Es ist noch keine 2 Jahre her, dass nach jahrelangen zähen Verhandlungen das sogenannte ProstituiertenSchutzGesetz (ProstSchG) in Deutschland eingeführt wurde. Obwohl es immer noch nicht in allen Bundesländern umgesetzt ist und eine Evaluation erst in drei Jahren vorliegt, werden bereits jetzt die Stimmen laut, die dieses Gesetz als gescheitert bezeichnen.
Auch der Berufsverband lehnt das ProstSchG ab. Die damit verbundenen Probleme haben wir bereits im Vorhinein immer wieder angebracht. Das ProstSchG dient nicht dem Schutz der Sexarbeitenden, im Gegenteil wird ihre Situation sogar verschlimmert.
Prostitutionsgegner*innen lehnen das Gesetz auch ab, jedoch aus anderen Gründen. Ohne jede Faktenbasis erklären sie Deutschland zum Bordell Europas und setzen Sexarbeit pauschal mit Vergewaltigung gleich. Bilder vom Elend Tausender nach Deutschland verschleppter und zur Prostitution gezwungener Migrant*innen werden imaginiert. Als Lösung all dieser Probleme wird die aus Schweden stammende Freierbestrafung präsentiert.
Unter dem Deckmantel der Behauptung, man wolle den Sexarbeitenden nicht schaden, sondern nur den vermeintlich übergriffigen Kunden das Handwerk legen, wird der Kauf sexueller Dienstleistungen unter Strafe gestellt. Sexarbeitende selbst sollen ihre Dienstleistung weiterhin legal anbieten können
Das klingt zunächst nach einer Gesetzgebung, die das Wohl der Sexarbeitenden im Blick hat. Allerdings, wovon sollen wir leben, wenn die Kunden ausbleiben? Was macht der Bäcker, wenn es verboten ist, seine Brötchen zu kaufen? Was der Journalist, wenn niemand mehr seine Zeitung kaufen darf? Die Kolleg*innen aus Schweden haben es treffend formuliert: „Die guten Kunden sind weg und die schlechten geblieben.“
Bei der Freierbestrafung geht es nicht um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Sexarbeit, sondern um die Abschaffung von Prostitution! Stellungnahme des Berufsverbandes gegen das Sexkaufverbot → HIER Fachberatungsstellen, Verbände und Wissenschaftler*innen warnen geschlossen vor einem Sexkaufverbot: Hier geht es zu einer Zusammenfassung, sowie Links zu den vollständigen Stellungnahmen.
2.500,- Bezahlte Mitarbeiterin für administrative Aufgaben
(Verschriftlichung unserer Forderungen, politische Anfragen, Lobbyarbeit)
1.000,- Medienarbeit
(Pressemitteilungen, Medienschulungen für Sexarbeitende, Erstellung Pressematerialien, Einordnung aktueller Debatten und Forschungen)
600,- juristische Beratungen
600,- Umgestaltung der Webseite
(Einbindung der politischen Forderungen, Webseitenwochenende mit verschiedenen Mitgliedern)
400,- Fahrtkosten zu politischen Veranstaltungen
400,- Flyer, Postkarten mit unseren Forderungen
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5.500,- Gesamtsumme
Vielen Dank für deine Hilfe!
Johanna Weber, Politische Sprecherin
Tamara Solidor, Finanzen
BesD e.V.
Kontakt: tamara[at]besd-ev.de 0179 - 416 78 83
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