Eingeladen hatte die Landesvertretung Hamburg in Berlin zu einem Fachtag, der den sperrigen Titel trug „Sexarbeit und Menschenhandel im Spannungsverhältnis zwischen Regulation und Abolitionismus - im Spiegel des ProstSchG und Nordischem Modell“ - das Sexkaufverbot.  Wir stellen Euch die Ergebnisse im einzelnen vor.

 

Sexkaufverbot auf dem Vormarsch
Abolitionsmus bedeutet in diesem Zusammenhang nicht die Abschaffung der Sklaverei, sondern hier die Forderung von Prostitutionsgegnern nach Prostitutionsverboten. Das Nordische bzw. Schwedische Modell bedeutet nichts anderes als ein Sexkaufverbot und Freierbestrafung.  Leider muß man solche Forderungen ernst nehmen, da das Sexkaufverbot mittlerweile in 8 Staaten Einzug gehalten hat und auch in Deutschland einige SPD und CDU Abgeordneten das Thema nach vorne bringen. Dazu gab es kürzlich eine Protestkundgebung von Sexdienstleister*innen und Unterstützer*innen vor dem deutschen Bundestag.

 

Sexkaufverbot in 8 Staaten
Das Sexkaufverbot gilt mittlerweile in folgenden 8 Ländern: Schweden, Norwegen, Frankreich, Republik Irland, Nordirland, Island, Kanada und Israel. Für Prostitutionskunden ist in vielen Ländern längst der Kontakt mit Zwangsprostituierten strafbar. Auch in Deutschland nach der Novellierung der Strafrechtsreform 2016. In Wien oder Hamburg gibt es ebenfalls Verordnungen für die Straßensexarbeit, die die Kontaktaufnahme von Kunden mit Sexarbeiter*innen strafbar machen.

 

Beim Fachtag am 7. November gab es so einige Referenten mit interessanten Perspektiven. Konsens war, Menschenhandel und Ausbeutung entschieden entgegen zu treten und die Stigmatisierung von Sexarbeitenden zu bekämpfen. Ihre Selbstbestimmung und Arbeitsbedingungen zu verbessern bzw. zu stärken. 
Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes
Frau Dr. Muth vom Familienministerium wies darauf hin, daß die bundesweite Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) eine große Herausforderung ist. Aber die Zahlen der Anmeldungen von Sexarbeitenden sowie die Genehmigungen von Prostitutionsbetrieben steigen stetig. Bislang gibt es vom statistischen Bundesamt dazu keine Zahlen. Das ProstSchG wird ab 2022 evaluiert und dann bei Fehlentwicklungen nachgesteuert. Dr. Muth machte klar, daß ein Sexkaufverbot nichts an den Bedingungen ändern würde, die Sexarbeitende verwundbar machen. 
Das Sexkaufverbot in Schweden
Die erste Referentin an diesem Tag war Frau Dr. Susanne Dodillet von der Universität Göteborg/Schweden, die den ideengeschichtlichen Hintergrund des Sexkaufverbotes in Schweden beleuchtete. Sie und ihre Kollegin Petra Östergren sind Randfiguren im schwedischen Wissenschaftsbetrieb, da sie das Sexkaufverbot in Schweden seit 1999 als repressives Gesetz einschätzen. Ziel der schwedischen Prostitutionspolitik ist es, Sexarbeit unmöglich zu machen und alle Sexarbeitenden zum sofortigen Ausstieg aus der Prostitution zu bewegen. Freiern winken bei Kontaktaufnahme mit Prostituierten Bußgelder bis zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten.  Das Bild in der europäischen Öffentlichkeit vom sexliberalen Schweden stammt noch aus Filmen aus den 50er Jahren, die mit der jetzigen Lebenswirklichkeit nichts zu tun haben. Das schwedische Volk soll durch das Sexkaufverbot erzogen werden, damit nur „gesunder, natürlicher und guter Sex in Liebe“ vollzogen wird. Prostitution gilt als unsittlich und unchristlich und wird als Beruf nicht gutgeheißen.

