Wir hatten vor kurzer Zeit eine Umfrage laufen, bei der man über die Einführung verpflichtender Gesundheitsuntersuchungen abstimmen konnte. Auch hatte sich in einem aktuellen Escort-Blog eine interessante Diskussion zum Thema entsponnen.

 

Hintergrund der Umfrage war die aktuelle Diskussion um neue gesetzliche Regelungen in der Prostitution, die u.a. eine Erlaubnispflicht für Bordelle, eine Zwangsregistrierung (Meldepflicht) für Sexarbeiter_innen umfasst, die Bestrafung von Kunden Zwangsprostituierter sowie Kondompflicht und die Wiedereinführung von verpflichtenden Gesundheitskontrollen. Daher möchten wir etwas Hintergrundmaterial liefern, was es mit Pflichtuntersuchungen auf sich hat.

 

Ältere unter uns kennen noch den sog. 'Bockschein', also der Nachweis über medizinische Pflichtuntersuchungen für Prostituierte, der 2001 abgeschafft wurde. Aus dem Grund, da man einsah, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nicht nur ein Menschenrecht ist, sondern Zwangsuntersuchungen menschenrechtswidrig sind und üblicherweise keinerlei Auswirkungen auf Angebot und Nachfrage von ungeschützten Sex hat und nur zur weiteren Kriminalisierung dieser Berufsgruppe beiträgt. Allein Einsicht, Aufklärung und Information über gesundheitliche Risiken und die Bereitstellung anonymer Möglichkeiten der medizinischen Untersuchung, wie sie in Grossstädten von Gesundheitsämtern angeboten werden, so die Auffassung, trägt zu einem bewussten Sexualverhalten in der Gesellschaft bei.

 

Medizinische Pflichtuntersuchungen sind also menschenrechtswidrig, es muss allerdings eine Infrastruktur und Informationsmaterial vorhanden sein, die Untersuchungen jederzeit möglich macht und vor allem bedeutet das Professionalisierung. Prostitution untersteht seit Abschaffung des sog. “Bockscheins” 2001 dem Infektionsschutzgesetz, das auf freiwillig wahrzunehmende Hilfsangebote setzt, da man aus der Vergangenheit gelernt hat.

 

Aus der Forschung zu STI/HIV-Prävention geht international hervor, dass der Zugang zu Gesundheitsdiensten vorhanden sein muss und freiwillig genutzt wirksamer sind als die Einschränkung dazu. Erfolgversprechend sind erfahrungsbasierte und durch wissenschaftliche Erkenntnisse geförderte Community Arbeit, Peer2Peer Beratung (Sexarbeiter beraten andere Sexarbeiter), internationale Best Practice Projekte, wo Sexarbeiter_innen als Experten in die Szene hineinwirken.

 

Repressive Massnahmen zeigen nur eins: kein Vertrauen und kein Zugang mehr in soziale und gesundheitliche Dienste und damit höhere Ansteckungsrisiken. Dort, wo Menschen diskriminiert und ausgegrenzt werden hat Gesundheitsförderung keinen Zugang mehr. Dies belegen auch 30 Jahre Erfahrungen im Umgang mit HIV/Aids, die zeigen, dass sich die Situation für die Betroffenen nur bessert, wenn sie nicht diskriminiert werden.

 

Das deutsche Infektionsschutzgesetz verpflichtet Gesundheitsämter schon jetzt, Untersuchungen für Sexarbeiterinnen anzubieten. Dieses Angebot wird auch angenommen. Es ist also möglich, Menschen auf freiwilliger Basis zu erreichen. Mit guten Angeboten können auch Leute erreicht werden, die bislang keinen Versicherungsschutz haben. Dieser Ansatz hat dazu geführt, dass Deutschland europaweit eines der Länder mit den niedrigsten HIV-Infektionszahlen ist.

 

Die Frage ist also, ob der erneute Ruf nach Zwangsuntersuchungen, nichts anderes ist, als Gesundheitsschutz und Scheinsicherheit vorzugaukeln. Es würde eine zusätzliche Stigmatisierung von Sexarbeiter_innen als Krankheitsüberträger_innen bedeuten und die Kunden aus ihrer Verantwortung entlassen. Regelmässige Gesundheitschecks sind für professionelle Sexarbeiterinnen schon jetzt selbstverständlich und dürfen nicht verpflichtend sein.

