Aus für Bargeld Paradies Prostitution Das Thema Steuern, so wissen wir spätestens seit Al Capone, kann so mancher Branche das Genick brechen. Deshalb tut man gut daran, sich zu informieren und den Gang zum Finanzamt nicht zu scheuen. Spätestens mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz ist klar geworden, dass man flächendeckend das Gewerbe kontrollieren und besteuern will, da es in der Branche ein „Vollzugsdefizit“ gibt und man das „Bargeld Paradies“ Prostitution in den Griff bekommen will.
Das Thema Steuern ist wichtig, denn eins ist klar: mit der vorgeschriebenen Anmeldung der SexarbeiterInnen landen reale Namen bei den Behörden und so auch beim Finanzamt. Für Betreiber ist es problematisch, wenn selbständige SexarbeiterInnen nach dem Düsseldorfer Verfahren keine Umsatzsteuer abführen oder durch zweideutige Werbung (unsere Damen, unser Team) zu sozialversicherungspflichtigen Angestellten gemacht werden. Es gibt dazu einschlägige Gerichtsurteile, nach denen Betreiber rückwirkend Sozialbeiträge zahlen mussten. Bei nicht wohlwollender Steuerschätzung müssen sich auch kleine Betriebe fürchten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass durch „steuerliche Unzuverlässigkeit“ Betriebe nach dem neuen Gesetz um ihre Genehmigung fürchten müssen.
Auch birgt das neue Gesetz die Verpflichtung, Betriebskonzepte einzureichen, die beim Finanzamt landen: wenn es hier zu Abweichungen von der bisherigen Praxis kommt, kann schon mal schnell ein Anlass für eine Sonderprüfung entstehen.
Die Krux mit der Umsatzsteuer Bei diesem Seminar ging es u.a. um die richtige Kassenbuchführung, denn ab Januar gibt es Aufzeichnungspflichten bzw. die Pflicht zur Einzelaufzeichnung. Auch wurde die Frage diskutiert, wie man vermeiden kann, das Betreiber für die fällige Umsatzsteuer von „Mieterinnen“ oder „Subunternehmerinnen“ in die Pflicht genommen werden. Schliesslich ging es auch um das „Düsseldorfer Modell“ und ob man aus Betreibersicht auf die Pauschalsteuer nicht besser verzichten sollte. Das Thema Umsatzsteuer wurde heiss diskutiert, denn schließlich fällt diese bei verschiedenen Vorgängen an, wie z.B. bei Eintrittsgeldern in Clubs, beim Escortservice über Rechnungen oder bei Häusern mit 50/50 Regelung, wobei hier auch die Frage aufkommt, ob diese Regelung schon als „Wucher“ bezeichnet werden kann, was nach dem neuen Prostituiertenschutzgesetz ja verboten ist. Hier wird die künftige Rechtsprechung handlungsleitend sein, da bestimmte Kernpunkte des neuen Gesetzes teils diffus sind und erst durch Gerichtsurteile Klarheit hergestellt werden kann.
Neumünster ist bei SexarbeiterInnen beliebt Natürlich wurde auch über die Konsequenzen des neuen Gesetzes gestritten: so ist z.B. die Stadt Neumünster für den Anmeldeprozess bei SexarbeiterInnen „beliebt“, da dort das gesamte Anmeldeverfahren inkl. Gesundheitsberatung in nur einer Stunde abgewickelt wird. Problematisch ist auch, dass es in einigen Bundesländern noch keine Ansprechpartner bzw. Behörden gibt, um die Anmeldung ordnungsgemäss durchzuführen. Dies hat zur Folge, dass SexarbeiterInnen ohne Anmeldung nicht in Bordellen und anderen Prostitutionsstätten arbeiten dürfen. Viele wandern ab ins Ausland. Hinzuzufügen sei hier jedoch, dass der „Anmeldeversuch“ von der Ordnungsbehörde dokumentiert und bestätigt werden kann und übergangsweise gültig ist, um weiterhin legal zu arbeiten bis die ordentliche Anmeldung abgeschlossen ist.
Interessant war auch die Vorstellung eines neuen Produkts: viele SexarbeiterInnen in Deutschland verfügen über keine Meldeadresse und keinen festen Wohnsitz in Deutschland, müssen jedoch bei der Anmeldung eine gültige Zustellanschrift hinterlegen. Dafür gibt es nun einen neuen Bezahlservice für Zustellanschriften für SexarbeiterInnen: auf der Plattform www.zustellanschrift.de gibt es mehrsprachige Informationen, um eine Zustellanschrift (auch ohne Konto) zu erlangen. Dieser Service ist auch deshalb für die Betreiber von Interesse, damit amtliche Post für die Damen nicht bei ihnen landet und die Damen entsprechend unabhängig sind. Wichtig sei hier hinzuzufügen, dass eine Zustellanschrift eine Meldeadresse nicht ersetzt.
Zum Schluss sei noch der Hinweis gestattet, dass der Gastgeber des Seminars über folgende Website erreichbar sind und bei Fragen kontaktiert werden kann http://prostitution2017.de