Kürzlich hatten wir hier schon auf die geplante Verfassungsklage, besser: Verfassungsbeschwerde hingewiesen, die sich gegen das neue Prostituiertenschutzgesetz in Deutschland richtet. Der Verein Doña Carmen aus Frankfurt hat dafür einen Spendenaufruf initiiert. Das neue Gesetz zielt in der Summe auf die Verknappung des Angebots sexueller Dienstleistungen.

Das Angebot betrifft die Seite der Betreiber*innen sog. Prostitutionsstätten wie Bordellen, Wohnungen, Studios und Prostitutionsveranstaltern- und vermittlern wie Agenturen sowie die Seite der Sexarbeiter*innen. Während in anderen europäischen Staaten die Prostitutionsgesetzgebung z.B. den Sexkauf verbietet und Kund*innen bestraft werden, um dadurch die Nachfrageseite zu schwächen, zielt es hierzulande auf das Angebot.

 

Gewerberechtliche Ungleichbehandlung

So wird durch das neue Gesetz z.B. der Eintritt in die Prostitution erschwert, indem sich Sexarbeiter*innen einer zeitlich befristeten Anmeldung als „Prostituierte*r“ unterwerfen müssen. Dies dient auch als Abschreckung, in der Prostitution tätig zu werden (Stichwort „Hurenpass“). Auch werden Sexworker in Zukunft nicht mehr so flexibel ihre Orte festlegen können, wenn sie touren.

Sie müssen bei der Anmeldung die Städte im Voraus angeben, wo sie beabsichtigen zu arbeiten und sich die Arbeitsorte vorher genehmigen lassen. Dies schränkt die Mobilität ein und man kann von einer gewerberechtlichen Ungleichbehandlung gegenüber anderen konzessionierten Gewerben in Deutschland sprechen.

 

Einschränkung der Berufswahl

Beim Gesetz kann man von „additiven Grundrechtseingriffen“ sprechen; d.h. in der Summe dieser Eingriffe werden Grundrechte ausser Kraft gesetzt. Sexworker werden eingeschränkt z.B. in ihrer Berufsfreiheit und in ihrer informationellen Selbstbestimmung. Auch die Unverletzlichkeit der Wohnung wird durch höhere Kontrollbefugnisse beschränkt und trifft somit auch die Wohnungsprostitution.

Die Konzessionierung von Prostitutionsstätten ist nur 3 Jahre gültig und muss dann erneut beantragt werden. Für Student*nnen oder Akademiker*nnen mit Nebenberuf Prostitution, die z.B. eine Beamtenlaufbahn anstreben, bedeutet das zukünftig, dass ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden muss und Verstöße entsprechend die Berufsperspektiven einschränken.

 

Rollback in die 50er Jahre

Man kann darüber spekulieren, ob das Gesetz auf die Zerschlagung des Rotlicht-Gewerbes in Deutschland abzielt. Theoretisch könnte nur ein Eilverfahren dieses aufhalten. Eins ist klar: alleine die Registrierung als Escort ist so abschreckend, dass viele Sexworker entweder aufhören oder versuchen, illegal weiterzuarbeiten. Illegalität bedeutet zumeist schlechte Arbeitsbedingungen, auch dass der Zugang für Hilfsangebote erschwert wird. Das geplante Gesetz beschreibt den Rollback ins Europa der 50er Jahre, wenn man die Entwicklung länderübergreifend vergleicht.

Man kann von der Tendenz nach auch von einem polizeistaatlichen Gesetz sprechen, das kleinteilig die Kontrollbefugnisse der Behörden ausweitet und Behörden ein jederzeitiges Zutrittsrecht in Wohnungen garantiert. Im Gesetz ist vorgesehen, dass sämtliche erhobene Daten bei den Behörden gespeichert werden und nur unter einschränkenden Voraussetzungen weiter gegeben werden dürfen. Dennoch ist dies heikel, da missbrauchsanfällig, weil man Geld damit verdienen und Macht ausüben kann.

 

Unmittelbare Betroffenheit

Bei der geplanten Verfassungsbeschwerde ist festzuhalten, dass zunächst das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Juli 2017 abgewartet und dann durch die unmittelbare Betroffenheit von Betreibern und Sexarbeiter*nnen an jeder einzelnen gesetzlichen Regelung die Verfassungswidrigkeit nachgewiesen werden muss. Man kann zwar nicht das ganze Gesetz angreifen, aber einzelne Regelungen des Gesetzes. Es ist also nicht ausreichend, wenn eine allgemeine Verletzung von Grundrechten gerügt wird.

