Ein schwarzer Tag für die Rechte von Escorts: Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Verfassungsbeschwerden gegen das Prostituiertenschutzgesetz nicht zur Entscheidung an. 

 

Klage gescheitert...

Wie Dona Carmen e.V. in ihrer Pressemitteilung berichtet, hat die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1534/17 mit Beschluss vom 26.07.2018 die Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen und wird nicht verhandelt. Diese Entscheidung ist ausserdem nicht anfechtbar!

 

Für Escorts ein Fiasko

„Für die Sexarbeiter/innen ist es ein Fiasko, für alle Überwachungsfanatiker, die Probleme mit Prostitution haben, ein Freibrief für fortgesetzte Stigmatisierung und Diskriminierung“ – so kommentierte Juanita Henning, Sprecherin des in Frankfurt/Main ansässigen Vereins Doña Carmen e.V., den am 26. Juli 2018 getroffenen und am 13.08.2018, bekannt gewordenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte „Prostituiertenschutzgesetz“.

 

Die Entscheidung ist unanfechtbar

"Am 13. 08. 2018, hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Vizepräsident Kirchhof, Richterin Ott, Richter Christ) dem Bevollmächtigten der Beschwerdeführer/innen gegen das Prostituiertenschutzgesetz, Rechtsanwalt Percy MacLean, ihre Entscheidung in Sachen Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz mitgeteilt. Ergebnis: Die Verfassungsbeschwerden der von MacLean vertretenen 26 Beschwerdeführer/innen werden vom obersten deutschen Gericht „nicht zur Entscheidung angenommen“. „Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“

 

Verstoß gegen Formalien

Offenbar hat der Verstoß gegen Formalien zu diesem Beschluss geführt: Bei zwei Beschwerden sei der Nachweis der Bevollmächtigung nicht erbracht und die weiteren zulässigen Beschwerden seien nicht genügend begründet. Es sei nicht exakt dargelegt worden, welche Beschwerdeführerin / welcher Beschwerdeführer durch welche Vorschriften des ProstSchG in ihren bzw. seinen Grundrechten eingeschränkt wird. Den Beschwerdeführern wird zudem unterstellt, die angegriffenen Vorschriften und deren Zielsetzung nicht ausreichend in den Blick genommen zu haben.

Die vollständige Pressemitteilung von Dona Carmen ist hier nachzulesen. Dona Carmen hat den Beschluss des Verfassungsgerichts als PDF veröffentlicht und ist hier online abrufbar.

Fazit: Ein rabenschwarzer Tag für die Rechte von Escorts und ihren Kampf gegen Diskriminierung und Stigmatisierung. Aber der Kampf geht weiter!

 

Wie ist Eure Meinung zu dieser Entscheidung? Teilt sie uns im Kommentarbereich mit. 

 

Weitere Artikel zum Thema ProstG und ProstSchG chronologisch angeordnet:

 

Was ist eigentlich die Sexdating Community Kaufmich?

Kaufmich.com ist ein kostenloses soziales Netzwerk für Dienstleister und Kunden aus der Escort-Branche. Sexkontakte mit Hobby-Huren, Studentinnen für Girlfriendsex, leidenschaftlichen Typen und Trans* Personen für heiße Abenteuer, Escort-Agenturen, Bordelle und Kunden - hier findet jeder, wen er sucht und kann jeden direkt kontaktieren, egal ob hetero, bi oder schwul. Mit dieser Community bringen wir das älteste Gewerbe der Welt ins 21. Jahrhundert!

Bei Kaufmich hat jeder die freie Auswahl: In vier Ländern stehen für jeden Anlass und Geschmack passende Escorts bereit – auch außerhalb der Großstädte! Egal ob BDSM, Rimming, Cuckold, Gruppensex oder einfach eine schlichte Abendbegleitung – Kaufmich bietet das All-Round-Paket!

