Ein schwarzer Tag für die Rechte von Escorts: Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Verfassungsbeschwerden gegen das Prostituiertenschutzgesetz nicht zur Entscheidung an.
Wie Dona Carmen e.V. in ihrer Pressemitteilung berichtet, hat die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1534/17 mit Beschluss vom 26.07.2018 die Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen und wird nicht verhandelt. Diese Entscheidung ist ausserdem nicht anfechtbar!
„Für die Sexarbeiter/innen ist es ein Fiasko, für alle Überwachungsfanatiker, die Probleme mit Prostitution haben, ein Freibrief für fortgesetzte Stigmatisierung und Diskriminierung“ – so kommentierte Juanita Henning, Sprecherin des in Frankfurt/Main ansässigen Vereins Doña Carmen e.V., den am 26. Juli 2018 getroffenen und am 13.08.2018, bekannt gewordenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte „Prostituiertenschutzgesetz“.
"Am 13. 08. 2018, hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Vizepräsident Kirchhof, Richterin Ott, Richter Christ) dem Bevollmächtigten der Beschwerdeführer/innen gegen das Prostituiertenschutzgesetz, Rechtsanwalt Percy MacLean, ihre Entscheidung in Sachen Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz mitgeteilt. Ergebnis: Die Verfassungsbeschwerden der von MacLean vertretenen 26 Beschwerdeführer/innen werden vom obersten deutschen Gericht „nicht zur Entscheidung angenommen“. „Diese Entscheidung ist unanfechtbar.“
Offenbar hat der Verstoß gegen Formalien zu diesem Beschluss geführt: Bei zwei Beschwerden sei der Nachweis der Bevollmächtigung nicht erbracht und die weiteren zulässigen Beschwerden seien nicht genügend begründet. Es sei nicht exakt dargelegt worden, welche Beschwerdeführerin / welcher Beschwerdeführer durch welche Vorschriften des ProstSchG in ihren bzw. seinen Grundrechten eingeschränkt wird. Den Beschwerdeführern wird zudem unterstellt, die angegriffenen Vorschriften und deren Zielsetzung nicht ausreichend in den Blick genommen zu haben.
Die vollständige Pressemitteilung von Dona Carmen ist hier nachzulesen. Dona Carmen hat den Beschluss des Verfassungsgerichts als PDF veröffentlicht und ist hier online abrufbar.
Fazit: Ein rabenschwarzer Tag für die Rechte von Escorts und ihren Kampf gegen Diskriminierung und Stigmatisierung. Aber der Kampf geht weiter!
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