Natalie Hot, Amateur Erotik Darstellerin und zweifache Preisträgerin des Venus Awards, musste sich in dieser Woche in Bayern vor dem Oberlandesgericht behaupten. Grund: In der Wohngegend wird ihre Tätigkeit innerhalb der eigenen vier Wände nicht gebilligt. Stöhnen, Seufzen, Bettgequietsche - Fast jeder hat seine Nachbarn schon einmal beim (mehr oder weniger) heißen Liebesspiel gehört. Wer selbst ein zufriedenstellendes Sexualleben hat, freut sich für den leistungsstarken Nachbarn, alle anderen verdrehen die Augen und stellen den Fernseher lauter. Natalie Hot wohnt in einem Einfamilienhaus in der  6000 Seelen Gemeinde Ampfing in Bayern, östlich von München. Ihren Nachbarn allerdings war der Lautstärkeregler am Fernsehgerät nicht genug. Anstatt eines freundlichen Empfangs, trumpften die eifrigen Nachbarn mit einer Unterschriftensammlung auf, die die junge Darstellerin und ihren Mann aus dem Haus werfen sollte. Dabei war das Gewerbe mit dem Vermieter des Hauses abgestimmt und genehmigt.

Terror durch die Nachbarn: Belagerung und Fotos

Zusätzlich zu der Unterschriftensammlung wurde das Haus des Paares, in dem sie mit einer weiteren Freundin leben, richtiggehend belagert. Die Nachbarschaft bemühte sich darum, alle Vorgänge und vor allem die Besucher des Hauses fotografisch zu dokumentieren. Eine Nachbarin war derart außer sich, dass sie kurzerhand die Scheibe der Wohnungstür einschlug und 20 Minuten versuchte, weiter in das Haus zu gelangen. In einer Antwort auf diese freundliche Begrüßung, lud das Paar die Nachbarschaft zu einer Swingerparty im Haus ein, zu der auch weitere bekannte Größen der Branche geladen waren. Natürlich wollten sie damit ein wenig provozieren, dabei aber Humor bewahren. Natalie Hot hat gemeinsam mit ihrem Mann mehrmals versucht, auf die Nachbarn zuzugehen, dies sei aber nicht möglich gewesen. Im vergangenen Sommer erfolgte schließlich eine anonyme Anzeige beim Landratsamt, dass das Paar in dem Haus ein nicht genehmigtes Gewerbe betreiben würde. Der dadurch entstandene Medienrummel war enorm.

Erstes Urteil: Das Gewerbe ist in einem Wohngebiet nicht zulässig

Der Landratsamt musste darüber entscheiden, ob die Aufnahmen von erotischen Videos, Fotos und Erotikchats in einem Wohngebiet zulässig sind. Beschluss: Der Bebauungsplan sieht kein Gewerbe vor und die Räumlichkeiten, in denen Natalie Hot lebt, dürfen ausschließlich zur Nutzung von Wohnzwecken genutzt werden. Sollte sie sich nicht daran halten, droht ihr ein Zwangsgeld von 2.000 Euro. Der Änderungsantrag wurde also abgelehnt und das, obwohl man die Tätigkeit der jungen Darstellerin mit Home Office oder Tele Jobs vergleichen könnte.

Ein kräfteraubender Prozess

Gegen dieses Urteil klagt Natalie Hot nun mit der Unterstützung ihres Ehemanns. An diesem Mittwoch ging der Fall vor das Oberlandesgericht in München. Das Urteil: Die Klage wird abgewiesen und eine Berufung ist nicht zulässig. In dem Einfamlienhaus darf Natalie Hot keine weiteren Aufnahmen machen und ihrer Tätigkeit nicht weiter nachkommen. Natalie Hot hat in den vergangenen Wochen viel Zuspruch von Mitstreitern, Kunden und neuen Freunden erhalten, aber der Prozess zerrt an den Kräften und kostet selbstverständlich viel Geld. Ob mit dem Urteil das letzte Wort in dieser Angelegenheit gesprochen ist, bleibt abzuwarten. Wer Natalie Hot gern persönlich begegnen möchte, hat in der kommenden Woche auf der Venus Messe in Berlin dazu die Möglichkeit. Lange Wartezeiten sind dabei vermutlich vorprogrammiert, schließlich bietet Natalie gerade ganz besonders heißen Gesprächsstoff. Auf Kaufmich.com müsst Ihr gar nicht warten um sie kennezulernen. Hier findet Ihr sie jederzeit. Wie steht Ihr zu dieser Angelegenheit? Hattet Ihr auch schon mal Streitereien mit Euren Nachbarn? Wie seid Ihr damit umgegangen? Wir freuen uns auf Eure Antworten in den Kommentaren.