 

Sexkaufverbot: denn Prostitution ist nicht mit einer feministischen Gesellschaft vereinbar
Aus der Sicht Schwedens ist Prostitution nicht vereinbar mit einer gleichberechtigten feministischen Gesellschaft. Und das ist das schwedische Leitbild. In Schweden sind alle Parteien für ein Sexkaufverbot. Aus ihrer Sicht wird Prostitution mit einer Vergewaltigung gleichgestellt. Jene Sexarbeitenden, die noch in Schweden aktiv sind, haben aus dieser Sicht noch nicht verstanden, daß sie alle Opfer sind und ausgebeutet werden. Man muß sie auf den richtigen Weg bringen und der heißt „Ausstieg“.

 

Tatsächlich gibt es keine seriösen Zahlen, die belegen, daß der Menschenhandel seit Einführung des Sexkaufverbots in Schweden zurück gegangen ist. Auch die Prostitution ist nicht verschwunden. Sie hat sich von der Straße ins Internet und in Wohnungen verlagert, Bordelle sind verboten. Die Zahlen verurteilter Freier haben sich auch gewandelt. Waren es 2010 noch 1251, so waren es 2017 222. Die Zahlen verurteilter Menschenhändler halten sich in Grenzen: waren es 2003 2 Personen, so sind es 2017 noch 4 Personen. Die Mehrheit der schwedischen Gesellschaft steht hinter dem Sexkaufverbot.

 

Effekte des Sexkaufverbots für die Sexarbeitenden sind die extreme Stigmatisierung, ihre Abhängigkeit von Dritten, ihr Mißtrauen gegenüber öffentlichen Einrichtungen. Es gibt keine akzeptierenden Beratungsstellen, sondern nur Ausstiegshilfen für Prostituierte und Freier. Für die Sexarbeitenden gibt es eine unklare Rechtslage: Sexworker werden mal als Opfer, mal als Täter nach dem Kuppeleigesetz betrachtet und auch der gegenseitigen Zuhälterei bezichtigt, wenn sie zusammen arbeiten. Ihre Verletzlichkeit gegenüber Freiern nimmt zu. Auch werden sexarbeitenden Müttern die Kinder weggenommen. Dies wird mit "Hilfe beim Ausstieg" begründet.

 

Für die Freier gibt es ebenfalls Auswirkungen. Ihre Strafbarkeit führt zu Aussageverweigerung, wenn sie als Zeugen bei Menschenhandel und Zuhälterei geladen sind. Sie werden Opfer von Erpressung und Diebstählen und sind natürlich stigmatisiert. 
Das Sexkaufverbot in europäischer Perspektive
Als nächstes berichtete Christine Nagl von TAMPEP über die Situation der Sexarbeit in einigen europäischen Ländern wie Österreich, Irland, Norwegen, Schweden und Frankreich.  99% der Kontaktanbahnung findet mittlerweile über das Internet statt. Der Straßenstrich hat sich halbiert. In Ländern mit Sexkaufverbot hat die Kriminalisierung von Kunden dazu geführt, daß die Zahl gefährlicher und schwieriger Kunden zugenommen hat.

 

Angriffe, missbrauchsartige Anrufe und bedrohendes Verhalten, Gewalt und die Nachfragen nach ungeschütztem Sex haben sich potenziert, die HIV Rate ist gestiegen. Abschiebungen von Migrant*innen stehen auf der Tagesordnung.  Die Arbeitsbedingungen für Sexarbeiter*innen in Frankreich und Norwegen haben sich verschlechtert, Gewalt ist auch dort gestiegen. Die Einnahmen sind gesunken und die Aggressionen von Kunden haben sich erhöht. Sexarbeitende sind bei der Kundenvermittlung zunehmend auf Zuhälter angewiesen.

