In knapp 2 Monaten tritt das neue Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Anlass genug, noch einmal darauf hinzuweisen, dass ab dem 1. Juli 2017 deutschlandweit ein Werbeverbot für ungeschützte Sexpraktiken wie AO und FO, Sex mit Schwangeren sowie gewerblicher Gangbang und Flatrate Sex gilt. Schon lange verfolgt Kaufmich eine Safer Sex Politik und verbietet die Werbung für AO, AO Gangbang sowie Sex mit Schwangeren. Dieses Verbot wird nun auch auf Oralsex ausgeweitet. Daher sollte schon früh mit den Profilanpassungen begonnen werden, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt. Hinweise auf ungeschützten Sex dürfen dann nicht im Profil stehen oder anderweitig in Blogs, Erfahrungsberichten und Anzeigen beworben werden. Die Bezeichnungen für ungeschützten Sex sind vielfältig; egal in welcher Form es beworben wird, ob als Kürzel wie FO, AO oder Französisch ohne, pur, optimal, Natur ... jegliche Hinweise darauf sind ab dem 1. Juli verboten.

 

Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes werden aller Wahrscheinlichkeit nach auch die Behörden ein Auge auf die Werbeportale werfen und bei Verstössen ermitteln. Escorts, die sich nicht an die neuen Gesetze halten, laufen Gefahr, dass gegen sie Bußgelder verhängt werden. Wer dies vermeiden möchte, sollte sich frühzeitig informieren und seine Werbung anpassen.

 

Was das Gangbang Verbot betrifft: hier sind gewerbliche Prostitutionsveranstaltungen gemeint, die frühzeitig vom Veranstalter bei einer noch näher zu bezeichnenden Behörde angemeldet werden müssen. Dies betrifft Clubs und Veranstalter, die gewerbliche Partygirls zum Pauschalpreis feil bieten. Wenn eine Anbieterin höchstpersönlich zu einer Sexparty einlädt und dabei allein selbständig handelt, dürfte sie dieses Verbot nicht betreffen.

 

Alle anderen Veranstalter von Gangbang und Pauschalsex, die Preise und Service von Sexarbeiterinnen festlegen, werden keine amtliche Genehmigung erhalten, da sie keine Weisungen erteilen dürfen. Selbst wenn die beteiligten Sexarbeiterinnen vorab ihr Einverständnis zum Gangbang erklärt haben, ist dies verboten. Entsprechende Werbung für diese Events ist daher auf Kaufmich nicht mehr zulässig. Über die weiteren Inhalte des Gesetzes haben wir bereits informiert. Wie die Anmeldepflicht sowie die Gesundheitsberatung im einzelnen vor Ort erfolgen soll, liegen noch keine eindeutigen Informationen vor. Offenbar wird dies je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich gehandhabt und man tut gut daran, sich frühzeitig über die Zuständigkeiten der einzelnen Kommunen bei einer örtlichen Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen zu informieren.

 

Wir bleiben weiter an dem Thema dran und werden Euch über Neuerungen informieren. Euer Kaufmich Team

 

 

 

Weiterführende Artikel zum Thema Prostituiertenschutzgesetz

 

Written by Kaufmich Team


11 comments

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Hallo Teresa, wir von Kaufmich sind nur der Anbieter einer Plattform und legen selbstverständlich den Escorts immer nah, sich über alle Regeln und Gesetze zu informieren. Jedoch sind wir keine Kontrolleure, die für das Finanzamt arbeiten: wir sind also keine ausführende Hand des Staates und verweisen darauf, dass für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften alle Mitglieder selbst verantwortlich sind. Auf unserer Plattform weisen wir an vielen geeigneten Stellen darauf hin, wie die rechtliche aktuelle Lage aussieht und dass selbstbestimmtes und legales Arbeiten zu unserem Verständnis des Gewerbes zählen. viele Grüsse dein Kaufmich Team

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Wie sieht es denn mit der “Durchführung” des Gesetzes beim Kaufmich-Team aus, um nun die Echtheit zu prüfen müsste/könnte der Hurenpass ja vorgelegt werden bzw. ist die Alias-Bescheinigung ausreichend und somit eine Überprüfung der Handynummer unnötig machen. Schliesslich tragt auch Ihr als grosses Werbeportal Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität der hier inserierenden Damen, so wäre es doch sinnig von allen Registrationen die Aliasbescheinigung als Scann anzufordern mit einer Frist und wenn diese nicht eingehalten wird, den Account der Dame zu sperren und die ganzen Schwarzarbeiterinnen sind somit schon mal ausgemustert……..Das wäre doch nur Richtig, so wäre den Herren hier auch klar, wohin er gehen kann, wo sich ein Kontakt lohnt und wo alles korrekt läuft.

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Diejenigen die dieses Gesetz gemacht haben wollen nicht die Zangsprostitution verhindern, sondern einfach nur normale Prostituierte und Kunden bestrafen. Die Frage ist ob Kunden oder Prostituierte sich hier gegenseitig Gesetzesbruch vorwerfen, wenn es mal Streit um Preis oder Anspruch gibt.

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Hallo, ich lese immer, dass kein FO oder FT mehr angeboten wird. Das ist m.E. auch richtig. Aber was ist mit dem Hautkontaktlosen Anspritzen, auch in den Mund? Wie ist das geregelt? Wahrscheinlich nicht...

