Auf alle am bezahlten Verkehr Beteiligten kommen große Veränderungen  zu. Zur Chronologie der Ereignisse möchten wir kurz einen Rückblick auf die jüngsten Entwicklungen seit Einführung des Prostitutionsgesetzes geben.

 

Prostitution in Deutschland - ein Rückblick

Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Die wesentlichen Ziele waren:

  • Abschaffung der Sittenwidrigkeit der Prostitution
  • Einklagbarkeit des Hurenlohns
  • Zugang zur Sozialversicherung
  • Zurückdrängen krimineller Begleiterscheinungen
  • Erleichterung des Ausstiegs aus der Prostitution
  • Schaffung besserer Arbeitsbedingungen

 

Das ProstG war nur begrenzt wirksam. Das entscheidende Ziel war die Verbesserung der sozial- und zivilrechtlichen Verhältnisse in der Prostitution von Frauen, die freiwillig ihren Lebensunterhalt mit Prostitution bestreiten. Es sollten selbständige und auch abhängige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen und gleichzeitig die Abhängigkeit von Zuhältern verringert werden. Auch sollten die gesundheitlichen und hygienischen Rahmenbedingungen an den Arbeitsplätzen verbessert werden.

Tatsächlich hat das Prostitutionsgesetz keine Verbesserung der sozialen Absicherung bei Prostituierten bewirkt. Nach Schätzungen des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess (KOK) von 2008 waren nur 1% der Prostituierten als solche gemeldet. Auch in Bezug auf verbesserte Arbeitsbedingungen gab es keine messbaren Ergebnisse. Das gleiche gilt für die Ausstiegsmöglichkeiten, die nicht verbessert wurden. Auch zur Verminderung der kriminellen Begleiterscheinungen gab es keine Hinweise.

 

Ein neues Prostitutionsgesetz musste her...

2011 brachte die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative zur Novellierung des Prostitutionsgesetzes auf den Weg. Dieses Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten wurde im Bundestag verabschiedet. Hier stand die sog. Konzessionierung von Prostitutionsstätten im Blickpunkt.

Konzessionieren bedeutet, dass ähnlich wie im Gaststättengewerbe sog. Betriebsstätten für Prostitution unter Auflagen genehmigt werden müssen. Viele dieser Betriebsstätten werden bislang als Zimmervermittlungen geführt, da die  Grundlage in vielen Teilen Deutschlands fehlt, Prostitutionsstätten als genehmigungspflichtiges Gewerbe anzuerkennen. Im Gewerberecht wurde Prostitution bislang als sittenwidrig eingestuft und daher nicht mit anderen Gewerben gleichgestellt, daher häufig eine Genehmigung als Bordell verweigert. Die Konzessionierung sieht nun eine Genehmigungspflicht für die Betreiber vor.

Gleichwohl war die Regulierung des Prostitutionsgewerbes nicht ausgestaltet, weshalb die Bundesregierung 2014 ein Eckpunkte-Papier für ein Prostituiertenschutzgesetz vorlegte. Und auf diese Eckpunkte hat sich die Regierungskoalition in der letzten Woche verständigt; Ziel des neuen Prostituiertenschutzgesetzes soll sein:

  • das Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken
  • Grundlagen für gute Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Gesundheit zu schaffen
  • die Überwachung gewerblicher Prostitution zu verbessern
  • die Rechtssicherheit legaler Prostitution zu verbessern
  • gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution und sozial unverträgliche und jugendgefährdende Auswirkungen der Prostitutionsausübung auszuschließen
  • Kriminalität in der Prostitution sowie Menschenhandel, Gewalt gegen und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei zu bekämpfen

 

Um diese Ziele zu erreichen, wurden folgende Maßahmen im Eckpunktepapier festgelegt:

  • eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und andere Angebote sexueller Dienstleistungen: zukünftig bedarf es für das Betreiben einer Prostitutionsstätte einer Erlaubnis.
  • eine Ausnahme soll gelten für alleinarbeitende Prostituierte in einer Wohnung (Wohnungsprostitution durch Wohnungsinhaber*innen)
  • Zuverlässigkeitsprüfung: Betreiber und Vertreter von Betreibern haben sich einer Zuverlässigkeitsprüfung zu unterziehen, wie man es es anderen Gewerben kennt; so soll das Führen eines Betriebs mit Betreibern mit einschlägigen Vorstrafen verhindert werden
  • Flatrate- und Gang-Bang-Verbot: dieses Verbot wird damit begründet, dass diese Betriebskonzepte der Prostitution die sexuelle Selbstbestimmung oder die Gesundheit von Prostituierten gefährden und der Ausbeutung Vorschub leisten.

