Bestehen blieb die Strassenprostitution und die Wohnungsprostitution. Toleriert wird die Wohnungsprostitution, wenn nicht mehr als eine Person dort arbeitet. Auch darf für solche Zwecke keine Wohnung von Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Es gibt zahlreiche Restriktionen, die Sexarbeiterinnen das Leben schwer macht. Man macht sich strafbar, wenn man Frauen in der Prostitution hilft (das Gesetz spricht hier nur von Frauen in der Sexarbeit), ihnen ein Gebäude oder Haus vermietet. Auch wird die Anwesenheit von Sexarbeiterinnen in Bars, Clubs und anderen öffentlichen Orten nicht toleriert, ebenso ist es verboten, sie als Prostituierte zu beschäftigen.
Das Gesetz bestraft Ausbeutung, direkte Anwerbung von Kunden und Prostitution von Jugendlichen.
Städte haben die Möglichkeit, ihre eigenen Verordnungen im Umgang mit Prostitution aufzustellen. So kommt es beispielsweise zu Strassenstrich-Verboten, aber auch zu Verboten des Tragens anstössiger Kleidung und das Bestrafen von Verhalten, das gegen den öffentlichen Anstand verstößt. Gegen Sexarbeiterinnen und ihren Kunden wurden so schon Bußgelder von bis zu 500€ verhängt.
Das Gesetz zur öffentlichen Sicherheit erlaubt es, Personen aus einer Stadt auszuweisen, wenn sie nicht Bewohner dort sind.
Das Einwanderungsgesetz bestraft die Anwesenheit von Einwanderern ohne gültige Papiere. Migrantinnen in der Sexarbeit wird es unmöglich gemacht, eine Arbeitserlaubnis zum Zwecke der Prostitution zu erhalten. Einwanderer ohne Papiere oder jene ohne Arbeitserlaubnis werden kriminalisiert. Ihnen drohen bis zu 18 Monate Gefängnisstrafe. Es gibt derzeit viele Sexarbeiterinnen aus Afrika und Osteuropa, die der illegalen Prostitution am Strassenstrich nachgehen.
Soweit die Lage der Sexarbeit in Italien. Sollte ich mehr Informationen in Erfahrung bringen, werde ich diesen Artikel ergänzen.
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