Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) kommt Juli 2017
Gestern einigte sich die Regierungskoalition auf die Kernpunkte des geplanten Gesetzes. Wir hatten bereits hier im Magazin darüber informiert, aber möchten Euch nochmal die wichtigsten Punkte dazu vorstellen:
Betreiber von Prostitutionsbetrieben, wozu u.a. Bordelle, Laufhäuser und Escort-Agenturen zählen, müssen sich zukünftig einer sog. Erlaubnispflicht unterwerfen. D.h. Leute mit Vorstrafen (Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses) dürfen keine Betriebe mehr führen. So soll die Zuverlässigkeit der Betreiber sowie der Geschäftsführer oder anderer Vertreter eingeholt werden. Außerdem muss ein Betriebskonzept vorgelegt werden. Die Zuverlässigkeitsprüfung soll sich regelmäßig wiederholen.
Prostitutionsbetriebe müssen sich an behördliche Auflagen und Anordnungen halten, andernfalls kann ihnen der Betrieb untersagt werden (Entzug der Erlaubnis).
Es sollen gesetzliche Mindeststandards für Prostitutionsbetriebe gelten: dies bezieht sich auf gesundheitsbezogene, hygienische, sicherheitstechnische oder räumliche Mindestanforderungen. Dazu zählt die Ausstattung aller Räume mit Notrufsystem. Außerdem soll es zukünftig verboten sein, in den Arbeitsräumen zu wohnen und zu schlafen.
Menschenunwürdige und ausbeuterische Betriebskonzepte sollen verboten werden. Dazu zählen u.a. Flatrate-Bordelle und und Gang-Bang-Rape-Parties.
Zukünftig sollen die Betreiber lückenlos auskunfts- und dokumentationspflichtig gegenüber sämtlichen Behörden werden; dies betrifft insbesondere den Zahlungsverkehr und Zahlungsnachweise zwischen Escorts und Betreibern.
Gesundheitsschutz & Sicherheit: Betreiber von Prostitutionsstätten müssen zukünftig Kondome und Gleitmittel zur Verfügung stellen und den Zugang zu sozialer und gesundheitlicher Beratung für die Escorts im Betrieb oder außerhalb garantieren.
Bei Verstößen gegen das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) hagelt es Bußgelder
Es wird eine bundesweite Kondompflicht eingeführt: Betreiber müssen deutlich sichtbar mit Aushängen in ihren Betrieben darauf hinweisen (Hinweispflicht). Die Kondompflicht richtet sich auch an Kunden: wenn Kunden sich weigern, ein Kondom zu benutzen, können sie bestraft werden (Bußgelder bis zu 50.000€ winken).
Werbeverbot: Escorts dürfen nicht mehr für ungeschützte Sex-Praktiken werben
Escorts müssen sich zukünftig als Prostituierte anmelden (Anmeldepflicht); dies betrifft nicht die ohnehin geltende Steuerpflicht und Meldung beim Finanzamt. Bei der Anmeldung ist ein Beratungs- und Informationsgespräch vorgesehen, in denen man über die Rechtslage uvm. aufgeklärt werden soll. Diese Anmeldung muss alle 2 Jahre erneuert werden.
Escorts müssen sich alljährlich einer verpflichtenden Gesundheitsberatung unterziehen, die Voraussetzung für die Anmeldung ist.
Junge Prostituierte bis 21 Jahre müssen sich jährlich anmelden und alle 6 Monate beraten lassen.
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