann eine Anmeldebescheinigung (Hurenpass) ausgestellt, die mit Lichtbild versehen und bei der Prostitutionstätigkeit stets mitzuführen ist. Für jede Form von gewerblichem Verkehr gilt eine bundesweite Kondompflicht. Die Werbung für bestimmte sexuelle Dienstleistungen, wie beispielsweise Geschlechtsverkehr ohne Kondom oder mit Schwangeren, ist verboten.

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Anmelde und Kondompflicht

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Also: Sie müssen ihre Tätigkeit bei der entsprechenden Behörde melden. Dann gibt es ein Informationsgespräch und eine Gesundheitsberatung. Daraufhin kriegen sie einen Lichtbildausweis, der bei der Arbeit mitzuführen ist. Sex ohne Kondom und mit Schwangeren ist außerdem verboten. Auch Werbung für die zwei Punkte ist verboten.

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Registrierungspflicht und Kondom bei Geschlechtsverkehr

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Meldepflicht und Kondompflicht also keine sexuellen Handlungen auch OV nicht ohne Kondom

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Kondom-Pflicht bei jeglichem sexuellen Verkehr mit Sexworkern sowie Anmeldepflicht aller Prostituierten

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Folgendes hat sich geändert: 1. Prostituierte müssen sich vor Beginn der Tätigkeit anmelden bei der zuständigen Behörde 2. Sie müssen die Anmeldebescheinigung immer mit sich führen 3. Sie müssen ein Informationsgespräch und ein Beratungsgespräch für die Anmeldung wahrnehmen 4. Sie müssen eine gesundheitliche Beratung 1 mal pro Jahr (unter 21 Jahren alle 6 Monate) wahrnehmen 5. Sie müssen die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung immer mitführen 6. Sie dürfen nicht für Verkehr ohne Kondom werben

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Anmeldung als Sexworker Ab dem 1. Juli 2017 müssen sich Sexworker, inklusive Hobbyhuren, Tantra Masseusen, Escort Damen und Dominas als „Prostituierte“ im Rahmen einer Anmeldung registrieren lassen! Zudem besteht Kondompflicht!

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Im Prostitutionsschutzgesetz ist Kondompflicht und Anmeldepflicht verankert.

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