INFORMATIONEN ZUM THEMA STEUERN
Alle Anbietenden im Erotik-Gewerbe machen im Laufe der Zeit ihre ganz persönlichen Erfahrungen, ob im Umgang mit Behörden, mit Kund*innen oder Kolleg*innen. Eine Ausbildung wie in anderen Berufen gibt es nicht; zumeist lernt man erst durch Ausprobieren "on the Job" und durch Erfahrungsaustausch mit Kolleg*innen.
Wichtig ist, dass man im Joballtag klar kommt und gesund bleibt. In der Sexarbeit ist der Körper das Kapital und deshalb sollte man gut auf sich achten: ausreichender Schlaf, frische Luft, gesunde Ernährung ist wichtig, wie in anderen herausfordernden Jobs auch.
Leider ist die bezahlte Lust auch mit gewissen Risiken behaftet und man tut gut daran, sich darüber zu informieren, insbesondere neu Eingestiegene. Daher haben wir einmal Hinweise zu den Themen Sicherheit, Gesundheit sowie Recht und Steuern zusammengestellt, die uns sinnvoll erscheinen; natürlich mit weiterführenden Links und Adressen.
Unser Guide erfüllt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist auf der Grundlage von Erfahrungen aktiver und ehemaliger selbstständiger Sexarbeitenden aus allen Bereichen des Erotik-Gewerbes erarbeitet worden und sicherlich ausbaufähig. Entsprechenden Input von Euch werden wir gerne hier einarbeiten.
Bitte beachtet: dieser Guide beinhaltet keine Rechtsauskünfte, zu denen wir nicht befugt sind. Der Leitfaden beinhaltet Informationen, die in der Escort-Praxis gesammelt wurden und ersetzen keine professionelle Rechtsauskunft oder ärztlich-medizinischen Rat. Seid informiert, achtet auf Euch und genießt unbeschwerte Stunden mit lieben Kund*innen!
Euer Kaufmich-Team
INHALTSVERZEICHNIS
STEUER | KONTROLLEN | STEUERERKLÄRUNG | PAUSCHALSTEUER |
SOZIAL- UND TRANSFERLEISTUNGEN | MIGRANT*INNEN | SONDERVERORDNUNGEN |
RAZZIEN UND KONTROLLBESUCHE
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STEUER
Kenne Deine Rechte. Informationen zu Recht und Steuern.
Einkünfte aus der Sexarbeit sind steuerpflichtig. Das heißt, Du musst als selbstständig arbeitende*r Escort, Hobbyhure oder wie Du Deine Arbeit im Erotik-Gewerbe bezeichnest, Deine Tätigkeit in jedem Fall beim Finanzamt anmelden und Deine Einkünfte versteuern. Sonst begehst Du Steuerbetrug und machst Dich strafbar.
Lasse Dich von einem Steuerberater beraten. Fachberatungsstellen für Sexarbeiter*innen kennen und vermitteln meist die Adressen von geeigneten Steuerberatern in Deiner Region. Erkundige Dich alternativ bei Kolleg*innen in Deiner Gegend. Mit ein bisschen Übung kannst Du selbst ein Kassenbuch führen und eine Steuererklärung anfertigen... ist nicht so kompliziert wie man denkt.
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KONTROLLEN
Sei gewappnet. Mache Dich schlau, was an Deinem Arbeitsort verboten und erlaubt ist.
Kontrollbesuche und Razzien in Bordellen, Terminwohnungen, Hotels, Privatwohnungen und auf dem Straßenstrich sind leider an der Tagesordnung, obwohl das Gewerbe legalisiert ist. Die Ermittler*innen werden durch Werbeanzeigen, ob im Internet oder in der Zeitung, auf Deine Dienste aufmerksam.
Solltest Du Dein Gewerbe nicht angemeldet haben, droht eine rückwirkende Steuerschätzung von einem Jahr und länger. Dies lässt sich teils durch Anzeige-Laufzeiten in Print- und Online-Medien rekonstruieren. Werbung bedeutet immer den Vorsatz, eine auf Dauer angelegte Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen und wird auch so behandelt, egal ob Du nur ein paar Kund*innen in der Woche hast oder mehrere an einem Tag.
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STEUERERKLÄRUNG
Sexarbeit als Selbstständigkeit mit allem Drum und Dran: Steuern zahlen und Steuererklärung.
Solltest Du nicht von staatlichen Leistungen abhängig sein, musst Du Dich wie jede*r andere Selbstständige um Deine Krankenversicherung und Altersvorsorge selber kümmern. Wenn Du in diesem Job gerade Fuß fasst und nicht weißt, wie hoch Deine Umsätze sind, bietet es sich an, sich im ersten Jahr als Kleinunternehmer*in beim Finanzamt anzumelden und entsprechend der Umsätze anzupassen.
