Wien, Österreichs Hauptstadt, hat 1,7 Millionen Einwohner und geschätzte 4.500 SexarbeiterInnen, von denen etwa 2.300 offiziell registriert sind. Über 80% sind Migrantinnen und stammen vor allem aus Rumänien, Bulgarien und Ungarn.
SexarbeiterInnen gelten als selbständig Erwerbstätige. 1991 wurde in Österreich das Wiener Prostitutionsgesetz novelliert. Seitdem dürfen SexarbeiterInnen der Prostitution in Wien legal nachgehen, sofern sie volljährig sind, bei der Landespolizeidirektion in Wien gemeldet sind sowie sich einer medizinischen Pflichtuntersuchung unterworfen haben. Hier wird der Sexarbeiterin der sog. Deckel ausgestellt, eine grüne Kontrollkarte des Gesundheitsamts, den sie bei Kontrollen vorlegen muss. Wer die Karte nicht vorzeigen kann, muss mit Bußgeldern bis zu 800€ rechnen und im Fall der Wiederholung mit 1600€.
Seit 2012 besteht in Österreich ähnlich wie in Deutschland die Möglichkeit, dass Prostituierte ihren Lohn einklagen können. Auch wurde die Sittenwidrigkeit abgeschafft. Seit 2011 ist der Strassenstrich in Wohngebieten verboten. So hat er sich in Wien an den Stadtrand in ausgewiesene Erlaubniszonen verlagert. Etwa 100 SexarbeiterInnen arbeiten am Strassenstrich, die überwiegende Mehrheit arbeitet in Massagestudios, Bordellen, Laufhäusern, über Escort Agenturen und in Kontaktbars. Wohnungsprostitution ist offiziell verboten.
In den einzelnen Bundesländern Österreichs regeln Landesgesetze darüber hinaus weitere Beschränkungen. So existiert eine Registrierungspflicht für Bordelle, in denen Sexarbeit legal ausgeübt werden darf. Am strengsten ist es im Vorarlberg geregelt, wo kein einziges Bordell genehmigt wurde, aber tatsächlich viele illegale Bordelle ihr Geschäft betreiben.
In Wien existiert ausserdem eine Genehmigungspflicht für Bordelle, weshalb viele Lokale schliessen mussten. Dies führt dazu, dass viele Frauen zunehmend der verbotenen Prostitution in der Wohnung oder als Escort nachgehen. Auch existieren regionale Werbeverbote wie z.B. in der Steiermark.
Mitglieder des Vereins Sexworker Forum fordern u.a., dass endlich die erniedrigenden Pflichtuntersuchungen abgeschafft werden, die eine Verletzung der Menschenrechte darstellen. Neben der Abschaffung der Untersuchungspflicht setzen sie sich auch für das Beenden der Registrierungspflicht ein.
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