 

In Israel wurden Werbeportale und Foren geschlossen, auch Escort Agenturen zu Zuhältern erklärt. Die Polizei macht regelmäßig Jagd auf Sexarbeitende, die in Apartments arbeiten.  Die Freierbestrafung am Straßenstrich in Österreich hat dazu geführt, daß Opfer von Menschenhandel kaum identifiziert werden. Denn Kunden haben Angst, Kontakt zu Beratungsstellen aufzunehmen. In die Polizei besteht ebenfalls kein Vertrauen, was dazu führt, daß der Kontakt zu Opfern von Menschenhandel verloren geht.

 

Sexarbeitende werden zurück nach Osteuropa abgeschoben, auch Opfer von Menschenhandel. In der Abschiebehaft gibt es zahlreiche Selbstmorde. Das Heimatland erhält über Migrantinnen Informationen über ihren Status als Sexarbeiter*in. Das kann zu Bußgeldern im Heimatland führen. In China und Venezuela, landen Sexarbeitende nach ihrer Rückführung in ihre Heimatländer in Umerziehungslagern.

 

Menschenhandel im Hell- und Dunkelfeld von Prostitution
Sara Blücher von KOK (Koordinierungskreis gegen Menschenhandel) stellte die neuesten Zahlen des Bundeskriminalamts vor. Kürzlich ist das Bundeslagebild Menschenhandel 2018 erschienen. Die Zahlen im Bericht, wonach die Opferzahlen um 25% seit 2017 gesunken und die Verfahrenszahlen um 14% gestiegen sind, spiegelt sich nicht in den Erfahrungen der Beratungsstellen.

 

Allerdings gibt es von den Beratungsstellen bislang keine veröffentlichten Zahlen. Die Polizei spricht bei den bekannten Zahlen vom sog. Hellfeld; eine Dunkelfeld Studie liegt bislang ebenfalls nicht vor. Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sind an erster Stelle deutsche Frauen mit 18%, gefolgt von bulgarischen, rumänischen und nigerianischen Opfern. Die deutschen Opfer von Menschenhandel, meist jünger als 21 Jahre, gelangen sehr häufig durch die Loverboy Methode in die Fänge der Menschenhändler.

 

Es gibt auch Zahlen über die Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung nach Arbeitssettings: 63 Opfer stammen aus der Straßenprostitution, 87 aus dem Escort/H/H Bereich,  150 aus der Wohnungsprostitution und 165 wurden in Bordellen identifiziert. Das zeigt, daß viele Arbeitsbereiche in der Prostitution betroffen sind.

 

Die Expertin entwickelte auch Szenarios, wie sich ein Sexkaufverbot in Deutschland auswirken würde. Die Ausbeutung würde in kaum sichtbare und schwer zugängliche Bereiche verdrängt. Die Prostitutionsausübung wäre mit höheren Risiken verbunden, die Nachfrage nach Prostitution würde durch ein Sexkaufverbot nicht adressiert.

 

Sexkaufverbot und Menschenhandel
Für Betroffene von Menschenhandel würde ein Sexkaufverbot bedeuten, daß durch die Illegalität ein erhöhter Druck für sie entstünde, sich die Risiken durch Menschenhändler und Freier verstärken würden. Drogenkonsum, Schulden und psychische Gewalt nähmen zu und es bestünde noch weniger Vertrauen in die Polizei und in Beratungsstellen. Meldungen von Freiern würden komplett wegfallen, aus Angst, sich strafbar zu machen.  Für die Beratungslandschaft würde es bedeuten, daß Beratungsstellen wegfallen würden, es weniger aufsuchende Arbeit und Ausstiegshilfe gäbe und generell der Zugang zu Sexarbeitenden erschwert wäre. 
Sexarbeit in Deutschland und die Arbeit des Berufsverbandes BesD
Als nächstes referierte die Sexarbeiterin Undine de Riviere vom Bundesverband Sexarbeit BesD über Sexarbeit in Deutschland. Sie hat kürzlich das Buch „Mein Hurenmanifest“ veröffentlicht, dass wir in unserem Magazin auch noch vorstellen wollen.  Sie berichtete über die Aktivitäten des BesD, die Besetzung des Vorstandes aus sämtlichen Arbeitsbereichen, die Vernetzung und die Hurenkongresse in diesem und letztem Jahr. Etwa 10% aller BesD Mitglieder sind gleichzeitig Betreiber UND aktive bzw. ehemalige Sexarbeitende.