 

Written by Kaufmich Team


6 comments

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Wer sich darüber aufregt das die Nachbarn zu laut Sex haben oder das Bett quietscht und wegen sowas klagt, hat noch nie wirklich asoziale Nachbarn gehabt die rund um die Uhr ihre Musik oder ihren Fernseher immer so laut drehen das es stört. Und zwar nicht nur am Wochenende sondern auch unter der Woche. Das ist wirklich Asozial. (Ich wäre dankbar wenn meine Nachbarn nur durch ein paar Sexgeräusche auffallen würden.) Aber da sieht man auch die Unterschiede. In einer Großstadt wie Berlin würde jeder darüber nur lachen (einschließlich Polizei und Justiz), aber in so einem kleinen Nest in Bayern geht sowas vor Gericht, genau wie in den Witz-Sendungen im Privatfernsehen.

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Man kann schön sehen wo wir hin steuern......DDR 2.0 und zu einer neuen Zeit der Hexenjagt. Nur die Moral der Kirchen ist die richtige.....ja sicher pure heuchelei wie auch das P.. Gesetz. Zurück in die Steinzeit kann man da nur sagen! Leider

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Genau das verstehe ich auch nicht ! Jeder andere Freiberufler darf seinen Job im Home Office ausüben. Wo sind unsere Rechte? Aber die Steuern nehmen Sie schon ! Aber Rechte haben wir keine ! Wo sind bei uns Menschenrechte und Menschenwürde? Nachbarin hat die Tür eingetreten - na da hätte ich dabei sein wollen ! Die wäre mir recht gekommen...

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Es ist immer wieder interessant, daß diese Moralapostel scheinbar Gesetze brechen dürfen, um diesen Feldzug zu veranstalten. Oder gibt es ein Gerichtsurteil gegen die Nachbarn, die hier nun definitiv die Persönlichkeitsrechte von Natalie verletzt haben? Fotos von ihr und ihren Besuchern sind ohne deren Erlaubnis nicht zu machen. Da kann für jedes dieses Bilder eine Anzeige gemacht werden. Aber sie verlassen sich darauf, daß keiner das wagt, damit auch zuzugeben, daß ein Besuch stattgefunden hat. Ja, ich bin in der gleichen Situation, meine Nachbarn haben mich der Prostitution bezichtigt, als ich es noch nicht für Geld gemacht habe. Um genau zu sein: sie haben mich damit erst auf die Idee gebracht. ;) Aber kein Kunde wird meine Wohnung betreten, ich fahre zu ihm oder Treffen im Hotelzimmer. Um weitere ungewollte Fotos zu vermeiden.

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Interessant in letzter Zeit häufen sich Fälle indem Nachbarn Prostituierte und Darstellerinnen rausgeklagt haben. Eine gewisse Prüderie hält also nicht nur seit Anfang 2000 im Fernsehen Einzug sondern auch in der Gesellschaft. Gruselig und besonders verlogen da ja Belästigung anscheinend Tür und Tor geöffnet wurden. Frage weiß jemand ab die übergriffige Nachbarin zumindest wegen Sachbeschädigung verurteilt wurde`?

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Wie bei Teilen des neuen Prostitutionsgesetzes bin ich der Ansicht, dass hier die Moral vor dem Gleichheitssatz oder der Unverletzlichkeit der Wohnung in der Verfassung kommt. Jeder andere Freiberufler darf seinen Beruf daheim ausüben. Dass hier intolerante Menschen und ein moralischer Gesetzgeber mit unterschiedlichem Maß Recht sprechen, es aber mit allen Mitteln vermeiden wollen, dass es so aussieht.

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