Seit dem 1. Juli 2017 gilt in Deutschland das neue Prostituiertenschutzgesetz. Da dieses Gesetz auf Länderebene umgesetzt wird, haben wir einmal in den verschiedenen Bundesländern recherchiert und bei den Kaufmich Escorts nachgefragt: inwieweit ist das Gesetz bereits vor Ort umgesetzt und wo können sich Sexarbeiterinnen anmelden? Schließlich riskieren sie hohe Geldstrafen bis zu 1000€, wenn sie ohne Anmeldebescheinigung arbeiten.
Escorts, die vor dem 1. Juli bereits in der Prostitution tätig waren, müssen sich bis zum 31.12.17 anmelden und ihre Anmeldebestätigung während der Arbeit bei sich tragen; Escorts, die erst nach dem 1. Juli in der Sexarbeit angefangen haben, müssen sich sofort anmelden. Für die Gesundheitsberatung sind im Regelfall die Gesundheitsämter zuständig, für die Anmeldung meist die Ordnungsämter.
Das Ergebnis fällt gemischt aus: es gibt Bundesländer, die mit der Umsetzung hinterherhinken, andere haben mit Inkrafttreten des Gesetzes relativ zeitnah begonnen.
In Niedersachsen ist die Zuständigkeit für die Anmeldung und Gesundheitsberatung im Kreis Göttingen und der Region Hannover geklärt.
In Hamburg wurden die Anlaufstellen seit Mitte Oktober für die gesundheitliche Beratung und die Anmeldung eingerichtet.
In Schleswig-Holstein ist für die Anmeldung und Gesundheitsberatung zentral Neumünster zuständig.
Ein Blick auf Bremen zeigt, dass man sich hier noch in der Übergangsphase befindet. Hier kann man seine Tätigkeit, ähnlich wie in Berlin, zwar vorläufig anzeigen, was aber nicht die Anmeldung ersetzt.
In NRW können sich Sexarbeiterinnen seit dem 1. Juli anmelden. Hier ist das jeweilige Ordnungsamt zuständig, in dessen Kreis man hauptsächlich der Sexarbeit nachgeht. Für die verpflichtende Gesundheitsberatung sind die Gesundheitsämter im Regelfall zuständig.
Aus Dortmund, Neuss und der Stadt Krefeld erfuhren wir, dass die Anmeldung problemlos klappt.
In Düsseldorf sind die Beratungstermine in diesem Jahr allesamt vergeben und man bekommt erst einen Termin für das neue Jahr.
Im Saarland wird das neue Gesetz erst seit dem 24.10.2017 umgesetzt, wobei eine Anmeldegebühr von 50€ für die Escorts fällig ist.
Hessen: Die Landkreise und Städte tun sich mit der Umsetzung bislang schwer und keiner fühlt sich zuständig. Es herrscht eine große Unsicherheit und die Escorts wissen im Rhein-Main Gebiet nicht, wo sie sich anmelden können. Beratungen und Anmeldungen sollen erst ab dem Frühjahr 2018 möglich sein.
In Bayern kann man sich seit dem 1. Juli 2017 anmelden. Für Anmeldung und Gesundheitsberatung sind Gebühren fällig.
In Rheinland-Pfalz tritt die Umsetzungsverordnung erst Ende 2017 in Kraft: In Rheinland-Pfalz werden alle Gesundheitsämter der kreisfreien Städte und alle Gesundheitsämter der Landkreise die medizinische Beratung anbieten. Die Beratung wird voraussichtlich eine Gebühr von 40 - 60 Euro kosten, die Dolmetscher, wenn benötigt, müssen auch selbst bezahlt werden.
In Koblenz sind die Zuständigkeiten bereits klar: die Anmeldung wird beim Ordnungsamt durchgeführt, wobei eine Gebühr von 30 Euro zu erwarten ist. Für die medizinische Beratung ist das Gesundheitsamt Koblenz zuständig.
Seit dem 1. November wird das Gesetz nun auch in Baden-Württemberg umgesetzt. Hier werden keine Gebühren erhoben. So der letzter Kenntnisstand. Unklar ist bislang, ob Baden-Württemberg die Anmeldebescheinigungen aus anderen Bundesländern akzeptiert.
In Sachsen-Anhalt ist noch keine Durchführungsverordnung erlassen; laut Landesgesetzgebung ist dafür ein eigenes Gesetz notwendig. Wann dies erlassen wird, ist noch unklar, genauso an wen sich die Sexworker wenden sollen.
Auch in Thüringen sind die Ausführung des Gesetzes sowie die Zuständigkeiten für die Beratungs- und Anmeldepflicht bislang unzureichend geregelt.
In Sachsen ist geplant, dass die Umsetzung zum 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Im Augenblick wissen die Escorts noch nicht, wo sich sich anmelden und gesundheitlich beraten lassen sollen.
Auch in Berlin ist die Lage konfus: zur Zeit kann man den "Anmelde-Versuch" bei jedem Ordnungsamt dokumentieren lassen: die Vorlage dient als Zwischenlösung, bis die Anmeldestellen eingerichtet worden sind.
Aus Brandenburg erfährt man, dass das Gewerbeamt und die Gesundheitsämter der Kommunen bzw. Landkreise zuständig sein werden. In der Landeshauptstadt Potsdam ist das dortige Gewerbeamt zuständig.
Nur aus Mecklenburg-Vorpommern ist zu erfahren, dass sich seit dem 4. Oktober Sexworker anmelden und einen Termin für die Gesundheitsberatung erhalten können.
Somit ist klar, dass viele Escorts sich in manchen Bundesländern gar nicht anmelden können, selbst wenn sie wollten. Damit bewegen sich viele am Rande der Legalität. Alternativ weicht man für die Anmeldung auf ein anderes Bundesland aus. Allgemein wird die Registrierungspflicht aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Szene sehr kritisch gesehen und viele überlegen auch schon, ins Ausland abzuwandern.
Wir sind gespannt auf die weitere Entwicklung und halten Euch auf dem Laufenden! Wenn Ihr weitere nennenswerte Informationen aus den Bundesländern habt, dann teilt sie uns bitte im Kommentarbereich mit.
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