 

Die bundesweite Einführung einer Kondompflicht in Prostitutionsstätten nach Vorbild der bayerischen Hygieneverordnung, die generell Sex ohne Kondome in der Prostitution verbietet, wird derzeit ebenfalls diskutiert. Laut meiner Kenntnisse ist die Nachfrage nach ungeschütztem Sex in Bayern konstant gleich hoch geblieben, trotz Verordnung. Aus Untersuchungen des Robert-Koch-Instituts ist nicht erkennbar, inwieweit sich die Kondomverordnung auf ein geändertes Sexualverhalten in der Prostitution ausgewirkt hat, es lässt sich kein Effekt ableiten und keine empirisch belegbare Aussage finden, wonach die Verordnung zu einer Verringerung bzw. Erhöhung von sexuell übertragenen Krankheiten geführt hätte.

 

Professionelle SexarbeiterInnen schätzen den Wert ihrer Gesundheit und gehören zu den achtsamsten Frauen in der Bevölkerung, eben weil ihre Gesundheit ihr Kapital ist und sie sich gar keine Erkrankungen leisten können. In doppelter Hinsicht.

 

Eine Kondompflicht ist nicht nur ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung. Sie öffnet Tür und Tor für falsche Anschuldigungen in der anonymen Internetwelt, was ein Escort nicht nur ihre Reputation kosten kann, sondern in diesem Fall Ermittlungen wegen strafbarer Handlungen auslösen könnte. Denunziation, auch durch Lügen, ist leider im Internet jetzt schon anzutreffen, teils von der Konkurrenz motiviert, um eine Mitbewerberin auszuschalten. Da die Kontrollbehörden nicht nur Bordelle und Wohnungen, auch sämtliche einschlägigen Internet-Portale, also virtuelle Anbahnungsstätten wie Kaufmich im Visier haben, wo Sexarbeiter Werbung schalten, würde dies Wasser auf die Mühlen einer anonymen Denunziantenkultur spülen und zu Spannungen führen, d.h. zu Falschaussagen und Anprangerung unsafer Praktiken bei Escorts. Ihre Verhandlungsposition und Rechte im Netz, auch dagegen vorzugehen, noch weiter geschwächt.

 

Kondompflicht ist also als Erziehungsmassnahme zur Pflege der “Volksgesundheit” überflüssig und eine Scheinmassnahme, um Aktivismus und Scheinsicherheit vorzutäuschen. Dies geht auch aus der gut begründeten Erklärung gegen die Kondompflicht in der Evalution des Prostitutionsgesetzes hervor. Idealerweise kann nur mit Information, Selbstverantwortung, Aufklärungsarbeit argumentiert werden und vor allem muss der Zugang zu gesundheitlichen Dienstleistungen für alle SexarbeiterInnen gewährleistet sein. Insbesondere für Migrant_innen mit ungeklärten Aufenthaltsstatus in- und ausserhalb der EU-Staaten.

 

Die Praxis zeigt, dass sich SexarbeiterInnen international Kontrollen und Reglementierungen zu entziehen suchen und dann der Zugang für Prävention und zu Gesundheitsdiensten so gut wie ausgeschlossen ist. Hinzuweisen ist auch auf die Verstärkung des Stigmas, indem man SexarbeiterInnen generell als “VirenverbreiterInnen” diskriminiert und Vorurteile verfestigt. Schutz, auch Arbeitsschutz und Sicherheit lassen sich schwerlich über Zwangsmassnahmen herstellen. Die Bundesregierung ist aufgefordert ihre Vorschläge zu überdenken, um zu konstruktiven Lösungen zu kommen.

 

Eine Diskussion hier im Kommentarteil wäre wünschenswert, Argumente pro und contra Pflichtuntersuchungen und die in der Diskussion stehenden Zwangsmassnahmen  sind sehr willkommen.

 

Und hier das Ergebnis unserer Umfrage:

 

Erstaunliche 51% stimmten pro Pflichtuntersuchungen für Sexarbeiter, 49% dagegen. Wir hoffen, dass hinter diesem Ergebnis mehr die Sorge um die allgemeine Gesundheit steht als der Wunsch nach Überwachung...

 

Written by Ariane G.


26 Kommentare



Anonymous

Geschrieben

Hmmm, eine Nachweispflicht fände ich gut. Ich selbst ärgere mich über Frauen, von denen ich weiß dass sie Ao Service anbieten und fröhlich durch die Gegend poppen. Entweder haben sie im schlimmsten Fall eh nichts mehr zu verlieren oder sie werden genötigt. Die Frau könnte dann ja selbst entscheiden wo sie sich untersuchen lässt. Hauptsache, sie kann belegen, dass sie in regelmäßigen Abständen zu einer Untersuchung geht.ich finde es verantwortungslos in der heutigen Zeit von Aids dies nicht zu kontrollieren. Denn Beischlaf ungeschützt anzubieten wenn man wissentlich erkrankt ist, ist meines Wissens eine Straftat. selbst ein Koch braucht einen Gesundheits Nachweis um arbeiten zu können. Da redet auch keiner von Diskriminierung. Und die Frauen die krank sind oder gezwungen werden, gehen sicher nicht von alleine zum Arzt. Meine Meinung....