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Gesundheitsschutz, Schutz vor Zuhälterei etc...alles wirklich gut und wichtig! Aber die Art und Weise der Umsetzung is leider mal wieder typisch deutsch. Meldepflicht... Ich fürchte, dass die Chance über km echte Hobby-Escorts zu treffen damit erheblich sinkt. Kann mir irgendwie nicht vorstellen dass sich viele Mädels, die hauptberuflich nen "normalen" Arbeitgeber haben oder vielleicht noch Studieren, sich auf nem Amt mit Foto und Namen registrieren lassen. Wird zur Folge haben dass man hier (aber überall anders auch) hauptsächlich Wander- und Vollzeitescorts" finden wird...und km fand ich gerade auch wegen der Hobby-Mädels so geil! :-) Vermutlich verlagert sich dann vieles zu lovoo / tinder - was auch nicht gerade optimal wäre. Keine community, keine Erfahrungsberichte etc.. Hoffe echt ich täusche mich und alles wird halb so wild.

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Nach § 28 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist der Betreiber eines Prostituiertengewerbes verpflichtet, jeden Tag (§ 28 III ProstSchG) aufzuzeichnen, welche Prostituierte (Vor- und Zuname oder Alias) ihre Dienstleistung den Kunden anbietet und welche Zahlungen von der Prostituierten an dem jeweiligen Tag an den Betreiber erfolgen. Es ist also quasi ein tägliches „Kassenbuch“ zu führen, erhaltene Beträge sind mit den Personaldaten der Prostituierten zu verbinden, die Beträge sind zu quittieren. Kontrollen, ob diese Verpflichtung täglich und vollständig eingehalten wird, sind den Behörden zu jeder Zeit möglich. Es dürfte sinnvoll sein, solche Aufzeichnungen von Beginn an per EDV sauber und nachvollziehbar zu führen, ggf. in Absprache mit einem Steuerberater, damit dieser sogleich diese Daten als Grundlage für die Buchhaltung hernehmen kann. Die Art und Weise der Aufzeichnung sollte bereits im Betriebskonzept dargelegt werden, das man wiederum ausschließlich mit einem auf diesem Gebiet versierten Rechtsanwalt erstellen und einreichen sollte. https://rawsiebers.wordpress.com/2017/06/20/aufzeichnungspflichten-nach-§-28-prostituiertenschutzgesetz-prostschg/

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Schon wieder ein sexfeindliches Gesetz gegen die Escortbranche und vor allem auch menschenfeindlich, was sich am Ende negativ auf beide, die Escorts und die Kunden, auswirken wird. Blasen mit Kondom werden nur weniger Männer machen wollen, vor allem weil man dabei weniger sexuelle Erregung empfindet. Und wie soll dann eine Gesichts- oder Körperbesamung gehen wenn das Kondom drauf sein muss?? Handelt es sich hierbei um ein Gesetz, dass die Bewerbung von FO den Escorts verbieten soll oder geht es um den kompletten Verbot dieser Sexpraktik?? Denn dann kann man ja gleich noch Gesichts- und Körperbesamung mit verbieten, weil da mit Kondom eh nichts gehen wird. Was sollen diese Gesetze eigentlich und welchen Zweck sollen sie erfüllen? Die da oben in der Politik und ihre Machthaber machen doch sowieso was sie wollen und erlassen unterdrückende Gesetze gegen die Normalbürger während die Eliten sich selbst alles erlauben. Bald wird es ein Gesetz geben, dass einem vorschreiben soll ob man im Stehen oder Sitzen pinkeln darf. Am besten man verbietet den käuflichen Sex komplett und lässt die Escortbranche zugrunde gehen. Vermutlich ist es auch das, was die da oben damit bezwecken wollen. Wir wissen, dass es da draussen sex- und pornofeindliche, hartgesottene, verhasste Feministinnen a la Alice Schwartzer gibt mit zu viel Einfluss und Macht in der Politik, die alles verbieten wollen was mit der Escort- und Pornobranche zu tun hat. Das läuft ja schon seit Jahren. Irgendwann soll der Escort komplett verboten werden. Würde mich nicht wundern. Oder es wird alles so mit Regelungen, Gesetzen und Bestimmungen zugemauert, dass der Sex, also das worum es eigentlich beim Escort geht, kein Spass mehr für Männer UND Frauen machen wird. Na dann gute Nacht.

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Ich find´s übrigens sehr gut, dass Kauf mich uns" auf dem Laufenden" dazu hält. (Jetzt muss ich km mal loben) Auch die ganzen Knigge, Gesundheitstipps usw., gute Sache!

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Das Girlfriendsex für explizit ohne Kondom steht wäre mir neu. Denn meiner Erfahrung nach hat GF6 nichts mit den noch legal beworbenen Französisch natur, pur mit Aufnahme etc... zu tun. Bis jetzt könnte jede Dame selber entscheiden was Sie anbietet und was nicht und ob es ihr Wert wahr. Seltsam....

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Bitte auch darauf hinweisen das die gebräuchlichen Abkürzungen, die es ja jetzt schon gibt wie GF6 etc. auch bekannt sind...

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Das wird alles sehr spannend, da wohl jede Swingerparty mit erhöhten Herrenanteil als illegaler Gangbang verdächtigt wird. Ich bin gespannt wie sehr das Gesetz auswirken wird.

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