10 Jahre Prostitutionsgesetz. Am 1. Januar 2002 trat das Prostitutionsgesetz in Kraft und legalisierte Sex gegen Geld. Nachfolgend ein Überblick und eine Zwischenbilanz.
Es ist ein Bundesgesetz, das ursprünglich die Absicht verfolgte, durch die Anerkennung als Dienstleistung die Sittenwidrigkeit abzuschaffen, mehr Rechtssicherheit zu bieten, die soziale Stellung und Absicherung von Sexarbeiter*innen zu verbessern. Die Situation vor Einführung des Gesetzes sah so aus, dass Einkünfte aus der Prostitution schon steuerpflichtig waren, das Gewerbe aber gleichzeitig kriminalisiert und als sittenwidrig eingestuft wurde.
Das Prostitutionsgesetz wurde ursprünglich von der ehemaligen Sexdienstleisterin und Bordellbetreiberin Felicitas Schirow in Berlin auf den Weg gebracht, indem sie mit juristischen Mitteln die Klärung zur Frage der Sittenwidrigkeit erzwang. Als eine vorläufige und positive Zwischenbilanz sollte erwähnt werden, dass es das fortschrittlichste Gesetz im europäischen Vergleich ist und es fundamentale Rechte für Sexdienstleister*innen gebracht hat. Es hat ihr Selbstverständnis und ihre Autonomie gestärkt und ermöglicht es ihnen auch, den Verdienst notfalls gerichtlich einzuklagen.
Es schuf gesetzliche Klarheit, Prostitution von Menschenhandel und Ausbeutung abzugrenzen. Auch der Zuhälterparagraph ist weggefallen. Für Gewaltdelikte kommen sämtliche Gewaltparagraphen des Strafgesetzbuches zur Anwendung. Das Prostitutionsgesetz wollte die Rolle von Zuhälterei und Abhängigkeitsverhältnissen schwächen und dazu beitragen, die Ausbeutung von Sexarbeiter*innen zu verhindern.
Leider ist die Realität dennoch unzureichend und es mangelt an vielen Stellen an der Umsetzung dieses fortschrittlichen Bundesgesetzes: Die Sittenwidrigkeit ist im Gesetzestext selbst nicht abgeschafft, mehrere Textstellen verkünden davon und Prostitution wird nicht mit anderen Dienstleistungen gleichgestellt, was die volle Integration in das Wirtschaftsleben erschwert.
Selbstverständlich ist es kein Job wie jeder andere, sondern eine höchst persönliche Dienstleistung. In der Praxis auf Länder- und kommunaler Ebene werden Gewerbezulassungen von vielen Ämtern mit der Begründung als "sozial unwertige Tätigkeit" verweigert und treibt viele Anbieter*innen in illegale Arbeitsverhältnisse und unsichere Bedingungen. In jedem Bundesland, von Stadt zu Stadt, stellt sich die Situation bzgl. Sperrbezirksverordnungen, regionaler Sondergesetze und Besteuerung anders dar und schränkt die selbständige Ausübung der Tätigkeit ein. Das Angebot, in Bordellen und Clubs sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen und diese einzugehen, wird in der Regel kaum angenommen, da die meisten Sexarbeiter*innen die Alleinselbständigkeit bevorzugen.
Weiterhin gelten in Deutschland Werbeverbote für Prostitution, die dem Wegfall der Sittenwidrigkeit entgegenstehen und die freie Berufsausübung der Erotik-Unternehmer*innen behindern.
Für eine vollständige Integration in das Erwerbsleben müssten sämtliche einschränkenden Sonderregelungen wegfallen, um das bundeseinheitliche Prostitutionsgesetz sinnvoll zur Anwendung zu bringen. Dies schafft Rechtssicherheit und würde die Rahmenbedingungen der selbständigen Sexarbeiter*innen eindeutig verbessern und zur Entstigmatisierung beitragen. Stigma und Diskriminierung wirken sich nur nachteilig auf die Gesundheit und das soziale Umfeld von Sexarbeiter*innen aus.
Jede*r Anbieter*in ist gut beraten, sich vor Beginn und Einstieg in diese besondere Tätigkeit genauestens zu informieren. Dazu gibt es in jedem Bundesland und allen Großstädten Beratungsstellen, in denen man anonym Hilfe erfragen kann. Auch gibt es Unterstützung bei Steuerfragen oder die Vermittlung von Steuerberatern oder Anwälten.
Denn das Finanzamt macht keinen Unterschied zwischen sog. professioneller Prostitution und Gelegenheitsprostitution; natürlich sind die Einkünfte auch von Hobbyhuren steuerpflichtig. Andernfalls kann bei einer Kontrolle eine rückwirkende Steuerzahlung angeordnet werden, wofür meist eine Einkommensschätzung von mindestens einem Jahr angesetzt wird.
Wer sich zu rechtlichen und sonstigen Fragen rund um das Gewerbe anonym erkundigen möchte, ohne eine Beratungsstelle zu kontaktieren, findet wissenswerte Informationen im Sexworker-Forum für und von Sexarbeiter*innen, beispielsweise zum Thema Steuern. Die Mühe, sich dort anonym zu registrieren und einzulesen, lohnt sich, der Austausch und die Vernetzung mit Gleichgesinnten sowieso, wie auch im Kaufmich-Forum.
An dieser Stelle sei auf die Pressemitteilungen und Stellungnahmen des BUFAS hinzuweisen, ein Zusammenschluss aus Beratungsstellen, der sich für die Rechte und soziale Gleichstellung von Escorts engagiert.
Desweiteren ein Hinweis auf die Arbeit des Frankfurter Vereins Doña Carmen, der auch regelmäßig eine Zeitung "La Muchacha" veröffentlicht, die man dort einzeln bestellen oder abonnieren kann.
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