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Anonymous

Geschrieben

Die Behauptung das eine vom Gesetzgeber, z.B. für die Ausübung eines bestimmten Berufes, verpflichtende medizinische Untersuchung eine Verletzung der am 3. September 1953 in Kraft getretenen Europäischen Menschenrechtskonventionen darstellt, ist nicht haltbar. Wenn schon so schwere Geschütze, wie es die Menschenrechte nun mal sind, ins Feld geschickt werden dann unter Bezugnahme von 1.6 Artikel 4 – Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit Ob die von Frauenrechtlern und Polizisten mit 10.000 in Deutschland bezifferte Anzahl von Frauen, die gegen ihren Willen als Prostituierte „arbeiten“, auch nur entfernt der Realität entspricht, sollte die gesetzgebenden Institutionen nicht davon abhalten hier tätig zu werden. Dieses meist mit physischer und psychischer Gewalt einhergehende Verbrechen findet fast ausschließlich im nicht gewerblichen, privaten und nicht als Gewerbestandort gemeldeten Privatwohnungen statt. Die Behauptung das sich ein Teil der Sexarbeiterinnen internationalen Kontrollen und Reglementierungen versuchen zu entziehen, und dadurch der Zugang zu Prävention und Gesundheitsdiensten nahezu ausgeschlossen ist mag u.U. sogar zutreffend sein, gibt aber keinen weiteren Hinweis darauf, warum die Damen sich so entscheiden haben ? oder ist auch hier ein Prozentteil zu finden, die diese Entscheidung nicht aus freien Stücken gewählt haben ? Bemerkenswert ist zudem, wie aus der durch die Damen bewusst getroffenen Entscheidung sich der Kontrolle und Reglementierung eventuell zudem gesetzeswidrig zu entziehen, und dann der daraus eventuell resultierenden erschwerten oder wegfallenden Möglichkeit, sich an den durch alle in das System der Krankenkassen einzahlenden Versicherten finanzierte Gesundheitssystem im Bedarfsfall wenden zu können, die Verantwortung für diese Misere den Gesetzen und Kontrollen zuzuschreiben. Hut ab ! Die bundesweite Einführung einer Kondompflicht ist „etwas“ übers Ziel hinaus geschossen und könnte für ein Massensterben bei den Clubs, Bordellen usw. führen. Der Geschäftsführer eines solchen Betriebes muss die lückenlose Überwachung der Einhaltung dieses Anordnung gewährleisten, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Das ist meiner Meinung nach ohne eine lückenlose Videoüberwachung in allen Räumen mit Aufzeichnung und Speicherung der Videos für einen noch zu definierenden Zeitraum möglich. Ausdrücklich möchte ich mich der Meinung anschließen, das eine vertiefende Stigmatisierung der Sexarbeiter-Innen vermieden werden muss. Ein vielversprechender Weg das zu verhindern und eventuell sogar vorhandene abzubauen, könnte die vollständige Gleichstellung mit anderen handwerklichen Berufen sein. Dazu gehört selbstverständlich neben einer, wie im Handwerk üblich dualen Ausbildung. Das in der Berufsschule erworbene Fachwissen muss dann durch einen Prüfungsausschuss ebenso wie die im Ausbildungsbetrieb erlernten handwerklichen Fähigkeiten, abschließend geprüft werden. Eine Vergütung für die Auszubildenden, Lohn und Gehalt für die Beschäftigten, die Zahlung von gesetzlich geregelten Beiträgen an die Kranken-, Renten und Sozialversicherungskassen runden das Bild ab. Das zu erwartende Steueraufkommen wird wohl auch alles andere als gering ausfallen. Aufgrund aufkommender Müdigkeit ist jetzt Schluss !