 

Sie wies darauf hin, daß es über Prostitution keine verläßlichen Zahlen gibt und diese zwischen 50.000 und 400.000 Sexarbeitenden in Deutschland schwanken. Ein Grund ist auch die hohe Fluktuation. Die meisten Sexworker bezeichnen sich selbst nicht als Sexarbeit*erinnen oder als professionell. Die Szene ist sehr vielfältig, was Service, Zielgruppen, Kundenfrequenz und Arbeitszeiten betrifft.  Genauso unterschiedlich sind auch die Arbeitsorte: Straßenstrich, Wohnungen, Hotels, Haus- und Hotelbesuche, Laufhäuser und Bordelle, Kontaktbars und Pornokinos, Massage Studios und Saunaclubs. 
Das ProstSchG und seine Auswirkungen
Auch Zahlen zur Umsetzung des ProstSchG gab es von Undine: sie schätzt den Anteil registrierter Sexarbeiter*innen auf 25-30% und die Zahl konzessionierter, also genehmigter Prostitutionsbetriebe auf 30-50%. Leider sind mit der Umsetzung des Gesetzes auch viele Befürchtungen eingetreten, nämlich Schließungen und der Wegfall guter Arbeitsplätze.

 

Es herrscht eine große Unsicherheit bei den Betreibern. Von Verstößen gegen den Datenschutz, Zwangsoutings, und der Einschränkung in der Wahlfreiheit des Arbeitsplatzes wird seitens Sexarbeitender berichtet. Von Zusatzkosten der Registrierung und zusätzlichen Übernachtungskosten (weil man an betrieblichen Arbeitsplätzen nicht mehr schlafen darf).

 

Ein wichtiges Thema ist auch die Zunahme an Illegalisierung, die Angst vor Behörden und die geringe Bereitschaft, Übergriffe anzuzeigen. Sexarbeitende arbeiten nun mehr isoliert und sind für Beratungsangebote kaum erreichbar. 
Forderungen des BesD
Der Berufsverband fordert deshalb die Abschaffung des ProstSchG, da es ein repressives Gesetz sei. Außerdem die vollständige Entkriminalisierung von Sexarbeit, die Abschaffung von Sonderbesteuerung und Sperrbezirken, die Eingliederung von Betrieben ins Gewerberecht. Sexarbeit soll als "Freier Beruf" im Gewerbe- Steuer- und Baurecht anerkannt sein, eine Anmeldepflicht für Betriebe ist ausreichend.

 

Es müssen Richtlinien und Maßnahmen zum Arbeitsschutz sowie bessere Arbeitsbedingungen in Absprache mit den Sexarbeit-Selbstvertretungen entstehen. Außerdem ein sicheres Umfeld für die Straßensexarbeit, eine freiwillige, anonyme und kostenlose Gesundheitsberatung bundesweit eingeführt und akzeptierende Beratungsstellen ausgebaut werden.

 

Des Weiteren sollen Sexarbeitende in das Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen und eine soziale Absicherung ähnlich der KSK (Künstlersozialkasse) möglich sein, Selbsthilfe Strukturen gefördert.

 

Dieses Maßnahmenpaket sei notwenig, um so die Stigmatisierung zu bekämpfen und der Prävention von Gewalt zu dienen. Es bedarf Maßnahmen, um Vertrauen in die Behörden aufzubauen sowie Aufklärung von Sexarbeitenden über ihre Rechte. Gleichzeitig ist es sinnvoll, die Armut und das Wohlstandsgefälle in und zwischen den Ländern zu bekämpfen und die Selbstbestimmungsrechte zu stärken. So kann langfristig echte Hilfe für Sexarbeitende sowie für Betroffene von Menschenhandel aussehen.  Der Berufsverband braucht deshalb auch Eure Unterstützung! Liebe Sexworker, werdet Mitglied im BesD und genießt Vorteile und Services, um Euch zu professionalisieren und auszutauschen. Auch Spenden von Unterstützern werden gern gesehen. Unterstützt die Arbeit des BesD, auch ohne Euch zu outen und Gesicht zu zeigen. Je mehr Unterstützer, desto stärker werden die Lobbyhuren, um Einfluß auszuüben!

