In unserer beliebten "Frag Susi"-Kolumne werden fortlaufend Fragen aus der Community beantwortet. Diesmal geht es um die Frage, wo man sich als Sexarbeiterin überall anmelden muß.
Wo muß ich mich offiziell melden?
Hallo liebe Susi und liebes Kaufmich-Team,
bezüglich der Chance Susi eine Frage stellen zu können, die sie dann im Magazin beantworten kann, wende ich mich nun an Euch.
Wenn man in der Escort-Szene tätig werden möchte, muss man dies natürlich auch offiziell melden und sowohl gesetzlich als auch rechtlich regeln. Wie genau geht man da vor? Wo müsste ich mich überall melden und was muss man alles machen, und durchgehen, sodass es offiziell ist?
Und ist es auch möglich das alles diskret zu halten? Denn in meinem privaten Umfeld sollte niemand davon Wind bekommen.
Gibt es einen Unterschied zwischen Vollzeit und Teilzeit Escort? Bezogen auf das Offizielle. Muss man auf dem Papier eventuell andere Wege gehen, sollte man spezifisch nur das eine oder andere vorhaben?
Wenn es in Ordnung ist, möchte ich meine Anfrage anonym veröffentlichen lassen.
Lieben Gruß
S.
Über Gesundheitsberatung, Anmeldung, Hurenpass und Steuernummer
Hallo S.
als erstes musst du zu einer dafür zuständigen Behörde gehen und dich zu gesundheitlichen Themen persönlich beraten lassen. Wo wird das stattfinden? In den meisten Bundesländern wird das im Zuständigkeitsbereich der Gesundheitsämter liegen, hier
eine Karte mit bekannten Beratungsstellen. Es wird sehr wahrscheinlich an einer anderen Adresse sein, denn die Gesundheitsämter sollen weiterhin anonyme und kostenlose Anlaufstellen für gesundheitliche Probleme bleiben und nicht mit Zwangsmaßnahmen verbunden werden.
Du bekommst dort einen Nachweis über die
Gesundheitsberatung.
Anmeldung als Sexworker: Mit dem Nachweis über die Gesundheitsberatung gehst du dann zur Anmeldebehörde, denn Du bist
anmeldepflichtig. Es ist noch nicht überall geklärt, wo das sein wird. Es wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Zuständigkeiten geben, z. B. Polizei, Ordnungsamt, Gewerbeamt. Du musst persönlich dort erscheinen und darfst keine Begleitung mitbringen. Eine Liste mit
Anlaufstellen für die Anmeldung in den verschiedenen Bundesländern findest Du hier.
Anmeldung und Hurenpass
Du musst dort folgendes angeben:
Foto, Namen, Meldeadresse, Geburtsdatum & -ort, Staatsangehörigkeit, und in welchen Städten Du arbeiten möchtest. Wenn du in mehreren Städten arbeitest, dann musst du dich in der Stadt anmelden, wo du überwiegend tätig bist oder die Option "bundesweit" wählen, sofern vorhanden.
Es wird dann ein Lichtbildausweis erstellt. Auf Wunsch kann auch Dein Künstlername (Alias) draufstehen. Diesen Ausweis musst du immer bei der Arbeit dabei haben. Alle zwei Jahre muss eine Neubeantragung stattfinden.
Wer ohne Anmeldung erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen und wird registriert. Du findest eine übersichtliche Auflistung und sehr gute Kommentare zum ProstSchG auch unter
www.prostituiertenschutzgesetz.info.
Beantrage eine Steuernummer beim Finanzamt
Außerdem mußt Du Dich beim Finanzamt Deines Wohnsitzes anmelden und dort eine Steuernummer holen. Du kannst angeben, ob Du haupt- oder nebenberuflich tätig bist. Wenn Du lieber eine prostitutionsfremde Tätigkeit angeben möchtest, rate ich Dir ab, da es einen Datenaustausch zwischen Anmeldebehörden und Finanzämtern gibt und das Finanzamt sowieso dadurch erfährt, wenn man als Sexarbeiterin arbeitet.
viele Grüße
Susi
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Written by Susi
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