Kürzlich hatten wir hier schon auf die geplante Verfassungsklage, besser: Verfassungsbeschwerde hingewiesen, die sich gegen das neue Prostituiertenschutzgesetz in Deutschland richtet. Der Verein Doña Carmen aus Frankfurt hat dafür einen Spendenaufruf initiiert. Das neue Gesetz zielt in der Summe auf die Verknappung des Angebots sexueller Dienstleistungen.
Das Angebot betrifft die Seite der Betreiber*innen sog. Prostitutionsstätten wie Bordellen, Wohnungen, Studios und Prostitutionsveranstaltern- und vermittlern wie Agenturen sowie die Seite der Sexarbeiter*innen. Während in anderen europäischen Staaten die Prostitutionsgesetzgebung z.B. den Sexkauf verbietet und Kund*innen bestraft werden, um dadurch die Nachfrageseite zu schwächen, zielt es hierzulande auf das Angebot.
So wird durch das neue Gesetz z.B. der Eintritt in die Prostitution erschwert, indem sich Sexarbeiter*innen einer zeitlich befristeten Anmeldung als „Prostituierte*r“ unterwerfen müssen. Dies dient auch als Abschreckung, in der Prostitution tätig zu werden (Stichwort „Hurenpass“). Auch werden Sexworker in Zukunft nicht mehr so flexibel ihre Orte festlegen können, wenn sie touren.
Sie müssen bei der Anmeldung die Städte im Voraus angeben, wo sie beabsichtigen zu arbeiten und sich die Arbeitsorte vorher genehmigen lassen. Dies schränkt die Mobilität ein und man kann von einer gewerberechtlichen Ungleichbehandlung gegenüber anderen konzessionierten Gewerben in Deutschland sprechen.
Beim Gesetz kann man von „additiven Grundrechtseingriffen“ sprechen; d.h. in der Summe dieser Eingriffe werden Grundrechte ausser Kraft gesetzt. Sexworker werden eingeschränkt z.B. in ihrer Berufsfreiheit und in ihrer informationellen Selbstbestimmung. Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung wird durch höhere Kontrollbefugnisse beschränkt und trifft somit auch die Wohnungsprostitution.
Die Konzessionierung von Prostitutionsstätten ist nur 3 Jahre gültig und muss dann erneut beantragt werden. Für Student*nnen oder Akademiker*nnen mit Nebenberuf Prostitution, die z.B. eine Beamtenlaufbahn anstreben, bedeutet das zukünftig, dass ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss und Verstöße entsprechend die Berufsperspektiven einschränken.
Man kann darüber spekulieren, ob das Gesetz auf die Zerschlagung des Rotlicht-Gewerbes in Deutschland abzielt. Theoretisch könnte nur ein Eilverfahren dieses aufhalten. Eins ist klar: alleine die Registrierung als Escort ist so abschreckend, dass viele Sexworker entweder aufhören oder versuchen, illegal weiterzuarbeiten. Illegalität bedeutet zumeist schlechte Arbeitsbedingungen, auch dass der Zugang für Hilfsangebote erschwert wird. Das geplante Gesetz beschreibt den Rollback ins Europa der 50er Jahre, wenn man die Entwicklung länderübergreifend vergleicht.
Man kann von der Tendenz nach auch von einem polizeistaatlichen Gesetz sprechen, das kleinteilig die Kontrollbefugnisse der Behörden ausweitet und Behörden ein jederzeitiges Zutrittsrecht in Wohnungen garantiert. Im Gesetz ist vorgesehen, dass sämtliche erhobene Daten bei den Behörden gespeichert werden und nur unter einschränkenden Voraussetzungen weiter gegeben werden dürfen. Dennoch ist dies heikel, da missbrauchsanfällig, weil man Geld damit verdienen und Macht ausüben kann.
Bei der geplanten Verfassungsbeschwerde ist festzuhalten, dass zunächst das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Juli 2017 abgewartet und dann durch die unmittelbare Betroffenheit von Betreibern und Sexarbeiter*nnen an jeder einzelnen gesetzlichen Regelung die Verfassungswidrigkeit nachgewiesen werden muss. Man kann zwar nicht das ganze Gesetz angreifen, aber einzelne Regelungen des Gesetzes. Es ist also nicht ausreichend, wenn eine allgemeine Verletzung von Grundrechten gerügt wird.
Eine Verfassungsbeschwerde muss innerhalb eines Jahres ab Geltung des Gesetzes in Kraft treten, das sich anschließende Verfahren selbst zieht sich auf eine Länge von Minimum 2 Jahren. Das bedeutet, dass in diesen 2 Jahren das Gesetz schon seine volle Wirkung entfalten kann. Eine Folge davon wäre, dass Betriebe, die ihre Geschäftsmodelle nicht rechtzeitig anpassen und kein ausreichendes Betriebskonzept vorlegen, mit Schließungen zu rechnen haben und das bedeutet auch den Wegfall von vielen Arbeitsplätzen.
Nichts wird mehr so bleiben wie es ist. Registrierungspflichtige Sexworker würden sich automatisch in der Illegalität bewegen und müssten mit Bußgeldern rechnen, sofern sie die Anmeldung als Prostituierte verweigern. Die Behörden haben dabei auch die Werbeportale auf dem Schirm, die das Geschäft transparent machen. Ob die Verfassungsbeschwerde erfolgversprechend ist, lässt sich derzeit nicht sagen, aber einen Versuch ist es allemal wert, um Druck zu machen.
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