Escorts in Berlin
Escorts in Hamburg
Escorts in München
Escorts in Köln
Escorts in Frankfurt
Escorts in Leipzig
Escorts in Stuttgart

Auf Kaufmich wird Sexarbeit als eine sehr persönliche Dienstleistung verstanden und Anbieter*innen, Kund*innen und Gewerbe als anerkannte Mitglieder unserer Gemeinschaft gesehen. Bei Kaufmich gilt die gesetzliche Kondompflicht und das Werbeverbot für sexuelle Dienste ohne Schutz.
 
Dominas & BDSM
TS-Ladies
| Callboys
Kaufmich BDSM Fetisch Domina.pngKaufmich Callboys.png
Erotische Massagen          
Hobbyhuren & Studentinnen
Kaufmich Massage.pngKaufmich Hobbyhuren.png
  • Love it 1

12 comments

Anonymous

Posted

Absolut zutreffend formuliert.

Share this comment


Link to comment
Share on other sites

Anonymous

Posted

Wahrscheinlich hat die alte Steuerhinterzieherin Alice Schwartzer sich nun dem Staat dienlich gezeigt, indem sie einen hohen Anteil ihres Riesenvermögens als Bakschisch an die Richter spendete, damit die Verfassungsbeschwerde abgewiesen wurde . Außerdem könnte Terre des Femmes ein paar Männer dafür bezahlt haben, damit diese ihren (vermeintlichen) Wunsch nach ungeschützem GV mit einbringen, um absolut safe dafür zu sorgen, damit wir Sexworker/innen unser Recht auf Selbstbestimmung & Freiheit auf bloß nicht wiedererlangen.

Share this comment


Link to comment
Share on other sites

Anonymous

Posted

Zugegeben, ein wenig Hoffnung hatte ich schon, aber mal ehrlich: Hat wirklich irgendwer geglaubt, das Ganze geht anders aus? Ein rabenschwarzer Tag für uns alle. Leider haben Sexworker/innen keine Lobby, obwohl gewiss viele Lobbyisten deren Dienste gern in Anspruch nehmen. Einfach nur traurig.

Share this comment


Link to comment
Share on other sites

Anonymous

Posted

"Bei zwei Beschwerden sei der Nachweis der Bevollmächtigung nicht erbracht und die weiteren zulässigen Beschwerden seien nicht genügend begründet. " - Da wundert man sich: Die Nachreichung einer Bevollmächtigung sollte doch kein Ding sein? Der Hauptknackpunkt ist aber: Eine Grundrechtsverletzung, bzw. deren Folgen, müssen üblicherweise bereits EINGETRETEN sein, bevor ein/e Bürger/in vor dem BVG klagen kann. Das ProstSchG ist aber noch nicht voll wirksam, ein Fall, in dem Grundrechte berührt werden, noch nicht eingetreten. Argumentiert wurde mit fiktiven Fällen. "Es sei nicht exakt dargelegt worden, welche Beschwerdeführerin / welcher Beschwerdeführer durch welche Vorschriften des ProstSchG in ihren bzw. seinen Grundrechten eingeschränkt wird." ist daher keine Überraschung. Eine Neuklage, wenn das ProstSchG voll umgesetzt wurde, könnte anders ausgehen. So habe ich verstanden, was auf Sexworker.at bisher diskutiert wurde.

Share this comment


Link to comment
Share on other sites

Anonymous

Posted

Tatsächlich: Platz 12 .. von 179. Aber nur zum Verständnis: Nicht je weiter oben in der Liste ein Land steht, desto größer ist die Korruption. Das Gegenteil ist der Fall ..

Share this comment


Link to comment
Share on other sites

Anonymous

Posted

.. durch rationale Begründung ausgehebelt werden!!

