Natalie Hot, Amateur Erotik Darstellerin und zweifache Preisträgerin des Venus Awards, musste sich in dieser Woche in Bayern vor dem Oberlandesgericht behaupten. Grund: In der Wohngegend wird ihre Tätigkeit innerhalb der eigenen vier Wände nicht gebilligt.Stöhnen, Seufzen, Bettgequietsche - Fast jeder hat seine Nachbarn schon einmal beim (mehr oder weniger) heißen Liebesspiel gehört. Wer selbst ein zufriedenstellendes Sexualleben hat, freut sich für den leistungsstarken Nachbarn, alle anderen verdrehen die Augen und stellen den Fernseher lauter. Natalie Hot wohnt in einem Einfamilienhaus in der 6000 Seelen Gemeinde Ampfing in Bayern, östlich von München. Ihren Nachbarn allerdings war der Lautstärkeregler am Fernsehgerät nicht genug. Anstatt eines freundlichen Empfangs, trumpften die eifrigen Nachbarn mit einer Unterschriftensammlung auf, die die junge Darstellerin und ihren Mann aus dem Haus werfen sollte. Dabei war das Gewerbe mit dem Vermieter des Hauses abgestimmt und genehmigt.
Terror durch die Nachbarn: Belagerung und Fotos
Zusätzlich zu der Unterschriftensammlung wurde das Haus des Paares, in dem sie mit einer weiteren Freundin leben, richtiggehend belagert. Die Nachbarschaft bemühte sich darum, alle Vorgänge und vor allem die Besucher des Hauses fotografisch zu dokumentieren. Eine Nachbarin war derart außer sich, dass sie kurzerhand die Scheibe der Wohnungstür einschlug und 20 Minuten versuchte, weiter in das Haus zu gelangen. In einer Antwort auf diese freundliche Begrüßung, lud das Paar die Nachbarschaft zu einer Swingerparty im Haus ein, zu der auch weitere bekannte Größen der Branche geladen waren. Natürlich wollten sie damit ein wenig provozieren, dabei aber Humor bewahren. Natalie Hot hat gemeinsam mit ihrem Mann mehrmals versucht, auf die Nachbarn zuzugehen, dies sei aber nicht möglich gewesen. Im vergangenen Sommer erfolgte schließlich eine anonyme Anzeige beim Landratsamt, dass das Paar in dem Haus ein nicht genehmigtes Gewerbe betreiben würde. Der dadurch entstandene Medienrummel war enorm.
Erstes Urteil: Das Gewerbe ist in einem Wohngebiet nicht zulässig
Der Landratsamt musste darüber entscheiden, ob die Aufnahmen von erotischen Videos, Fotos und Erotikchats in einem Wohngebiet zulässig sind. Beschluss: Der Bebauungsplan sieht kein Gewerbe vor und die Räumlichkeiten, in denen Natalie Hot lebt, dürfen ausschließlich zur Nutzung von Wohnzwecken genutzt werden. Sollte sie sich nicht daran halten, droht ihr ein Zwangsgeld von 2.000 Euro. Der Änderungsantrag wurde also abgelehnt und das, obwohl man die Tätigkeit der jungen Darstellerin mit Home Office oder Tele Jobs vergleichen könnte.
Ein kräfteraubender Prozess
Gegen dieses Urteil klagt Natalie Hot nun mit der Unterstützung ihres Ehemanns. An diesem Mittwoch ging der Fall vor das Oberlandesgericht in München. Das Urteil: Die Klage wird abgewiesen und eine Berufung ist nicht zulässig. In dem Einfamlienhaus darf Natalie Hot keine weiteren Aufnahmen machen und ihrer Tätigkeit nicht weiter nachkommen. Natalie Hot hat in den vergangenen Wochen viel Zuspruch von Mitstreitern, Kunden und neuen Freunden erhalten, aber der Prozess zerrt an den Kräften und kostet selbstverständlich viel Geld. Ob mit dem Urteil das letzte Wort in dieser Angelegenheit gesprochen ist, bleibt abzuwarten. Wer Natalie Hot gern persönlich begegnen möchte, hat in der kommenden Woche auf der Venus Messe in Berlin dazu die Möglichkeit. Lange Wartezeiten sind dabei vermutlich vorprogrammiert, schließlich bietet Natalie gerade ganz besonders heißen Gesprächsstoff. Auf Kaufmich.com müsst Ihr gar nicht warten um sie kennezulernen. Hier findet Ihr sie jederzeit.Wie steht Ihr zu dieser Angelegenheit? Hattet Ihr auch schon mal Streitereien mit Euren Nachbarn? Wie seid Ihr damit umgegangen? Wir freuen uns auf Eure Antworten in den Kommentaren.