 

Anpassung der Geschäftsmodelle

Eine Verfassungsbeschwerde muss innerhalb eines Jahres ab Geltung des Gesetzes in Kraft treten, das sich anschließende Verfahren selbst zieht sich auf eine Länge von Minimum 2 Jahren. Das bedeutet, dass in diesen 2 Jahren das Gesetz schon seine volle Wirkung entfalten kann. Eine Folge davon wäre, dass Betriebe, die ihre Geschäftsmodelle nicht rechtzeitig anpassen und kein ausreichendes Betriebskonzept vorlegen, mit Schließungen zu rechnen haben und das bedeutet auch den Wegfall von vielen Arbeitsplätzen.

Nichts wird mehr so bleiben wie es ist. Registrierungspflichtige Sexworker würden sich automatisch in der Illegalität bewegen und müssten mit Bußgeldern rechnen, sofern sie die Anmeldung als Prostituierte verweigern. Die Behörden haben dabei auch die Werbeportale auf dem Schirm, die das Geschäft transparent machen. Ob die Verfassungsbeschwerde erfolgversprechend ist, lässt sich derzeit nicht sagen, aber einen Versuch ist es allemal wert, um Druck zu machen.

 

Weitere Artikel zum Thema ProstG und ProstSchG chronologisch angeordnet:

 

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12 comments

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Ja und das man auch Jagt auf Freier macht mit diesen Ominösen 50.000 € die ich zumindstens nicht zahlen könnte, da ich als Rentner ganz nah an der Altersarmut, Geschieden, und gerade eine Inso hinter mir unmöglich leisten könnte. Mir ist klar, dass ich Gesetz folgen würde und kein Risiko was die Kondompflicht betrifft eingehe aber mir ist es unmöglich als Laufhausgänger zu erkennen ob einzelne Damen das nicht freiwillig machen. Hätte ich das Pesch bei einer solchen DL erwischt zu werden wie hoch würede dann die Strafe tatsächlich aussehen oder ausfallen? Ich besitze auch keine Geldanlagen und Reserven. Bundesweit sind sicher unzählige Männer so ähnlich wie ich in der gleichen Lage. Ich wurde zB. verlassen. Für mich ist ein gelegentlicher Besuch eines Laufhauses Sexuell mal etwas Abwechslung zu haben. Ja und ein Verzicht auf alles was mit Sex zu tun hat ist dann auch nicht gesund.

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Nachtrag: Weiter zu erwarten ist eine Verlagerung des Geschäfts nicht nur von Böse nach Gut, sondern aber auch nach Illegal.

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Das älteste Gewerbe der Welt wird nie aussterben. Zumindest solange nicht, bis linksgrün versiffte Gruppierungen es auch noch schaffen ein Kastrationsgesetz durchzuboxen, was hieße, alle Männer ganz abzuschaffen. Den Nachfragekuchen kann ansonsten kein Gesetz der Welt verkleinern! Was wird aktuell passieren? Zu erwarten ist eine Verlagerung des Geschäfts von Böse nach Gut und eine Verteilung des Kuchens von Viele auf nicht mehr so Viele. Wer sich als Betreiber, Hure oder Werbeportal an die Gesetze hält, kann sich gar nicht dagegen wehren und muß zukünftig und auf Dauer damit rechnen mehr Einnahmen zu generieren. :)

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Die Kripo hat damals meinen Denunzianten beobachtet. Weil es den Eindruck machte, man wollte mir bewusst schaden. Es ist halt so, wenig Dates, dann weiß man wer es war. Finde das zum kotzen. Und ja ich habe Steuern bezahlt

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Unsere Politiker sind nicht untätig. Am 01.09.2017 soll das neue "Freierschutzgesetz" in Kraft treten. Demnach sollen sich Freier einmal im Monat beim Gesundheitsamt melden und bekommen dort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Desweiteren müssen sie bei Kontrollen den sog. FREIERPASS und eine Packung Kondome unaufgefordert vorzeigen. Jeder Puffbesuch muss vorher beim örtlichen Ordnungsamt mit drei Durchschlägen beantragt werden. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Monaten betragen. Das Honorar für die Hure muss dem zuständigen Finanzamt unverzüglich gemeldet werden, sonst drohen Bußgeldbescheide bis zu 50.000 € Die sogenannte Penissteuer wird jährlich zusammen mit der Lohnsteuer entrichtet und monatlich direkt zusammen mit der Kirchensteuer harmonisiert. Die sogenannte FICKABGABE beträgt 10% des Monats-brutto-Lohns dividiert durch die Penislänge. Diese wird durch einen Amtsarzt festgestellt. Weitere Informationen erhalten sie bei einer Behörde, die aber zur Zeit noch nicht feststeht.

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Hallo Günni, das sieht der Berufsverband und alle, die sich gegen das Gesetz oder Teile davon aussprechen, sicher anders. lg Susi

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Warum heult ihr? Ihr habt den Käse und das ganze Laub doch selber gewählt, das dies alles jetzt veranlasst.

