Auf alle am bezahlten Verkehr Beteiligten kommen große Veränderungen zu. Zur Chronologie der Ereignisse möchten wir kurz einen Rückblick auf die jüngsten Entwicklungen seit Einführung des Prostitutionsgesetzes geben.
Prostitution in Deutschland - ein Rückblick
Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Die wesentlichen Ziele waren:
Das ProstG war nur begrenzt wirksam. Das entscheidende Ziel war die Verbesserung der sozial- und zivilrechtlichen Verhältnisse in der Prostitution von Frauen, die freiwillig ihren Lebensunterhalt mit Prostitution bestreiten. Es sollten selbständige und auch abhängige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen und gleichzeitig die Abhängigkeit von Zuhältern verringert werden. Auch sollten die gesundheitlichen und hygienischen Rahmenbedingungen an den Arbeitsplätzen verbessert werden.
Tatsächlich hat das Prostitutionsgesetz keine Verbesserung der sozialen Absicherung bei Prostituierten bewirkt. Nach Schätzungen des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess (KOK) von 2008 waren nur 1% der Prostituierten als solche gemeldet. Auch in Bezug auf verbesserte Arbeitsbedingungen gab es keine messbaren Ergebnisse. Das gleiche gilt für die Ausstiegsmöglichkeiten, die nicht verbessert wurden. Auch zur Verminderung der kriminellen Begleiterscheinungen gab es keine Hinweise.
2011 brachte die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative zur Novellierung des Prostitutionsgesetzes auf den Weg. Dieses Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten wurde im Bundestag verabschiedet. Hier stand die sog. Konzessionierung von Prostitutionsstätten im Blickpunkt.
Konzessionieren bedeutet, dass ähnlich wie im Gaststättengewerbe sog. Betriebsstätten für Prostitution unter Auflagen genehmigt werden müssen. Viele dieser Betriebsstätten werden bislang als Zimmervermittlungen geführt, da die Grundlage in vielen Teilen Deutschlands fehlt, Prostitutionsstätten als genehmigungspflichtiges Gewerbe anzuerkennen. Im Gewerberecht wurde Prostitution bislang als sittenwidrig eingestuft und daher nicht mit anderen Gewerben gleichgestellt, daher häufig eine Genehmigung als Bordell verweigert. Die Konzessionierung sieht nun eine Genehmigungspflicht für die Betreiber vor.
Gleichwohl war die Regulierung des Prostitutionsgewerbes nicht ausgestaltet, weshalb die Bundesregierung 2014 ein Eckpunkte-Papier für ein Prostituiertenschutzgesetz vorlegte. Und auf diese Eckpunkte hat sich die Regierungskoalition in der letzten Woche verständigt; Ziel des neuen Prostituiertenschutzgesetzes soll sein:
Um diese Ziele zu erreichen, wurden folgende Maßahmen im Eckpunktepapier festgelegt:
Die Pflichten von Betreibern sollen wie folgt geregelt werden:
Dies sind die ausgearbeiteten Eckpunkte. Das Prostituiertenschutzgesetz wird in den kommenden Wochen und Monaten fertig gestellt.
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