Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes werden aller Wahrscheinlichkeit nach auch die Behörden ein Auge auf die Werbeportale werfen und bei Verstössen ermitteln. Escorts, die sich nicht an die neuen Gesetze halten, laufen Gefahr, dass gegen sie Bußgelder verhängt werden. Wer dies vermeiden möchte, sollte sich frühzeitig informieren und seine Werbung anpassen.
Was das Gangbang Verbot betrifft: hier sind gewerbliche Prostitutionsveranstaltungen gemeint, die frühzeitig vom Veranstalter bei einer noch näher zu bezeichnenden Behörde angemeldet werden müssen. Dies betrifft Clubs und Veranstalter, die gewerbliche Partygirls zum Pauschalpreis feil bieten. Wenn eine Anbieterin höchstpersönlich zu einer Sexparty einlädt und dabei allein selbständig handelt, dürfte sie dieses Verbot nicht betreffen.
Alle anderen Veranstalter von Gangbang und Pauschalsex, die Preise und Service von Sexarbeiterinnen festlegen, werden keine amtliche Genehmigung erhalten, da sie keine Weisungen erteilen dürfen. Selbst wenn die beteiligten Sexarbeiterinnen vorab ihr Einverständnis zum Gangbang erklärt haben, ist dies verboten. Entsprechende Werbung für diese Events ist daher auf Kaufmich nicht mehr zulässig. Über die weiteren Inhalte des Gesetzes haben wir bereits informiert. Wie die Anmeldepflicht sowie die Gesundheitsberatung im einzelnen vor Ort erfolgen soll, liegen noch keine eindeutigen Informationen vor. Offenbar wird dies je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich gehandhabt und man tut gut daran, sich frühzeitig über die Zuständigkeiten der einzelnen Kommunen bei einer örtlichen Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen zu informieren.
Wir bleiben weiter an dem Thema dran und werden Euch über Neuerungen informieren. Euer Kaufmich Team
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