Share this comment


Link to comment
Share on other sites

Anonymous

Posted

Frage an euch liebes KM-Team: Habt ihr die ganzen 62 Seiten der Verfassungsbeschwerde wirklich gelesen? Wenn ja, habt ihr sie auch verstanden? Dann ist euch ja bewusst, dass die Beschwerdeführer teilweise auch männliche Dienstleistungsnehmer sind, die in der Kondompflicht ihre Grundrechte verletzt sehen!? Ihr Grundrecht auf ungeschützten GV!? Wer solche Klienten mit Dienstleisterinen, die möglicherweise teils nachvollziehbare und berechtigte Argumentationen vortragen, in einen Topf wirft, kann mir beim besten Willen nicht glaubhaft machen, im Interesse der SDL zu handeln. Ich bin kein Jurist, aber kann mit Gesetzestexten umgehen und habe ein gesundes Rechtsverständnis. Ich sage euch, diese Verfassungsbeschwerde ist buchstäblich für den Ar***. Ich habe natürlich auch das ProSchG gelesen (und verstanden) und es bewirkt, sofern es richtig angewendet und umgesetzt wird, genau das, was der Name besagt: Den Schutz der Prostituierten. Jegliche Argumentation dagegen kann Problemlos die rationale Begründung ausgehobelt werden.

Share this comment


Link to comment
Share on other sites

Anonymous

Posted

Ein trauriger Tag für Deutschland!

Share this comment


Link to comment
Share on other sites

Anonymous

Posted

Deutschland ist an Nr. 12 der Ranglist der korruptesten Länder. Da dürfte es doch ziemlich unwahrscheinlich sein, dass die Verfassungsgerichte unabhängig entscheiden. Selbst wenn Verfassungsgerichte hier und da mal für die Bürger entscheiden, was man eher als Alibiaktionen ansehen kann, so stellen sich die Verfassungsgerichte bei den rechtswidrigen Gesetzen, die wirklich in die Rechte und Selbstbestimmung der Bürger eingreifen, immer hinter die von den Finanzbaronen bezahlten Politiker. Die Politiker der etablierten Parteien sind widerum Erfülungsgehilfen der Finanzbarone, die sie für Nebenjobs fürstlich bezahlen. Viele Politiker der Parlamente erhalten aus der Finanzoberliga hohe Gehälter für Nebenjobs. Im Gegenzug müssen Gesetze wie Hartz4, Rauchverbot, Euroeinführung, Überwachung und Prostitutionsterrorgesetze von den Politikern durchgesetzt werden. Je weniger Rechte und Freiraum die Bürger haben desto mehr Einfluß und Macht erlangen die Finanzbarone über den Arbeits- und Handelsmarkt. Die Lügenmedien werden bereits umfänglich von denen gesteuert.

Share this comment


Link to comment
Share on other sites

Anonymous

Posted

Eine wirklich einschneidende Entscheidung, mit der viele in der Branche so nicht gerechnet haben! @Howard echt, damit haben viele nicht gerechnet? Das war doch von vorne rein klar - Hier war es auch oft Gespräch und ich hab immer gesagt " Was Blödsinn, das bringt eh nichts"... Jetzt können wir nur hoffen, das die Durchführung dieses Gesetzes auch wirklich "streng" durchgeführt wird.

Share this comment


Link to comment
Share on other sites

Anonymous

Posted

Verfassungsbeschwerden kann man sich in diesem Willkürstaat sparen. Das sind alles medienwirksame Scheinveranstaltungen. Richter sind im Grunde Handlanger derer, die ihnen den Rücken freihalten und die ihnen die Bezüge eintreiben beziehungsweise sichern. Und das sind die Verwaltungsbehörden/Ministerien. Und wer bestimmt, was in den Verwaltungsbehörden/Ministerien für Gesetze auf den Weg gebracht werden? Industrie- und Finanzbarone! Und genau diese Brut (Industrie- und Finanzbarone) steuert die Medien, korrumpiert die Behörden und ist daran interessiert, dass die Rechte der Bürger immer mehr absaufen.

Share this comment


Link to comment
Share on other sites

Anonymous

Posted

Eine wirklich einschneidende Entscheidung, mit der viele in der Branche so nicht gerechnet haben! Auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichtes lesen wir, dass von jährlich 6.000 Verfassungsbeschwerden 99% nicht vor den Senaten verhandelt werden, da keine Grundrechte betroffen sind. Eine Ablehnung ist also immer sehr wahrscheinlich! Weitere Infos zum komplexen Thema unter: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/08/15/the-day-after-verfassungsbeschwerden-prostschg-wurden-abgelehnt/

Share this comment


Link to comment
Share on other sites

YOU MAY ALSO LIKE

×