 

ProstSchG und die Umsetzung in Hamburg
Zum Schluß berichtete Fabio Casagrande über die Umsetzung des ProstSchG in Hamburg. In Hamburg wird die Zahl von Sexarbeitenden auf 5.200-6.000 geschätzt. Davon sind bislang etwa 1.600 registriert. Beim Anmeldeverfahren wurde bislang in 9 Fällen eine Notlage aufgedeckt und entsprechend interveniert. Was dem Schutzgedanken und eigentlichen Zweck des ProstSchG entspricht.

 

133 Prostitutionsbetriebe erhielten eine Erlaubnis. Außerdem bietet Hamburg Betreibergespräche, um das komplizierte Erlaubnisverfahren zu verstehen. Denn es gibt auch Anwälte, die Betreiber ausbeuten. Im Gegensatz zu Schleswig-Holstein erhebt Hamburg für das Anmeldeverfahren keine Gebühren.

 

Der Tag schloß mit einer Diskussion über künftige Strategien gegen das Sexkaufverbot, alternativ zu Horrorstories und „Betroffenheitspornografie“ von Prostitutionsgegnern. Alles in allem ein interessanter und vor allem lehrreicher Tag.  Noch Fragen? Dann heraus damit im Kommentarteil. Escorts und Kunden, auch Betreiber sollten einfach politisch auf dem laufenden bleiben. Und wir von Kaufmich.com versuchen, Euch mit aktuellen Informationen zu versorgen.  

 

 

 

Written by Susi


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Wichtig zu beachten in Hinblick auf die Pläne, das nordische Modell einzuführen, ist eines: Alle Länder, in denen das Modell eingeführt wurde, hatten bis zu diesem Zeitpunkt eine klare Gesetzgebung gegen die Prostitutionsausübung. Üblicherweise umfasste die vorherige Rechtslage ein Verbot von Bordellen, und die Gleichstellung von Betreibern illegal doch existierender Indoor-Prostitutionsstätten, und von Vermittlern mit Zuhältern. Meist kam eine Kriminalisierung der Prostituierten selbst hinzu, nicht nur ihrer Arbeitsumstände. Da ist Schweden keine Ausnahme; bis in die 70ger Jahre wurde inhaftiert, sterilisiert und lobotomiert (!). Irland hat eine ganz üble Geschichte mit von Nonnen betriebenen Arbeitslagern, in die "lose Mädchen" (uneheliche Schwangere ebenso) ohne festgelegte Haftzeit eingewiesen wurden. Es sind noch nicht alle Massengräber aus dieser Zeit erfasst, die forensische Klärung dauert an. In Frankreich galt ein Kommunikationsverbot für Straßenprostituierte, dass unter Sarkozy noch mal verschärft wurde - nicht nur das Ansprechen möglicher Kunden, sondern schon der Aufenthalt an öffentlichen Orten war danach strafbar. Die Situation in Deutschland ist dahingegen grundlegend anders, hier kann nicht einfach ein Verbot durch das andere abgelöst werden. Die nicht ausbeuterische Vermietung an Prostituierte wurde schon 1927 als Ausnahmeformel in den bis 1970ca. gültigen Kuppeleiparagrafen eingefügt, mit dem unehelicher Sex insgesamt kriminalisiert wurde. Die Einführung des "Nordischen Modells" würde bedeuten, die deutsche Gesetzgebung in die Vor-Nazizeit zurückzudrehen - und ich glaube weder, dass das jemand will, noch das es machbar wäre!

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