Digitale Medien sind aus dem Alltagsleben nicht mehr weg zu denken. Und wer weiß das nicht besser, als die Nutzer dieser Kaufmich Plattform. Leider gibt es auch digitale Gewalt. Dazu zählen Cybermobbing, Cyberstalking, Beleidigungen, Erpressungen und Drohungen im Netz.
Täter starten meist ihre Aktionen aus der Anonymität heraus, wo sie sich stark und mächtig fühlen. Sie wollen andere kontrollieren. Tatsache ist, dass sämtliche Formen von digitaler Gewalt strafbar sind. Deshalb haben wir einige Informationen für Euch zusammengestellt und wie Ihr Euch wehren könnt.
Fotos im Netz setzen Dein Einverständnis voraus
Nur mit Deinem Einverständnis dürfen Fotos veröffentlicht werden. Dies betrifft auch Fotoaufnahmen im Privatbereich wie in der Wohnung oder im Hotel. Fotos von Dir dürfen nur gezeigt und im Netz weitergegeben werden, wenn Du ausdrücklich Dein Einverständnis gegeben hast. Ansonsten ist es strafbar. Falls Du jemanden die Erlaubnis erteilt hast, kannst Du sie jedoch jederzeit widerrufen.
Du wirst mit Nacktaufnahmen erpresst
Auch die Weitergabe und
heimliche Aufnahme von Filmaufnahmen ist strafbar, insbesondere wenn damit eine Erpressung einhergeht. Beispiel: Du und Dein Freund machen Nacktaufnahmen, die nur für Euch beide bestimmt und damit privat sind. Die Aufnahmen werden jedoch gegen Deinen Willen verbreitet. Damit einher geht die Drohung, die Aufnahmen an Deinen Arbeitgeber oder Deine Familie zu senden, wenn Du nicht tust, was er/sie will. Überlege schon vorher, ob Deine Aufnahmen bei Deinem Freund oder Freundin wirklich sicher sind.
Videos mit brutalen Aufnahmen sind nicht cool, sondern strafbar
Es gibt Videoaufnahmen, wo Menschen äußerster Brutalität und Demütigungen ausgesetzt sind. Menschenverachtende Videos sind nicht cool und ihre Verbreitung strafbar. Dafür sieht der Gesetzgeber ein Verbot nach § 131 StGB vor, das die Verbreitung von Gewalt verherrlichenden Inhalten untersagt.
Akzeptiert kein beleidigendes, bedrohendes oder erniedrigendes Verhalten
Du erfährst, dass Dein Exfreund oder Exfreundin intime Informationen über Dich über WhatsApp verbreitet. Oder Dein Ex verbreitet über Dich, dass Du „es mit jedem treibst“ und stellt falsche Behauptungen über Dich ins Netz. Es kann auch sein, dass Du Aufforderungen von Fremden erhältst, mit ihnen ins Bett zu gehen. Es können aber auch beleidigende oder bedrohliche Nachrichten sein, die Dir Angst machen.
Cybermobbing ist kein Kavaliersdelikt
Cybermobbing bedeutet, dass man über einen längeren Zeitraum von einer oder mehreren Personen im Internet verspottet, schikaniert, beleidigt wird und kann offline durch das Verbreiten von Gerüchten weitergehen. Dazu können auch das Versenden peinlicher Bilder über WhatsApp zählen, dass Fakeprofile in Portalen angelegt werden, um Unwahrheiten über jemanden zu verbreiten und zu demütigen. Zum Beispiel durch das Verschicken von Videos, auf denen die gemobbte Person abgebildet ist. Wenn diese Videos geliked oder geteilt werden, macht man sich automatisch zum Mittäter.
Identitätsdiebstahl ist weit verbreitet
Wie davor schon beschrieben, kommt es häufig vor, dass Fakeprofile einer Person angelegt werden, um ihr zu schaden und um Unwahrheiten über sie zu verbreiten. Dies gehört zum sog. Identitätsdiebstahl. Dazu zählt ausserdem, wenn Deine
Online Identität gestohlen oder Dein Account gehackt wurde. Hier kannst und musst Du Dich wehren.
Als erstes musst Du diese Inhalte sichern, mit Screenshots, versehen mit Datum und Uhrzeit. Setze Dich anschließend mit den Verantwortlichen der Plattform in Verbindung, um den Account zu löschen oder zu deaktivieren und schicke die Screenshots gleich mit. Das gleiche gilt für Online Shops, wo unter Deinem Namen Accounts eröffnet wurden.
Cyberstalking ist brandgefährlich
Ähnlich wie beim offline Stalking, geht es auch beim Cyberstalking zu: Einer Person wird willentlich und beharrlich nachgestellt, sie wird belästigt, eingeschüchtert, oft erpresst und bedroht. Dies geschieht mittels technischer Hilfsmittel und digitaler Medien. Dazu zählt das permanente Kontaktieren über soziale Netzwerke und WhatsApp, das Kontrollieren von Statusmeldungen und Foto-Uploads der gestalkten Person, Verleumdungen im Internet und das Onlinestellen privater Informationen sowie Identitätsdiebstahl z.B. durch das Hacken eines Facebook-Accounts.
Cyberharassment ist weit verbreitet
Ein Phänomen, mit dem auch SexarbeiterInnen weltweit konfrontiert werden, ist die online Belästigung bzw. Cyberharassment im Englischen genannt. Darunter versteht man im Internet, unaufgefordert in Kontakt mit einer Person zu treten, um Beleidigungen, Drohungen und Beschimpfungen auszusprechen. Dies passiert über Messenger-Dienste wie WhatsApp oder E-Mails, die Veröffentlichung von Posts oder Kommentaren in sozialen Netzwerken.
Was tun bei digitaler Gewalt? Wehre Dich und laß Dich nicht einschüchtern
Durch all die genannten Bedrohungsszenarien kann und wird man eingeschüchtert. Aber es sollte einem nicht peinlich sein und man sollte versuchen, Wege zu finden, um sich dagegen zu wehren.
Wichtig ist, dass es sich bei all den oben erwähnten Szenarien um strafbare Handlungen handelt und man dafür Beweise sammeln muss: Dazu zählt das Speichern, Ausdrucken und Kopieren von Videos, Fotoaufnahmen, Nachrichten, Posts und private Nachrichten, die Du erhältst. All das sind Beweismittel! Denk dran, die Täter hören nur dann auf, wenn Du Dich wehrst. Sonst machen sie weiter.
Wenn Du Angst vor der Polizei hast, kannst Du Dich auch erstmal an BeraterInnen wenden, die einer Schweigepflicht unterliegen. Auf folgenden Seiten findest Du Kontakt, wenn Du Hilfe und Unterstützung suchst:
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