Bis 1962 gab es staatliche Bordelle und die Sexworker mussten sich einer Registrierungspflicht und einer gesundheitlichen Pflichtuntersuchung unterwerfen. 1963 wurde Prostitution ganz verboten.
Erst 1983 wurden Strafen für Sexarbeiter aus dem Strafrecht entfernt. Freiwillige Prostitution ist keine Straftat mehr - Sexworker können nicht mehr für den Verkauf sexueller Dienstleistungen inhaftiert werden. Auch die Registrierungspflicht und die verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen wurden nicht wieder eingeführt.
Allerdings wird Sexarbeit als Beruf auch nicht anerkannt. Daraus folgt, dass es unmöglich ist, Arbeitsverträge einzugehen, oder die Einkünfte steuerlich zu deklarieren bzw. die Sozialversicherung für diese Tätigkeit zu erlangen.
Das Fehlen eines rechtlichen Regelwerks, das Sexarbeit reguliert, führt dazu, dass Sexarbeiter extrem verletzlich sind.
Das Strafrecht enthält einen sog. Kuppelei-Paragrafen. Demnach ist es verboten, dass dritte Personen die Ausübung der Prostitution begünstigen, für Profitabsichten fördern und Vorteile aus Situationen der Verzweiflung oder wirtschaftlicher Notwendigkeit schlagen. Dies führt dazu, dass jedwede Form organisierter Prostitution, z.B. Bordelle verboten sind.
Die Mehrheit, nämlich 80% der Sexworker in Portugal sind Migranten. Die meisten stammen aus Brasilien, viele aus Rumänien, Afrika, Kolumbien, Venezuela und der Ukraine. Mehr als 50% haben keine gültige Aufenthaltserlaubnis und daher auch keinen Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen.
Üblicherweise wird „Indoor“ gearbeitet, also in Apartments, Bars und Clubs. In der Hauptstadt Lissabon arbeiten ca. 6500 Sexworker. Es herrscht eine hohe Fluktuation. Die meisten Sexworker reisen von Stadt zu Stadt und von einem Land ins nächste; sie wechseln etwa alle 14 Tage die Apartments.
Länderberichte weltweit - eine Übersicht
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