Eine am 2. Juni gestartete Kampagne kritisiert das neue Prostituiertenschutzgesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt, und wendet sich gegen die Einschränkung von Grundrechten von Escorts.

 

"Sexarbeit ist Arbeit. Respekt!"

Am 2. Juni, dem internationalen Hurentag, wurde in Berlin die Kampagne „Sexarbeit ist Arbeit. Respekt!“ im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Ort der Veranstaltung war der Nachbarschaftstreffpunkt Huzur, unweit vom Straßenstrich rund um die Kurfürstenstraße. Es ist eine Kampagne, die das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) kritisiert und sich für die Menschenrechte von Escorts stark macht.

Wer sich für sexuelle Selbstbestimmung engagiert, kann mit dem neuen Gesetz nicht zufrieden sein. Dies wurde bei der Pressekonferenz klar, zu der ein breites Bündnis aus Sexarbeiterinnen, Sozialarbeiterinnen, Feministinnen und Unterstützerinnen geladen hatte, zu denen auch der BesD (Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen), Move e.V (Verein für Bildung und Kommunikation in der Sexarbeit) und Bufas e.V. (Bündnis der Fachberatungsstellen für SexarbeiterInnen) zählen.

 

Ziele der Kampagne

Stephanie Klee, Sexarbeiterin und Sprecherin der Kampagne, kündigte an, dass in den nächsten Jahren Protestaktionen in verschiedenen Städten geplant seien, außerdem eine Aktionskonferenz, eine Wanderausstellung sowie ein Filmfestival.

Auf der Kampagnen eigenen Website kann man sich über die Ziele der Kampagne informieren: dazu zählt auch, die Umsetzung des ProstSchG auf kommunaler und Länderebene zu beeinflussen, weitere Gesetzesverschärfungen zu verhindern und langfristig die Gleichstellung von Sexarbeit mit anderen Erwerbstätigkeiten zu erreichen. Das Gesetz soll wieder abgeschafft werden sowie alle kriminalisierenden und diskriminierenden Sondergesetze, die es ja auch gibt.

 

Das Gesetz bedeutet Kontrolle, keinen Schutz

Das Gesetz umfasst Kontrollmaßnahmen in der gesamten Sexindustrie, worunter Sexarbeit auf der Straße, im Bordell, Escort Service, im BDSM-Bereich, Wohnungsprostitution sowie auch Tantra und erotische Massagen zählen. Wer ohne Anmeldung und Hurenausweis Sexarbeit ausübt, muss mit Bußgeldern bis zu 1000€ rechnen.

Ex-Sexarbeiterin und Aktivistin Ariane drückte es etwas drastischer aus: „Das Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht aller Sexarbeiterinnen. Es bedeutet mehr Kontrolle, keinen Schutz. Der Hurenausweis bedeutet Zwangsouting und zusätzliche Stigmatisierung, weshalb voraussichtlich viele versuchen, illegal weiter zu arbeiten, was aber bedeutet, dass sie dann auch für Unterstützungsangebote schwieriger erreichbar sind. In Österreich, wo es bereits die Registrierungspflicht gibt, waren selbst Frauen, die sich in einer Zwangs- und Ausbeutungssituation befanden, alle registriert. Das Gesetz schützt nicht, deshalb wollen wir einklagbare Rechte statt die Einschränkungen unserer Grundrechte.“

 

Einschränkung der Berufsausübung

Dr. Margarete von Galen, Fachanwältin für Strafrecht, knüpfte daran an und erklärte, wie stark das Gesetz die Grundrechte einschränkt: Das Gesetz und die vorgesehene Anmeldepflicht will den Zugang zum Beruf erschweren. Das gilt auch für die regionale Einschränkung der Berufsausübung, weshalb dies eine Missachtung der grundgesetzlich gewährleisteten Berufsausübungsfreiheit bedeutet.

Stefanie Lohaus, Journalistin und Herausgeberin des Missy Magazine, meinte, dass man von der Gegenüberstellung von Opfern von Gewalt einerseits und selbstbestimmten Sexarbeiter*innen andererseits wegkommen müsse. Auch bleibe bei dieser Frage die Gewalt durch staatliche Institutionen aussen vor.

