Viel ist in den letzten Wochen passiert. Gerade haben wir erst den Hurentag zusammen gefeiert. Nun möchten wir Euch über die aktuelle Entwicklung rund um die Coronakrise und Sexarbeit auf dem laufenden halten und Euch ein kurzes Corona Update geben. Hier die wichtigsten News.
+++ Update Berlin +++
Bitte beachtet, dass nach der aktuellen
SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin weiterhin Einschränkungen für die Erbringung sexueller Dienstleistungen gelten. Erlaubt sind aktuell ausschließlich sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr. Insbesondere erotische Massagen, Fesselspiele und verwandte Sexualpraktiken sind zulässig; gesichtsnahe Praktiken sind nicht erlaubt. Ab dem
1. September 2020 sind auch wieder sexuelle Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr zulässig. Erlaubt sind diese Dienstleistungen unter folgenden Voraussetzungen: Sofern Ihr Dienstleistungen anbietet, seid Ihr verpflichtet, ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und dieses auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Alle Dienstleistungen dürfen nur nach Terminvereinbarung und ausschließlich an einzelne Personen erbracht werden. Verstöße gegen diese Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 EUR geahndet werden.
In der Schweiz und Österreich ist seit Juni bzw. Juli Sexarbeit wieder erlaubt
Die Meldungen kamen letzte Woche rein. Das Sexgewerbe darf in der
Schweiz ab dem 6. Juni und in
Österreich ab dem 1. Juli wieder seine Pforten öffnen.
In Deutschland müssen wir uns noch ein wenig gedulden. Kürzlich wurden auch Hygienekonzepte der Berufs- und Bundesverbände der Sexbranche wie
BESD, BSD und UEGD medial verbreitet, um Druck auf die Politik auszuüben und eine schrittweise Öffnung des Sexgewerbes sicherzustellen.
Hygienekonzepte und Klagewelle
Eine
Klagewelle wurde von zahlreichen Bordellbetreibern in Deutschland in der letzten Zeit losgetreten, um Lockerungen im Sexgewerbe zu erzwingen. Man findet dazu zahlreiche Medienberichte aus den verschiedenen Bundesländern. Man muß jetzt die kommenden Wochen abwarten, ob sich die deutsche Politik für eine Wiedereröffnung des Sexgewerbes entscheidet.
Erotik findet jetzt online statt
Bis dahin bedeutet es, Geduld zu haben und in dieser Übergangszeit z.B. Online Services anzubieten und zu verkaufen, wenn man in der Sexindustrie weiter arbeiten möchte. Also Fotos, Videos, Webinars und Workshops, Webcam Chats, virtuelle Strip Shows, die man mit
Kaufmich Gutscheinen bezahlen kann.
Wenn auch kein käuflicher Sex erlaubt ist, so kann man jetzt etwas Zeit in den Frühjahrsputz der eigenen Online Werbung stecken und sein Profil aufpolieren. Dazu haben wir Euch in den vergangenen Wochen
Tipps und Tricks zum Thema Marketing gezeigt, um das Escort Profil mit Blogs, Events und Anzeigen bei Kaufmich werbewirksam aufzufrischen und Kunden neugierig zu machen.
Corona Notfall Fonds für Sexworker in Not
Erfolgreich konnten in den letzten Wochen Sexarbeitende in einer Notsituation dank Spendengelder aus dem Notfall Fonds des BESD unterstützt werden. Denn Solidarität ist jetzt gefragt.
Knapp 300 Sexworkern konnte so geholfen werden. Auf der Website des BESD sind zahlreiche Fallgeschichten dazu veröffentlicht worden, in welchen prekären Lebenssituationen sich viele Kolleg:innen tatsächlich befinden.
In der Zeit von Quarantäne und Abstand halten ist Solidarität mit Sexarbeitenden notwendiger denn je. Deshalb bitten wir Euch, den
Nothilfe Fonds des BESD weiterhin zu unterstützen. Anläßlich des Hurentages hat die Deutsche Aidshilfe dazu auch eine
Stellungnahme verfaßt.
Du möchtest auch Deine Erfahrungen der letzten Wochen mitteilen? Dann schreibe doch einen Blog, wie Du die Corona Krise überstanden hast oder teile Deine Erfahrung im Kommentarbereich.
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