SexarbeiterInnen ist es nicht gestattet, in der Nähe von Schulen, Spielplätzen, Pflegeheimen, ihre Dienste anzubieten, sowohl zu arbeiten als auch zu kommunizieren.
Ebenfalls verboten ist die explizite Werbung für sexuelle Dienstleistungen.
Durch all diese Massnahmen soll die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen eingeschränkt werden und Personen davon abgehalten werden, den Job der Sexarbeit auszuüben. Es wird davon ausgegangen, dass die Entkriminalisierung von Sexarbeit nur zu einem Anstieg von Menschenhandel führt. Zumindest sind kanadische Politiker davon überzeugt.
Bordelle und bordellähnliche Betriebe sind übrigens ebenfalls verboten. Genauso wie es verboten ist, mit SexarbeiterInnen zu leben oder regelmässig in ihrer Gesellschaft zu sein (Ausnahmen gelten für Familienmitglieder, Vermieter u.a.)
Das oben erwähnte Werbeverbot bedeutet auch, dass ein Durchsuchungsbeschluss erlassen werden kann, Privat- und Geschäftsräume zu durchsuchen und Eigentum wie Computer oder Mobiltelefone zu beschlagnahmen, wenn darauf Werbeanzeigen für sexuelle Dienstleistungen sowie Kontaktanbahnungsgespräche zu finden sind. Eine Seite wie Kaufmich sucht man dort vergeblich.
Die Polizei kann ebenfalls private Kommunikation - Telefon, Email-Verkehr - überwachen und strafrechtlich verfolgen, wenn hier Gespräche zum Zweck der Verkaufs sexueller Dienstleistungen besprochen werden. Ziel ist es, Kunden zu verfolgen und zu verhaften.
Aber auch Strip-Clubs, Massage-Studios und Escort-Agenturen stehen im Fokus des Gesetzes. So wurden sie in der kanadischen Provinz Saskatchewan bereits verboten.
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