Seit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) im Juli 2017 sind alle Menschen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen verpflichtet, sich gesundheitlich beraten zu lassen und anschließend zu registrieren. Ohne die Bescheinigung über die Gesundheitsberatung ist eine Anmeldung nicht möglich.
Umsetzung ist Ländersache
Da die Umsetzung des Gesetzes Ländersache ist, gestaltet sie sich sehr unterschiedlich. In den meisten Bundesländern und Kommunen findet die Gesundheitsberatung in den Gesundheitsämtern statt und die anschließende Anmeldung in den Ordnungsämtern. In einigen Bundesländern wurden aber auch ganz neue Behörden geschaffen.
Pflichtberatung vs anonyme Angebote der Gesundheitsämter
Diese Neuerungen haben teilweise große Einflüsse auf die Angebote der Gesundheitsämter, die unter Sexarbeiter*innen vorher vor allem für ihre Angebote von kostenlosen und anonymen Tests auf HIV und sexuell übertragbare Infektionen bekannt waren (Angebote nach §19 IfSG).
Anonyme Umfrage für Escorts
Eine anonyme Umfrage unter Sexarbeiter*innen möchte die Änderungen in der Wahrnehmung dieser Angebote und erste Erfahrungen mit den verpflichtenden Gesundheitsberatungen nach §10 ProstSchG untersuchen, ohne die keine Anmeldung erfolgen kann. Dabei soll erhoben werden,
ob Sexarbeiter*innen die Gesundheitsberatungen annehmen und wie zufrieden sie mit ihnen sind.
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