Es gibt in den Niederlanden keine Zwangsuntersuchungen. Sexworker, Kunden und die allgemeine Öffentlichkeit sind dazu aufgefordert, kostenlose Angebote lokaler Kliniken für sexuelle Gesundheit in Anspruch zu nehmen. Unversicherte Migranten in der Sexarbeit haben Zugang zu kostenlosen Gesundheitschecks.
Sexarbeiterinnen müssen sich bei lokalen Behörden oder der Polizei nicht registrieren, sie unterstehen wie andere Bürger auch aber der allgemeinen Steuerpflicht.
Selbständige Sexarbeiterinnen können steuerlich Miete und Anschaffungen zum Zwecke der Sexarbeit geltend machen.
Legal dürfen nur Bürger aus EU-Ländern in den Niederlanden arbeiten, die älter als 18 Jahre sind. Es hat sich jedoch eine zwei-gliedrige Struktur in der Sexindustrie gebildet mit Nicht-EU-Sexarbeiterinnen, die nicht von den allgemeinen Vorteilen profitieren können. Arbeitsvisa, wie bei anderen Berufen, werden für die Prostitution
nicht ausgestellt.
Seit dem Jahr 2000 müssen alle Prostituierten auch ihren Ausweis bei sich tragen.
Diese Mitnahmepflicht gilt nicht für andere Bürger. Wenn Sexarbeiterinnen z.B. ein Fenster mieten wollen, müssen sie sich ausweisen, um ihren EU-Status zu legitimieren. Mittlerweile wurde die Ausweispflicht für jeden Bürger ausgeweitet, der in den Niederlanden lebt und älter als 14 Jahre alt ist.
Die Menschenhandelsdebatte hat sich auch auf Hollands Strassenstrich merklich ausgewirkt. Als eine der wenigen Zonen, wo Nicht-EU-Sexworker toleriert wurden, wurden die meisten Zonen zwischenzeitlich geschlossen.
Escort Agenturen stehen unter Beobachtung und unter Verdacht, da sie Arbeitsmöglichkeiten für Nicht-EU-Bürger geschaffen haben. Es gab Undercover-Razzien, um Betriebe zu finden, die Nicht-EU Escorts angeheuert hatten.
Alle Sexbetriebe, ob Fenster, Clubs, Bordelle etc. müssen eine Genehmigung besitzen; jede Stadt in den Niederlanden ist unabhängig verantwortlich für die Erteilung von Genehmigungen und der Überprüfung der Betriebe hinsichtlich Gesundheit, Hygiene und Sicherheit, Steuer und andere Regulierungen. Zwischen den Kommunen gibt es kaum Absprachen und die Kontrollen von Stadt zu Stadt sind sehr unterschiedlich.
Die Steuerbehörden bestehen darauf, dass es sich in Clubs und Bordellen um Angestellten-Verhältnisse von Sexarbeitern handelt, während jene, die im Fenster, von zuhause oder als Independent Escort arbeiten, als Selbständige anerkannt werden.
Geschäftsinhaber achten sehr darauf, ihre eigenen Interessen zu schützen, während es für Sexarbeiter einen Informationsmangel über die steuerliche Seite gibt.
Dies zusammen mit europaweiten Ängsten vor Migration stellt die Niederlande bzgl. Sexarbeiter-Rechte weiter vor große Herausforderungen.
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