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Man könnte fast Mitleid mit den Zuhältern und Schleppern haben, die so lautstark gegen die Regulierung protestieren. Fast.

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ich kopiere auch hier meinen Beitrag aus der anderen diskussion z.B. ausm September nochmal her…. Als Betreiber möchte ich sagen, dass ich das Gesetz absolut für Sinnvoll halte, Mädels die keine Gesundheitskontrollen, Anmeldungen und Registrierung wollen sind Diese die sowieso schon lange „besser nicht arbeiten sollten“ bzw. wo von Seiten des Ordnungsamtes und des Zolls dann endlich härter durchgegriffen werden kann, genauso dass somit die Umstrukturierung vieler Läden „einhergehen“ wird freut mich sehr, denn ich beobachte nun ja auch seit längerer Zeit, dass eben durch diese vielen „illegalen Damen, privaten Hausfrauen, Taschengeldhuren etc.“ für die regulären Dienstleisterinnen schwer wird, die Preise werden gedrückt und wer nicht zumindest „franz. ohne“ anbietet hat auf dem Markt kaum noch eine Chance. Sehr Schade für die die wirklich noch korrekt arbeiten Dienstleisterinnen. Und gerade in diesem speziellen Dienstleistungssektor sollte auch den Gästen klar sein „das Geiz nicht Geil ist“ und das es doch erschreckend ist sich “ AO bedienen zu lassen, aber dann nach Hause zu gehen und Frau und Kind einen guten Nachtkuss zu geben“ (schämt euch!) Und bei den „sogenannten Betreibern“ wird sich dann hoffentlich „Die Spreu vom Weizen“ trennen und nur diejenigen weiterhin Ihre Läden führen, die ordentlich konzessioniert sind und sich um all das bemühen was dazu gehört, adäquate Räumlichkeiten und Hygienezonen bieten, sowie welche einen guten Leumund bei den Behörden führen. Schön wäre – eine Erweiterung des Gesetzes, das nur diejenigen auch eine Konzession erhalten oder eine Erlaubnis, deren Führungszeugnis auch Eintragsfrei ist, Keine Stellvertreterkonzessionen zu gestatten, und die Konzession tatsächlich an den Namen im Mietvertrag oder den des Grundbuches – Eigentumrechts gebunden ist. 5. Pflichten der Betreiber/innen von „Prostitutionsstätten“, „Prostitutionsvermittlungen“ sowie der Organisatoren von „Prostitutionsveranstaltungen“ Die wichtigste Konsequenz der geplanten Erlaubnispflicht ist ein Katalog umfassender Pflichten für Inhaber / Betreiber/innen von „Prostitutionsstätten“, „Prostitutionsvermittlungen“ und Organisatoren von „Prostitutionsveranstaltungen“. Diese neuen Pflichten sind noch nicht vollständig und im Detail ausformuliert. Folgt man den Angaben und Hinweisen in der vom Bundesfamilienministerium am 12.06.2014 organisierten Anhörung im Deutschen Bundestag, dürfte mit folgenden Pflichten zu rechnen sein: – PFLICHT, sich einer ZUVERLÄSSIGKEITSPRÜFUNG zu unterziehen und dazu die vorgeschriebenen Dokumente vorzulegen (siehe unten). – PFLICHT zur EINHALTUNG von gesetzlich festgelegten und / oder per Verordnung verfügten AUFLAGEN („Mindeststandards“) -MITTEILUNGSPFLICHTEN gegenüber der zuständigen Behörde: lückenlose und aktuelle LISTEN aller Beschäftigten mit Angabe sämtlicher relevanter Daten: (a) Angaben zum Status abhängige / selbständige Beschäftigung aller Mitarbeiter/innen, (b) Angaben zu Kranken- und Sozialversicherung der Prostituierten, (c) Angaben zu den Beschäftigungszeiten der Prostituierten. (d) Angaben zu Meldebescheinigung / Nachweis medizin. Beratung der Prostituierten DOKUMENTATIONSPFLICHT hinsichtlich sämtlicher MIETVERTRÄGE mit Prostituierten und BESCHÄFTIGUNGSVERTRÄGE sowie aller ZUSATZVEREINBARUNGEN; Erweiterung der Dokumentationspflicht, sofern Personen ohne Wohnsitz, ohne Aufenthaltstitel oder ohne Arbeitserlaubnis bei Kontrollen angetroffen werden AUFBEWAHRUNGSPFLICHT von Dokumenten und Unterlagen (mind. 24 Monate) -PFLICHT, jederzeitige, unangekündigte, anlasslose und verdachtsunabhängige -KONTROLLEN durch Behörden und Polizei (Zutrittsrecht) hinzunehmen; – PFLICHT, Fachberatungsstellen jederzeit Zutritt zu gewähren; – PFLICHT, den Wechsel des VERTRETERS anzuzeigen – ANWESENHEITSPFLICHT eines beauftragten Vertreters in den Räumlichkeiten der erlaubnispflichtigen Einrichtung 6. Zuverlässigkeitsprüfung für Inhaber u. Betreiber/innen Voraussetzung für die Erlaubnis, eine Prostitutionsstätte zu führen bzw. die Vermittlung muss am Mietvertrag bzw. Gruundbuch festgemacht werden, sowie am Führungszeugnis, bei nur einer klitzenkleinen Eintragung wegen irgendwas, keine Erlaubnis.