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Anonymous

Geschrieben

Ich bin unterm Strich auch gegen Zwangsuntersuchungen, aber das Argument von SexyBrunette ist nicht zutreffend. In der Seuchenbekämpfung sind Menschen die mit besonders vielen anderen Menschen so in Kontakt kommen, dass eine Krankheitsübertragung möglich ist, ein besonders kritischer Punkt an dem angesetzt werden muss. Bei STD sind das promiske Menschen und Menschen in der Sexarbeit. Wenn die Prävalenz der Krankheit in einer Gruppe 10x kleiner ist als in der Gesamtbevölkerung, aber Leute in der Gruppe 100x mehr Infektionswege haben (also hier Sexualkontakte) dann tragen Leute in der Gruppe 10x mehr zur Übetragung bei, obwohl sie viel gesünder sind. Deswegen ist Sexarbeit besonders Kritisch bei STDs. Das wird noch dadurch verstärkt, dass so viele Männer heimlich sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen. D. h. es ist davon ausgehen, dass in der nächsten Infektionsebene keine effektive Prävention stattfindet, weil z.B. der Partner davon ausgeht, dass es gar keinen Infektionsweg gibt. Die anderen Argumente werde da aber umso wichtiger, nämlich dass die Prävention durch Zwang schlechter werden wird.

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Anonymous

Geschrieben

Es gibt in Deutschland keine signifikant erhöhte Infektionsrate unter Menschen, die Sex gegen Entgelt vereinbaren. Wer dennoch Pflichtuntersuchungen fordert, unterstellt diesen Menschen, sie hätten mehr Infektionen von Hepatitis, Tripper & Co als andere Menschen in der Bevölkerung. Dies beruht nicht auf Tatsachen.

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Anonymous

Geschrieben

Ich will nicht sagen das es nur Frauen gibt die nicht sauber Arbeiten,aber ich bin für die Flicht Untersuchung, denn das sind wir denn Männer und denn Frauen die Sauber und immer NUR mit Schutz Arbeiten Schuldig, Denn nur Eine Einzige frau unter Tausenden die Krank ist zieht uns Alle mit runter auch wenn wir nicht Krank sind, es trieft alle Frauen und Auserdem es ist nur eine Untersuchung die man auch bei seinem Frauenarzt machen kann ! ich bin Ganz Klar für Diese FLICHT UNTERSUCHUNG

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Anonymous

Geschrieben

Ein profunder, sachlicher Beitrag! Studien im "Lancet" (britische Medizin-Fachzeitschrift) zeigen, dass Frauen in Ländern mit niedrigem oder mittlerem Bruttoinlandsprodukt ein erhöhtes Infektionsrisiko haben. Deutschland gehört da Gott sei Dank nicht zu, "wir" stehen in der Liste des BIP fast gaz oben und gehören zu den ersten Fünf! Kein Grund zur Freude, denn wer einmal den Blick über den Tellerrand wagt, dem bleibt die Freude fast im Hals stecken. Leider. Denn in einem Land wie Kenia oder gar Südafrika ist die Realität eine ganz, ganz bittere. Übrigens in der Allgemeinbevölkerung als auch bei den Menschen, die Sexarbeit dort anbieten. Bildung, Prävention, eien stabile wirtschaftliche Lage, der niedrigschwellige Zugang zu medizinischen Angeboten als auch die kostenlose od. günstige Bereitstellung von Kondomen (dies ist meiner Meinung nach weniger Thema in Deutschland als in Südafrika) etc., dies alles führt zu Erfolg. Autoren der Studien im "LAncet" sind sich einig-den größten Effekt hat die Entkriminalisierung von Prostitution. Irgendwie logisch, oder? Wer in der Grauzone seiner Lust nachgeht, wer gezwungen wird, in der Illegalität sich auszuleben und Sex gegen Entgelt zu vereinbaren, der ist anfällig. Anfällig für Krankheiten, anfällig für Ausbeutung. Es wird nicht das eine ohne das andere geben. Wenn es dazu kommen sollte, dass Pflichtuntersuchungen bundesweit eingeführt werden, dann wird dies mit anderen Zwangsmaßnahmen einher gehen. Betroffen sind auch die Männer, denn sie rutschen mit den Damen zusammen in eine Grauzone. Und wer jetzt meint, dieses Rutschen sei doch schön und sexy... Sorry, guys, wir sitzen moralisch und dann auch gesetzlich in einem Boot. Zu einer unmoralischen Frau gehört immer ein unmoralischer Mann (mindestens einer! Hihi). Bitte wendet einmal den Blick nach Schweden. Wollen wir das in Deutschland? Der Freier gleich der böse Mann? Der Freier, dein Feind? In dieser gesamten Diskussion rollt etwas auf uns zu, das erst der Anfang ist, wie ich fürchte. Sexuell unabhängige Frauen und ihre Liebhaber, die eine Vereinbarung treffen (Sex gegen Entgelt), werden moralisch diskreditiert. Irgendwie stellen wir alle hier eine Gefahr dar. Kann denn Sex gegen Entgelt Sünde sein?

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