Fragen und Antworten Das handliche Büchlein umfasst 8 Kapitel und man findet auf einen Blick Fragen und Antworten zu den Themen Gesundheitsberatung, Anmeldepflicht, Sexarbeit in Privatwohnungen, Sexarbeit in Prostitutionsfahrzeugen und Prostitutionsveranstaltungen. Ein eigenes Kapitel ist dem Thema Kontrolle und Überwachung gewidmet.
Ausführlich wird auch die allein ausgeübte Prostitution in einer Privatwohnung besprochen. Hier stellt sich bspw. die Frage, ob nach dem neuen Gesetz ein Gewerbe angemeldet werden muss oder eine Erlaubnis beantragt werden sollte. Dies ist nicht der Fall. Nach dem neuen Gesetz liegt hier kein Gewerbe vor. Allerdings darf auch hier nur noch der Prostitution nachgegangen werden, wenn man zuvor eine gesundheitliche Beratung und die behördliche Anmeldung durchlaufen hat.
Anmeldung als Gelegenheitsprostituierte Dies gilt auch für Gelegenheitsprostituierte, die nur selten Gäste empfangen. Eine interessante Frage ist auch, ob Polizei und Behörden eine Privatwohnung betreten und kontrollieren dürfen. Dies ist nach dem neuen Gesetz jederzeit möglich. Das Kontrollrecht bezieht sich hier auf alle anwesenden Personen, auch wenn sie nicht der Prostitution nachgehen.
Im Kapitel Kontrolle und Überwachung wird darauf näher eingegangen. Es sind jederzeit Personenkontrollen möglich an Orten, wo der Prostitution nachgegangen wird. Egal, ob Wohnungen, Laufhaus, Bordell oder Clubs. Auch die Frage, ob man bei einer Kontrolle nur seinen Künstlernamen angeben kann, wird beantwortet. Dies ist nicht erlaubt und würde als falsche Namensangabe gewertet werden. Die Verweigerung von Angaben kann mit einer Geldbuße bis 1.000€ geahndet werden. Ausserdem kann man sich ein Bußgeldverfahren einhandeln, wenn man die Anmeldebestätigung nicht bei sich führt, nicht an der verpflichtenden Gesundheitsberatung teilgenommen hat und die entsprechende Bescheinigung nicht vorlegen kann.
Verbotene Prostitution in Sperrgebieten Ein anderer Aspekt betrifft die verbotene Prostitution, die es in Deutschland ja auch gibt. Dies ist dann z.B. der Fall, wenn man in Sperrgebieten arbeitet. Wenn man einmal erwischt wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wenn man allerdings mehrfach dagegen verstösst, kann man strafrechtlich verfolgt werden. Das kann eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten zur Folge haben.
Tatsächlich können Verstösse gegen das neue Gesetz auch zu einem Berufsverbot führen, weshalb man nicht mehr als Sexarbeiterin weiterarbeiten darf. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn man sich der Anmeldepflicht widersetzt oder im Beratungsgespräch eine Zwangslage festgestellt wird. Auffällig sind auch die Pflichtekataloge, die Dona Carmen zusammengestellt hat. Allein für SexarbeiterInnen werden 33 Pflichten aufgeführt, denen sie nachkommen müssen. Ein informativer Anhang mit dem Bussgeldkatalog und einer Übersicht aller 266 Fragen ergänzen dieses Buch.
Es lohnt sich in jedem Fall, einen Blick in dieses Buch zu werfen und sich umfassend zu informieren. Dieses Handbuch bietet eine Handreichung für die am meisten diskutierten Fragen rund um das neue Gesetz.
Wer trotz dieser Pflichten weiter in der Sexindustrie legal arbeiten will und nicht ganz die Branche wechseln möchte, dem sei Table Dance, Webcamen oder Amateur Porn empfohlen, da diese darstellerischen Charakter haben und vom neuen Prostituiertenschutzgesetz nicht betroffen sind.
Hier kannst Du das Buch erwerben:
Erscheinungsdatum: Frankfurt, den 1. März 2017
ISBN 976-3-932246-89-0
Erhältlich bei Doña Carmen e.V. oder DVS Verlag für 12,90 €