 

Sexarbeit ist Care-Arbeit

Astrid Gabb von der Fachberatungsstelle Madonna in Bochum, kritisiert die geplante Zwangsberatung, da sie den Zugang zu freiwilliger Beratung erschwere. Sozialarbeit muss Escorts stärken und die Kampagne deshalb unterstützen. Ähnlich sieht es auch Prof. Kathrin Schrader aus Frankfurt, die auch im Vorstand der Beratungsstelle ragazza in Hamburg sitzt. Sie kritisierte, dass in der Ausbildung von Sozialarbeiter*innen Escorts bestenfalls als Opfer vorkommen. Dabei gehöre Sexarbeit zu den sog. Care-Arbeiten, wozu auch die Pflegeberufe, Psychotherapie u.a. zählen.

 

Das Risiko des Zwangsoutings steigt

Auch die Sexarbeiterin und Aktivistin Emy Fem befürchtet, dass Escorts durch das neue Gesetz in die Illegalität gedrängt werden und die Arbeitsbedingungen sich durch die menschenunwürdige Gesetzgebung massiv verschlechtern. Sie ist auch Mitverfasserin eines Positionspapiers gegen das ProstSchG, in dem die Stimmen vieler Sexarbeiter*innen hörbar werden. Hier werden die erwarteten Auswirkungen auf die Sexarbeit analysiert und Empfehlungen ausgesprochen. Kritisiert wird auch der Datenschutz und dass das Risiko von Zwangsoutings steige.

 

Man kann der Kampagne nur viel Erfolg wünschen und viele Unterstützer, damit langfristige Ziele wie die Entstigmatisierung und die Anerkennung als Erwerbstätigkeit erreicht werden können. Auf der Kampagnen eigenen Homepage kann man auch durch Spenden unterstützen, wenn man nicht selbst Gesicht zeigen will.

 

Das kam danach...

Wenig später zogen Escorts zusammen mit Bordellbetreibern und Prostitutionskunden vor das Bundesverfassungsgericht. Es wurde eine Klage gegen das Prostituiertenschutzgesetz in Karlsruhe eingereicht. Die Organisation Dona Carmen hat die Klageschrift vorgestellt, die der Richter am Verfassungsgerichtshof in Berlin, Meinhard Starostik, verfasst hat.

 

Weitere Artikel zum Thema ProstG und ProstSchG chronologisch angeordnet:

 

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Es gab natürlich schon im Vorfeld öffentliche Stellungnahmen von SexarbeiterInnen und Experten zum neuen Gesetz. Diese Kampagne ist langfristig geplant und dreht sich nicht nur um die Umsetzung des Gesetzes. Die Ziele kannst du auch auf der Kampagnen Website nachlesen: https://www.sexarbeit-ist-arbeit.de Das an dem Gesetz nichts fragwürdig sei, das sehen viele SexarbeiterInnen aber ganz anders. lg dein Kaufmich Team

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Was für ein Bulshit und was für eine Wichtigtuerei. Die kommen jetzt mit einer Kampange! Lachhaft. Die erste Lesung des Gesetzes war schon 2015. Das Gesetz ist dann durch den Bundestag und durch den Bundesrat gegangen. Erst dann nach Rechtssprechungsprüfung wurde es bereits verabschiedet und ist somit beschlossen. Und dann kommen so ein paar Mediengeile Spinner, einen Monat vor Inkrafttreten um sich zu Profilieren. Nichts absolut nichts an dem Gesetz ist fragwürdig oder schlecht. Das ganze ist gut ausgeklügelt und sicher formuliert so das es absolut nichts an dem Gesetz auszusetzen gibt.

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Hallo Jan, das neue Gesetz richtet sich an alle, die in der Sexarbeit arbeiten, egal welchen Geschlechts. Auf unserer Info Seite zum neuen Gesetz erfährst Du mehr über die Anmeldepflicht, Werbeverbote uvm. https://www.kaufmich.com/magazin/prostituiertenschutzgesetz-2017/ lg Susi

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Hallo KM. Ich möchte mich als Mann prostituieren. Welche regeln gilten für mich?? Grüße, Jan.

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Das neue Gesetz ist wie wenn zum Krieg aufgerufen wird und keiner geht hin. Mal sehen was die Durchführung Verordnung aussagt .

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Hallo Grandloser, das können wir Dir leider nicht sagen, ob Gesichtsbesamung legal bleibt. Im Gesetz ist nur Geschlechtsverkehr definiert inkl. Oralsex. Und was die Lobby betrifft: es gab in den letzten Jahren Widerstand und Protest von SexarbeiterInnen und Unterstützerinnen. lg Susi

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Für mich kommt das alles zu spät, wegen fehlender Lobby. Mal eine andere Frage an das KM-Team. Bleibt Gesichtsbesamung legal? Glaube mal irgendwo gelesen zu haben das es auch auf der Abschussliste steht.

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