 

Die Pflichten von Betreibern sollen wie folgt geregelt werden:

  • Erlaubnis und Betriebskonzept der Prostitutionsstätte muss vorgelegt werden
  • Verträge mit den Prostituierten müssen nachgewiesen werden (auch wenn sie als Selbständige tätig sind, ist ein Vertrag notwendig), um Mietwucher zu bekämpfen
  • An- und Abmeldungen von Prostituierten
  • Überprüfung der Aufnahme der Tätigkeiten durch die Prostituierten (Meldepflicht)
  • keine Anwesenheit von Minderjährigen
  • Information der Prostituierten und Gäste über Safer-Sex-Praktiken
  • zur Verfügung stellen von Kondomen
  • Erteilung von Auskünften und Einsicht in die Unterlagen für die zuständigen Behörden
  • Schaffung des Zugangs der Prostituierten zu sozialer und gesundheitlicher Beratung
  • Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen
  • Meldepflicht für Prostituierte: Bei Arbeitsaufnahme müssen Prostituierte sich künftig in einer Stadt anmelden, die über ihre Anmeldung ein Nachweisdokument ausgestellt bekommen, dass sie gegenüber Bordellbetreibern, Behörden und ggf. auch Kund*innen vorlegen können. Hierzu heißt es, dass den Interessen des Persönlichkeits- und Datenschutzes bei der gesetzlichen Ausgestaltung Rechnung getragen wird
  • Verbot von Werbung für ungeschützten Geschlechtsverkehr: künftig sollen gewerbliche Angebote von ungeschütztem Sex verboten werden, egal ob es sich um direkte oder verschleierte Werbung dafür handelt

 

Dies sind die ausgearbeiteten Eckpunkte. Das Prostituiertenschutzgesetz wird in den kommenden Wochen und Monaten fertig gestellt.

 

Weitere Artikel zum Thema ProstG und ProstSchG chronologisch angeordnet:

 

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Kann mir jemand helfen ?Wie steht eigentlich die Afd zum neuen Prostituitionsgesetz ?

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Moral der Politik! Keine...eher dezent weg schauen! Beispiel! Vor gut einem Jahr veröffentlichte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) einen schockierenden Bericht über Frauenhandel und Zwangsprostitution in Kosovo. Darin stellte AI fest, dass seit der Anwesenheit von Nato- bzw. KFOR-Truppen, also seit 1999, der Frauenhandel und die erzwungene Prostitution, die Bordelle und Nachtklubs "explosionsartig" zugenommen haben. Die meist verschleppten Mädchen stammen aus ärmsten Verhältnissen in Moldawien, der Ukraine, Rumänien oder Bulgarien. Dabei ist davon auszugehen, dass 90 Prozent der Prostituierten in Kosovo gehandelte Frauen sind und dass damit Männer, die die Dienste dieser Zwangsprostituierten beanspruchen, sich an Menschenrechtsverletzungen beteiligen.

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Bin mal gespannt,wie sie das mit dem Personal hin bekommen wollen,so Schwarze Null geil wie die CDU ist! Will garnicht wissen,wie viele Politiker sich abends im Büro noch ne Escort gönnen! Na ja die liebe Doppelmoral!

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Die Politiker, die zu Prostituierten gehen, sind doch noch viel schlimmer, die auch solch ein Gesetz befürworten. Keiner von denen würde sich outen, die Dienste in Anspruch zu nehmen. Die Jagd wird erst richtig losgehen, wenn viele Frauen wieder im Untergrund arbeiten. Viele Steuergelder gehen ja dann auch verloren, weil die Einnahmen ja nicht mehr versteuert werden. Uns arme Frauen muss man ja retten und vor den bösen Kunden schützen...... Ich kann gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte....... Meine Selbstbestimmung lasse ich mir von keinem Politiker nehmen. Dann höre ich lieber auf und schaue nach einer Alternative zu meinem eigentlichen Hauptjob im Büro. Dennoch glauben viele, dass es nicht so hart kommen mag wie das Gesetz geplant ist......

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Mona.....mich stört die Doppelmoral in der Politik und das Sie einem Müll als etwas gutes verkaufen wollen und es eigentlich besser wissen! Ich werde nicht gerne für blöd gehalten! Wer genehmigt denn die großen FKK Clubs.....Stuttgart NRW-Saarland-München?? Die Kunden?? Wenn Geld lockt...leuchten die Augen in denn Behörden........Menschlichkeit........spielt da keine Rolle...Doppelmoral eben und lieber auf die bösen Kunden zeigen! Oh diese ...Kunden behandeln die Mädchen dort sooo schlecht...was für Tiere......! Fakt

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Es ist traurig, dass Politiker/-innen über Gesetze entscheiden dürfen, obwohl sie offensichtlich von der Materie nicht die geringste Ahnung haben. Seit über 20 Jahren bin ich in diesem Gewerbe tätig, seit 10 Jahren betreibe ich ein genehmigtes Klein-Bordell und hatte noch nie Probleme mit Zuhältern oder Zwangsprostitution o.ä. Und wenn wir doch mal ehrlich sind, dann wurde die Prostitution doch nicht zum Wohl der Prostituierten legalisiert - denn für uns Damen hat sich nichts gravierend geändert -, sondern nur damit der Staat endlich legalen Zugriff auf die Einnahmen der Prostituierten hat. Mona Stern

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Genau so ist es! Und bald kommt die bürgerliche Entmündigung.

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Hallo Ihr Lieben, ...ganz ehrlich - das Anfangsthema habe ich nicht ganz gelesen...ich bin es mitlerweile leid ALLES wissen zu müssen.. Immer wieder neue Gesätze, das und jenes...da blickt kaum jemand durch...ich bin es einfach leid... Rauchen und Prostitution wird mitlerweile als das Eckel in sich von der Stadt dargestellt - ABER die Steuergelder dafür stinken nicht... Verwärflicher kann das Ganze in sich nicht sein... ________ Anna

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