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Was Dein Kommentar an Selbstgerechtigkeit und widerlichem Denunziantentum impliziert, lässt mich allerdings aufheulen...

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Finde das Gesetz total super. Viele (aber natürlich nicht alle) Prostituierte arbeiten hobbymäßig schwarz und versteuern ihre Einnahmen nicht. Eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer-ID konnte mir jedenfalls fast keine ausstellen. Naja, habe mittlerweile ein Standardschreiben für das Finanzamt, das dann rausgeht - Steuerdelikte kann man ja auch anonym melden, denen wird dann trotzdem nachgegangen. :) Steuerbetrug schadet uns allen und ist hochgradig asozial. Ich begrüße deshalb die Registrierungspflicht und hoffe, dass dadurch der Sumpf der Schwarzgeld-Prostitution trocken gelegt wird. Das ist ja alles auch im Interesse der anständigen, steuerzahlenden Damen. Wer also jetzt aufheult, gibt mehr über sich preis, als er/sie wohl will. :)

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Wieder mal ein neues Gesetzt, wir haben ja noch nicht genug davon. Was ich mich allerdings frage, wie soll das ansatzweise kontrolliert werden, allein auf Grund der schieren Zahl. Man geht in Deutschland von ca. 400.000 Prostituierten aus. Dazu bedarf es mindestens einer eigenen Behörde, überall im Land, um dem gerecht zu werden, ähnlich wie bei den s.g. Flüchtlingen, wo es eigens einen riesen Apparat Namens BAMF gibt. Bekanntlich herrscht dort allerdings ewiges Chaos. Durchführende Organe wie Odrnungsamt und Polizei sind bereits jetzt am Ende ihrer Kräfte, um bsw. Gefährder und potentielle Terroristen kann man sich nicht mehr kümmern, 280.000 untergetauchte abgelehnte Asylanten werden per Fahndung gesucht, 500.000 versucht man krampfhaft abzuschieben usw. , wir müssen uns also an den Terror gewöhnen, so sagt man uns. Bei Wohnungseinbrüchen kommt, wenn überhaupt die Polizei nur wiederwillig und enorm vespätet. Jeder einzelne Verstoß gegen das Prost.Gesetz setzt einen Apparat in Gang, Festellung der Tat vor Ort , Observation, Ermittlung, Protokollierung, Staatsanwaltschaft, Klage usw. Alles muss gerichtsfest sein. Nur mal die dann unangemeldete "illegale" Wohnungsprostitution von Ausländerinnen. Wird eine dann illegale Frau in der Wohnung aufgegriffen, und dann? Es muss ermittelt werden, wer hat die Wohnung gemietet, derjenige muss vernommen,angehört werden (falls die Feststellung und Vorladung der Person überhaupt gelingt), dann gerichtsfeste Beweißführung, Staatsanwalt, Bescheid, Klage usw. Die illegale Prost. wird nach 2 Stunden wieder laufen gelassen und am nächsten Tag arbeitet in der Wohnung eine andere Illegale, selbstredend auch nicht weiß, wer der Mieter der Wohnung ist. Man sollte evt. den Wohnungsvermieter mittels Mietrecht haftbar machen, sollte seine Wohnung zu einem Puff umgewandelt werden. Aber auch dann müsste man dem Vermieter Vorsatz beweisen, daß er absichtlich an einen Puffbetreiber vermietet hat. Wie soll das gehen? Man kann ihn über das Mietrecht auch verdonnern, dann die Wohnung zu kündigen. Das zieht aber eine langwiriege und seitens des Vermieters, beweißpflichtige Kündigungsklage nach sich. Allein die zu erwartenden, hunterdtausender Klagen von Asylanten legen Gerichte monatelang lahm. Es kann natürlich sein, das man der Meinung ist, genau hier bei der Prostitution muss man Dummland retten und man setzt alle Kräfte nun hier ein. Der Rest geht dann endgültig den Bach herunter. Dieses Gesetz ist von völlig bekloppten und realitätsfremden s.g. Politikern gemacht. Diese Leute haben keine Ahnung von den Auswirkungen ihres sinnlosen Tuns.

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