Die Rechtsprechung zielt darauf, Ausbeutung zu verhindern, die Menschenrechte von Sexarbeiterinnen zu schützen und den Arbeitsschutz, ihre Gesundheit und Sicherheit zu fördern.
Auch dort gilt das Jugendschutzalter von 18 Jahren; darunter ist Prostitution verboten.
Es gibt viele Vorteile, die in anderen Berufen selbstverständlich sind. Dazu gehören mögliche Arbeitsverträge, der Erhalt regelmässiger Einkünfte und die Möglichkeit Schutz bei der Polizei zu erhalten, im Falle man sucht Hilfe. Sexarbeiterinnen werden dazu ermutigt, Kunden bei der Polizei anzuzeigen im Falle von sexueller Nötigung und Gewalt; auch die Androhung von Gewalt reicht schon.
In der Vergangenheit gab es leider auch einige Morde an Sexarbeiterinnen, aber durch die Zusammenarbeit von Sexarbeiterinnen mit der Polizei konnten diese Fälle gelöst werden.
Die Mehrheit aller Sexworker sind Frauen, es gibt jedoch auch Männer und Transgender Personen in der Sexarbeit. Wie überall auf der Welt.
Leider fehlen Zahlen zu SexarbeiterInnen, die in Neuseeland aktiv sind; auch über die Situation von Migrantinnen in der Sexarbeit ist kaum bis wenig bekannt. Ein ausführliches Interview mit Lynzi Armstrong über die Situation in Neuseeland ist hier im Magazin zu finden.
Länderberichte weltweit - eine Übersicht
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