Betreiber von Bordellen, Escortagenturen, Terminwohnungen kamen ins Schwitzen, wenn es um baurechtliche Fragen oder um die Umsatzsteuerproblematik geht. Andreas Ramisch, Experte für Gewerbe- und Ordnungsrecht, berichtete über massive Schwierigkeiten beim Baurecht. Das Baurecht wird bei der Konzessionierung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) nicht geprüft und es kann passieren, dass die Bauaufsichtsbehörde einen Betrieb schliesst, obwohl die Auflagen nach dem neuen ProstSchG erfüllt sind.
Seit dem 1. Juli 2017 ist dieses Gesetz nun in Kraft. Betreiber müssen vielfältige Auflagen erfüllen, um weiter ihr Gewerbe legal auszuüben. SexarbeiterInnen müssen sich als "Prostituierte" bei einer Behörde anmelden und registrieren und mit dem sog. Hurenpass arbeiten. Dieser Anmeldepflicht wird nicht überall nachgekommen und einige Sexdienstleister wandern deshalb ins benachbarte Ausland ab. Dies versuchen auch einige Agentur-Betreiber, um der Konzessionierung zu entgehen. Allerdings gilt deutsches Recht auch für jene ausländische Agenturen, die in Deutschland Escortdamen listen. Also aufgepasst!
Kriterien eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Betreibern und Sexworkern werden von den Behörden mißtrauisch geprüft. Einem reinen Zimmervermieter, der keine Dienstleistungen für Sexworker erbringt, wird auch keine Umsatzsteuer zugerechnet. Anders sieht es aus, wenn Rotlicht Betriebe "ihre Damen" auf ihrer Website bewerben, eine einheitliche Telefonnummer sowie Preislisten angeben. Aber auch ein vorhandener Dienstplan, die Koordination der Zimmerbelegung und beworbene Service Leistungen zählen hierzu.
Wenn Betreiber als Arbeitgeber auftreten und das Arbeitsentgelt veruntreuen oder vorenthalten, winken saftige Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren. Finanzamt, Krankenkasse, Polizei und Zoll dürfen die Branche kontrollieren. Da tut es Not, sich gesetzeskonform zu verhalten, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Howard Chance gab noch einige Anekdoten aus seinem Alltag der Beratungspraxis zum besten. Dazu zählt auch die "innovative" Idee mancher Behörde, Sexworker mit einer digitalen App auszustatten, um sie auf Schritt und Tritt zu kontrollieren und auf die man von außen zugreifen kann. Aus Berlin ist zu hören, dass die Prüfung baurechtlicher Bestimmungen vorerst gestoppt ist, da kein Personal zur Verfügung steht. Was das bedeutet ist klar. Rechtsunsicherheit und ein vorsichtiges Weiterwerkeln.
Fazit: ein ordentliches und informatives Programm und eine gute Organisation der Tagung! Kulinarische Schmankerl rundeten den Tag ab.
Habt Ihr auch eine Meinung zum Prostituiertenschutzgesetz? Wie hart trifft es die Zukunft der Branche? Schreibt uns in den Kommentarbereich.
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