In diesem Gewerbe greift für Alleinselbständige in der Regel die Einkommenssteuer, die Umsatzsteuer erst ab 17.500€ Umsatz. Gewerbesteuer müssen alle zahlen, die mehr als 24.500€ Gewinn machen. Dies gilt auch für Betreiber. Kontaktiere Deine nächstliegende Beratungsstelle für Sexarbeiter*innen, um Unterstützung zu erhalten. (siehe Adressen unter der Rubrik Beratungsstellen).
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PAUSCHALSTEUER
Das "Düsseldorfer Modell" ist oft nicht das Ende vom Lied.
Pauschalsteuer entbindet nicht von einer Steuererklärung. Das sog. "Düsseldorfer Modell" wurde als Option eingeführt, eine Sondersteuer, auf die viele Escorts im Sexbiz oftmals zurückgreifen, wenn sie für eine Agentur, im Club oder im Bordell anonym und nur mit Künstlernamen arbeiten wollen.
Der Betreiber führt je Arbeitstag von Deinen selbstständig erwirtschafteten Einkünften eine Summe X ab. Diese Sonder- bzw. Pauschalsteuer ist von Stadt zu Stadt und in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Allerdings befreit sie nicht von der Einkommenssteuererklärung, wie viele Escorts nach wie vor nicht wissen, sondern ist eine Steuervorauszahlung, die bei der regulären Steuererklärung berücksichtigt wird.
Über die bezahlten Pauschalbeiträge solltest Du Quittungen sammeln, um bei einer Prüfung nachweisen zu können, dass Du die Beiträge über den Betreiber abgeführt hast. Letztlich gibt es keine Rechtsgrundlage, die Betreiber juristisch bevollmächtigt, Steuern von selbständigen Sexarbeiter*innen einzubehalten, und dann auch noch für Arbeitstage, an denen kein Umsatz erzielt wird. Dennoch ist dies Praxis.
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SOZIAL- UND TRANSFERLEISTUNGEN
Du verdienst "Taschengeld" durch Sexarbeit? Und bekommst Leistungen vom Staat??
Bekommst Du Arbeitslosengeld I oder II, musst Du die Einkünfte aus der Sexarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angeben und mitteilen, dass Du einer selbständigen Tätigkeit nachgehst. Dein Verdienst wird dann bis auf kleine Freibeträge auf die staatlichen Leistungen angerechnet.
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MIGRANT*INNEN
Kenne Deine Rechte als Migrant*in.
Wenn Du aus einem anderen EU-Land kommst und in Deutschland als selbstständige*r Sexarbeiter*in arbeiten willst, musst Du Deinen Wohnsitz bei einer Meldestelle anmelden, Deine Tätigkeit ebenfalls dem Finanzamt melden, Dich krankenversichern. Wenn Du aus einem Nicht-EU-Land kommst, prüft die Ausländerbehörde Deinen Aufenthaltsstatus und ob Du in Deutschland arbeiten darfst. Als Tourist*in darfst Du grundsätzlich nicht erwerbstätig sein.
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SONDERVERORDNUNGEN
Skandal im Sperrbezirk? Wie Du das vermeidest.
In den meisten Städten legen Sperrgebietsverordnungen fest, wo und wann Sexarbeit verboten bzw. erlaubt ist. Das Ordnungs- oder Gewerbeamt oder die Polizei kontrollieren die Einhaltung. Wer sich nicht daran hält, kann mit Geldbuße bestraft werden. Erkundige Dich, wie es in Deiner Stadt aussieht oder dort, wo Du arbeiten möchtest.
Einen guten Überblick gibt der Sexwork Atlas Deutschland. Vorsichtshalber solltest Du Dich über aktuelle Verordnungen, die sich schnell ändern können, immer informieren. Anlaufstelle ist auch hier am besten eine Beratungsstelle für Sexarbeiter*innen.
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RAZZIEN UND KONTROLLBESUCHE
Wie viel musst Du sagen, was musst Du vorzeigen?
Bei einer Polizeikontrolle musst Du Deinen Personalausweis oder Pass und gegebenenfalls auch die Arbeitserlaubnis vorlegen. Bei einer Razzia bist Du nur verpflichtet, Angaben zu Deiner Person (Name, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Adresse) zu machen.
Bei Migrant*innen wird noch der ausländerrechtliche Status kontrolliert (Deinen Pass hast Du idealerweise als Kopie bei Dir). Du hast das Recht auf einen Dolmetscher.
Unterschreibe nichts unverstanden.
Du musst keine Aussage machen.
Alle Aussagen zur Sache oder Geld besser nur in Anwesenheit eines Anwalts machen.
Lasse Dir bei Problemen Name oder Dienstnummer geben, damit Du auch die Person der jeweiligen Kontrollbehörde zuordnen kannst.
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Weitere Themen, die für Deine Tätigkeit als Escort interessant sind:
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